Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1965, Seite 64

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1965, Seite 64 (GBl. DDR Ⅰ 1965, S. 64); 64 Gesetzblatt Teil I Nr. 2 Ausgabetag: 14. Januar 1965 Rechte der zentralen und örtlichen Organe bei der Durchführung des Haushaltsplanes §19 Die Umsetzung von Haushaltsmitteln, die Anwendung der gegenseitigen Deckungsfähigkeit sowie die Verwendung der Haushaltsreserve, von Mehreinnahmen und Einsparungen, des Rücklagenfonds, der Mittel des Nationalen Aufbauwerkes und von Mitteln gemäß §§ 15 und 18 müssen die Erfüllung der Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes unterstützen. Die Bestimmungen über die Inanspruchnahme der materiellen Fonds sind einzuhalten. §20 Zur Sicherung von Instandhaltungs- und Instandset-zungsarbeiten an volkseigenen Gebäuden, Straßen, Beleuchtungseinrichtungen und ähnliches können die dafür geplanten Haushaltsmittel auch zur Förderung des materiellen Interesses von Rentnern, Hausgemeinschaften, Kräften aus der nichtberufstätigen Bevölkerung und andere an der Lösung dieser Aufgaben verwendet werden. Schlußbestimmungen § 21 (1) Der Ministerrat ist berechtigt, den Staatshaushaltsplan 1965 um die Auswirkungen zu verändern, die sich aus weiteren Maßnahmen zur Vervollkommnung des neuen ökonomischen Systems der Planung und Leitung der Volkswirtschaft ergeben, insbesondere a) im Zusammenhang mit der Einführung der wirtschaftlichen Rechnungsführung in weiteren WB und anderen Wirtschaftsorganen; b) auf Grund der Verordnung vom 25. September 1964 über die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen Investitionsverordnung (GBl. ,il S. 785); c) aus der weiteren Durchführung der Industriepreisreform, der Umbewertung der Grundmittel und der Neufestsetzung von Abschreibungssätzen; d) auf Grund der Verordnung vom 3. September 1961 über die Verrechnung von Geldforderungen und Gcldverbindlichkeiten aus zwischenbetrieblichen Ware-Geld-Beziehungen Verrechnungs-Verordnung - (GBl. II S. 765). (2) Der im § 1 festgelegte Überschuß der Einnahmen über die Ausgaben darf nicht vermindert werden. (3) Die örtlichen Räte haben ihre Pläne entsprechend den Beschlüssen des Ministerrates zu verändern. §22 (1) § 37 Absätze 3 und 5 des Gesetzes vom 17. Februar 1954 über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 207) werden jeweils um folgenden Satz ergänzt: „Für die Haushalte der örtlichen Räte wird die Übertragung von Haushaltsmitteln durch die örtlichen Volksvertretungen geregelt.“ (2) Der §37 Abs. 6 des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik in der Fassung des § 16 des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 3. Oktober 1963 über den Staatshaushaltsplan 1964 (GBl. I S. 161) erhält folgende Fassung: „Die Übertragung von Haushaltsmitteln von einem Einzelplan auf einen anderen kann für den Haushalt der Republik durch den Ministerrat, für die Haushalte der Bezirke, Kreise und Gemeinden durch die örtlichen Volksvertretungen beschlossen W'erden. Der Ministerrat sowie die örtlichen Volksvertretungen können dieses Recht delegieren. Der umzusetzende Betrag ist im abgebenden Einzelplan zu sperren und kann im aufnehmenden Einzelplan überplanmäßig oder außerplanmäßig ausgegeben werden.“ (3) Der § 3 Abs. 3 des Gesetzes über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik gilt nicht für die Aufnahme von Krediten gemäß § 16 dieses Gesetzes. (4) Der § 5 Ziff. 1 des Gesetzes vom 9. Januar 1938 über die Finanzierung des volkseigenen Wohnungsbaues (GBl. I S. 69) erhält folgende Fassung: „1. Die dem örtlichen Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel an Lottoeinnahmen in Höhe von mindestens 50 0 o der Zuweisungen.“ §23 Durchführungsbestimmungen erläßt der Minister der Finanzen. §24 (1) Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1965 in Kraft. (2) Gleichzeitig treten außer Kraft: a) Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 3. Oktober 1963 über den Staatshaushaltsplan 1964 (GBl. I S. 161), b) Erste Durchführungsbestimmung vom 31. Oktober 1963 zum Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Staatshaushaltsplan 1964 (GBl. II S. 755), c) Zweite Durchführungsbestimmung vom 27. Oktober 1964 zum Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über den Staatshaushaltsplan 1964 (GBl. II S. 884), d) § 37 Abs. 4 des Gesetzes vom 17. Februar 1954 über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demokratischen Republik (GBl. S. 207). Das vorstehende, von der Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik am vierzehnten Januar neunzehnhundertfünfundsechzig beschlossene Gesetz wird hiermit verkündet. Berlin, den vierzehnten Januar neunzehnhundertfünfundsechzig Der Vorsitzende des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik W. Ulbricht Herausgeber: Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik. 102 Berlin, Kloslerstraße 47 Redaktion: 102 Berlin, Klosterstraße 47, Telelon: 209 36 22 - Ag 134 65 DDR - Verlag: (610.62) Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, 102 Berlin. Telefon: 51 05 21 - Erscheint nach Bedarf - Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil I 1.20 MDN, Teil II 1,80 MDN und Teil III 1,80 MDN Einzelabgabe bis zum Umfang von 8 Seiten 0.15 MDN, bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 MDN, bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 MDN, bis zum Umfang von 48 Seiten 0,55 MDN je Exemplar, je weitere 16 Seiten 0.15 MDN mehr Bestellungen beim Zentral-Versand Erfurt, 501 Erfurt, Postschließfach 696, sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, 102 Berlin, Roßstraße 6,. Telefon: 51 05 21 - Druck: Staatsdruckerei der Deutschen Demokratischen Republik Index 31 816;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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