Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1965, Seite 15

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1965, Seite 15 (GBl. DDR Ⅰ 1965, S. 15); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 7. Januar 1965 15 (7) Les depenses ordinaires ne comprennent pas les frais afferents aux travaux des Conferences de Pleni-potentiaires ou administratives, ni les frais que pourront entrainer des travaux speciaux ou des publications effectues conformement aux decisions d’une Conference. Ces frais, dont le montant annuel ne pourra depasser 20 000 francs suisses, seront repartis entre les pays de l’Union proportionnellement ä la contribution qu’ils payent pour le fonctionnement du Bureau international, suivant les dispositions de l’alinea (8) ci-apres. (8) Pour determiner la part contributive de chacun des pays dans cette somme totale des frais, les pays de l'Union et ceux qui adhereront ulterieurement ä l’Union sont divises en six classes, contribuant chacune dans la Proportion d’un certain nombre d’unitös, savoir: Ire classe . 2e classe . 3e classe . 4e classe . 5e classe . 6e classe . . 25 unites . 20 unitös . 15 unites . 10 unites . 5 unites . 3 unites Ces coefficients sont multiplies par le nombre des pays de chaque classe et la somme des produits ainsi obtenus fournit le nombre d’unites par lequel la depense totale doit ötre divisee. Le quotient donne le montant de l’unite de depense. (9) Chacun des pays de l’Union designera, au moment de son accession, la classe dans laquelle il desire etre rangeö. Toutefois, chaque pays de l’Union pourra de-clarer ulterieurement qu’il desire etre ränge dans une autre classe. (10) Le Gouvei’nement de la Confederation suisse sur-veille les depenses du Bureau international, ainsi que les comptes de ce dernier, et fait les avances necessaires. (11) Le compte annuel, ötabli par le Bureau international, sera communique ä toutes les autres Admini-strations. Article 14 hundertzwanzigtausend Schweizer Franken im Jahr nicht übersteigen. Diese Summe kann im Bedarfsfall durch einstimmigen Beschluß einer der im Artikel 14 vorgesehenen Konferenzen erhöht werden. (7) Die ordentlichen Ausgaben umfassen weder die Kosten, die mit den Arbeiten von Konferenzen von Bevollmächtigten oder Verwaltungskonferenzen Zusammenhängen, noch etwaige Kosten besonderer Arbeiten oder Veröffentlichungen, die gemäß den Entscheidungen einer Konferenz vorgenommen werden. Diese Kosten, deren Höhe jährlich zwanzigtausend Schweizer Franken nicht überschreiten darf, werden auf die Verbandsländer nach Maßgabe des Beiti’ages verteilt, den sie für die Tätigkeit des Internationalen Büi’os nach den Bestimmungen des Absatzes (8). zahlen. (8) Um den Beitrag jedes Landes zu dieser Gesamtsumme der Kosten zu bestimmen, werden die Verbandsländer und diejenigen Länder, die dem Verband später beitreten, in sechs Klassen eingeteilt, von denen jede im Verhältnis einer bestimmten Zahl von Einheiten bei-ti'ägt, nämlich: die 1. Klasse . die 2. Klasse . die 3. Klasse . die 4. Klasse . die 5. Klasse . die 6. Klasse . 25 Einheiten 20 Einheiten 15 Einheiten 10 Einheiten 5 Einheiten 3 Einheiten Diese Koeffizienten werden mit der Zahl der Länder jeder Klasse multipliziert, und die Summe der so erhaltenen Produkte bildet die Zahl der Einheiten, durch welche die Gesamtausgabe zu dividieren ist. Der Quotient ergibt dann den Betrag der Ausgabeeinheit. (9) Jedes der Verbandsländer gibt bei seinem Beitritt die Klasse an, der es zugeteilt zu werden wünscht. Jedoch kann jedes Verbandsland nachträglich erklären, daß es in eine andere Klasse eingei’eiht zu wei'den wünscht. (10) Die Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft überwacht die Ausgaben des Internationalen Büros ebenso wie dessen Abrechnung und leistet die nötigen Vorschüsse. (11) Die vom Internationalen Büro erstellte Jahresrechnung wird allen anderen Regierungen mitgeteilt. (1) La presente Convention sera soumise ä des revi-sions periodiques, en vue d’y introduire les amelio-rations de nature ä perfectionner le Systeme de l’Union. (2) A cet effet, des Conferences auront lieu, suecessive-ment, dans l’un des pays de l’Union, entx’e les Delegues desdits pays. (3) L’Administration du pays oii doit Sieger la Conference preparera, avec le concours du Bui'eau international, les travaux de cette Conference. (4) Le Directeur du Bui'eau international assistera aux seances des Conferences et prendra part aux discussi-ons, sans voix deliberative. 5 (5) a) Dans l’intervalle des Conferences diplomatiques de revision, des Conferences de representants de tous les pays de l’Union se röuniront tous les trois ans ä l’effet d’etablir un rapport sur les depenses previsibles Artikel 14 (1) Diese Übereinkunft soll periodischen Revisionen unterzogen werden, um Verbesserungen herbeizuführen, die geeignet sind, das System des Verbandes zu vervollkommnen. (2) Zu diesem Zweck werden der Reihe nach in einem der Verbandsländer Konferenzen zwischen den Delegierten der genannten Länder stattfinden. (3) Die Regierung des Landes, in dem die Konferenz tagen soll, bereitet unter Mitwirkung des Internationalen Büros die Arbeiten dieser Konferenz vor (4) Der Direktor des Internationalen Büros hat den Sitzungen- der Konferenzen beizuwohnen und an den Verhandlungen ohne beschließende Stimme teilzunehmen. (5) a) In dem Zeitraum zwischen den diplomatischen Revisionskonferenzen treten Vertreter aller Verbandsländer alle drei Jahre zu Konferenzen zusammen, um;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der Linie und den zuständigen operativen Diensteinheiten gewährleistet werden muß, daß Verhaftete keine Kenntnis über Details ihrer politischoperativen Bearbeitung durch Staatssicherheit und den dabei zum Einsatz gelangten Kräften, Mitteln und Methoden und den davon ausgehenden konkreten Gefahren für die innere und äußere Sicherheit der Untersuchungshaft anstalt Staatssicherheit einschließlich der Sicherheit ihres Mitarbeiterbestandes. Den konkreten objektiv vorhandenen Bedingungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten zu gewährleiten. Umfassende Klarheit ist bei allen Leitern und Mitarbeitern der Diensteinhelten der Linie darüber zu erreichen, daß in Weiterentwicklung des sozialistischen Rechts in seiner ganzen Breite, die Erschließung und Nutzung aller seiner Potenzen zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung des subversiven Mißbrauchs Dugendlicher durch den Gegner im Gesamtsystem der politischen und politisch-operativen Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit einzelner Diensteinheiten erfordert die noch bewußtere und konsequentere Integration der Aufgabenstellung der Linie in die Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher ergebenden Schlußfolgerungen und Aufgaben abschließend zu beraten. Außerdem gilt es gleichfalls, die sich für die mittleren leitenden Kader der Linie bei der Koordinierung der Transporte von inhaftierten Personen ergeben. Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem Gesichtspunkt der operativer! Verwendbarkeit dieser Personen für die subversive Tätigkeit des Feindes und zum Erkennen der inoffiziellen Kräfte Staatssicherheit in deh Untersuchüngshaftanstalten und Strafvollzugseiniichtungen, Unzulänglichkeiten beim Vollzug der Untersuchungshaft in der Abteilung der BezirksVerwaltung für Staatssicherheit Berlin eindeutig erkennen, daß feindlich-negative Kräfte versuchen ihre Aktivitäten zur otörunn er Dichemoit.

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