Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1965, Seite 121

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1965, Seite 121 (GBl. DDR Ⅰ 1965, S. 121); Gesetzblatt Teil 1 Nr. 7 - Ausgabetag: 25. Februar 1965 121 lauf dieses Zeitraumes an den Einlagerer zurückzugeben. Oer Einlagerer ist verpflichtet, das vereinbarte Entgelt zu zahlen. Er kann die gelagerten Gegenstände auch vor Ablauf des Lagerzeitraumes zurückfordern. (2) Die Gegenstände müssen sich in einem Zustand befinden, der die Lagerung gestattet. Der Einlagerer spll dem Lagerhalter Hinweise für die Art und Weise der Lagerung erteilen. (3) Der Lagerhalter ist berechtigt, von den Vereinbarungen über die Art und Weise der Lagerung abzuweichen. wenn dies bessere Lagerbedingungen schafft. Er hat das dem Einlagerer vorher mitzuteilen. Wenn den Gegenständen Gefahr droht, ist der Einlagerer sofort zu unterrichten. § 76 Kommissionsvertrag (1) Durch den Kommissionsvertrag übernimmt der Kommissionär Erzeugnisse, um sie im eigenen Namen für Rechnung des Auftraggebers abzusetzen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Kommissionär für den Absatz eine Provision und das Entgelt für sonstige Aufwendungen zu zahlen. (2) Nimmt der Kommissionär die Erzeugnisse auf Lager, so gelten zusätzlich die Vorschriften über den Lagervertrag. (3) Der Kommissionär ist verpflichtet, die abgesetzten Erzeugnisse abzurechnen. Der Auftraggeber hat nicht absetzbare Erzeugnisse auf Verlangen des Kommissionärs zurückzunehmen. 7. Unterabschnitt Konto- und Kreditvertrag § 77 Kontovertrag (1) Durch den Kontovertrag verpflichtet sich das Geldoder Kreditinstitut, dem Betrieb ein Konto einzurichten und über dieses Konto den Zahlungsverkehr des Kontoinhabers auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen ab-zuwickeln,- insbesondere 1. die in den Verrechnungsverfahren vom Kontoinhaber getroffenen Verfügungen im Rahmen eines vorhandenen Guthabens oder eines gewährten Kredits auszuführen; 2. zugunsten des Kontoinhabers eingezahlte oder überwiesene Geldbeträge dem Konto gutzuschreiben. (2) In Höhe des Guthabens steht dem Kontoinhaber eine Forderung gegen das Geld- oder Kreditinstitut zu. (3) Nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ist das Geld- oder Kreditinstitut zur Verzinsung der Guthaben und der Kontoinhaber zur Zahlung des Entgeltes für die Kontoführung verpflichtet. (4) Das Geld- oder Kreditinstitut ist zur Abbuchung vom Guthaben nur mit Zustimmung des Kontoinhabers befugt; es sei denn, Abbuchungen erfolgen im Vollstreckungsverfahren oder auf Grund gesetzlich vorgesehener Verfügungen eines übergeordneten Organs. § 78 Kreditvertrag (1) Durch den Kreditvertrag verpflichtet sich der Kreditgeber, dem Kreditnehmer für einen bestimmten Zweck und eine vereinbarte Frist Kredit zu gewähren (2) Der Kreditnehmer ist verpflichtet, den Kreditbetrag zweckentsprechend zu verwenden, gemäß den vereinbarten Bedingungen zu verzinsen und zurückzuzahlen. (3) Im Kreditvertrag kann die Sicherung des Kredits vereinbart werden. Vierter Teil Materielle Verantwortlichkeit 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen § 79 Grundsatz (1) Die Partner sind für die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung der vertraglichen Pflichten voll verantwortlich. Sie haben alle materiellen Folgen der Vertragsverletzung zu tragen. Dies gilt auch, wenn die Pflichtverletzung durch einen an der Vorbereitung der Erfüllung oder der Erfüllung des Vertrages mitwirkenden Dritten verursacht wurde. (2) Die materielle Verantwortlichkeit für die Verletzung vertraglicher Pflichten befreit die Partner nicht von der Erfüllung des Vertrages, sofern in gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes festgelegt ist. Abwendung von Pflichtverletzungen § 80 Verletzt ein Partner die ihm obliegende Pflicht zur Erfüllung des Wirtschaftsvertrages oder ist eine drohende Verletzung zu erkennen, so hat er .alle Maßnahmen zur Beseitigung der Hemmnisse und zur Überwindung der Schwierigkeiten mit dem Ziel der Erfüllung der Verpflichtung und der Verhütung weiterer Pflichtverletzungen zu ergreifen. § 81 (1) Erkennt ein Partner, daß er trotz aller Anstrengungen seinen Pflichten nicht oder nicht gehörig nach-kommen kann, so ist er verpflichtet, dies dem anderen Partner unverzüglich unter Angabe der Gründe und der zur Beseitigung der Hindernisse ergriffenen Maßnahmen mitzuteilen. Handelt es sich um eine nicht rechtzeitige Leistung, so ist der voraussichtliche Leistungstermin anzugeben. (2) Der andere Partner ist verpflichtet, auf der Grundlage der kameradschaftlichen Zusammenarbeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den durch die angezeigte Vertragsverletzung drohenden Schaden zu mindern oder zu verhindern. Befreiung von den Rechtsfolgen der Verantwortlichkeit § 82 (1) Ein Partner ist zur Zahlung von Vertragsstrafe und Schadenersatz nur dann nicht verpflichtet, wenn er nachweist, daß er oder an der Vorbereitung und Erfüllung des Vertrages mitwirkende Dritte die Um-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine iiohe Ordnung und icherneit in den Untersuchungs-haftanstalten und Bienstobjekten zu gewänrleisten.

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