Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1965, Seite 104

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1965, Seite 104 (GBl. DDR Ⅰ 1965, S. 104); 104 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 25. Februar 1965 Siebenter Teil Kulturelle Einrichtungen §66 Die allgemeinbildenden und wissenschaftlichen Bibliotheken und Informationsstellen haben durch Be-l-eitstellung, Erschließung und Vermittlung der Litera-tur die Bildung aller Kinder, Jugendlicher und Erwachsener nach ihren differenzierten' Bedürfnissen, Interessen und Erfordernissen zu unterstützen und die wissenschaftliche Arbeit zu fördern. §67 Klubs und Kulturhäuser, Museen und Gedenkstätten, Ausstellungen, Zoologische und Botanische Gärten, Planetarien, Observatorien, Theater, Konzerte, Film und andere kulturelle Einrichtungen haben den Bildungsprozeß auf allen Stufen zu unterstützen und allen Bürgern die Gelegenheit zu geben, ihre Bildung zu erweitern und zu vertiefen. §68 Fernsehen und Rundfunk haben durch Bildungssendungen auf wissenschaftlich-technischem, politisch-kulturellem sowie allgemeinbildendem Gebiet die Kenntnisse der Bürger zu erweitern. Ihre Sendungen unterstützen, ergänzen und erweitern die Tätigkeit der anderen Bildungseinrichtungen und die Bildungsmaßnahmen der gesellschaftlichen Organisationen. Achter Teil Planung unfl Leitung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems 1. Abschnitt Leitung durch den Ministerrat und seine Organe §69 (1) Der Ministerrat ist für die komplexe und koordinierte Planung und Leitung des einheitlichen sozialistischen Bildungssystems verantwortlich. (2) Der Ministerrat gewährleistet auf der Grundlage der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne die ständige Weiterentwicklung und Vervollkommnung des sozialistischen Bildungssystems entsprechend den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung, insbesondere der technischen Revolution. §70 (1) Der Ministerrat bestimmt den Inhalt der Tätigkeit sowie die Organisation der für die Planung und Leitung der Bereiche des sozialistischen Bildungssystems verantwortlichen Organe. (2) Der Ministerrat gewährleistet die Einheit von wissenschaftlicher Führungstätigkeit und perspektivischer Planung sowie die Verwendung und Ausnutzung der ökonomischen Mittel mit dem höchsten Nutzen für die Gesellschaft und sichert damit gleichzeitig, daß die Initiative der Bürger zur Teilnahme an der Planung und Leitung des sozialistischen Bildungssystems breit entfaltet und die weitere Entwicklung der sozialistischen Demokratie gefördert wird. (3) Der Ministerrat sichert dabei insbesondere die Erfüllung der Ziele und Aufgaben des sozialistischen Bildungssystems; die Ausarbeitung wissenschaftlich begründeter langfristiger Pläne zur Ausbildung der notwendigen Facharbeiter, Hoch- und Fachschulabsolventen entsprechend den Erfordernissen der gesellschaftlichen Entwicklung, besonders der nationalen Volkswirtschaft, der Wissenschaft, Technik und Kultur; die ständige Vervollkommnung der staatlichen Leitungstätigkeit der für die Planung und Leitung der Bereiche des sozialistischen Bildungssystems verantwortlichen Organe und deren komplexes und koordiniertes Zusammenwirken mit den anderen Staats- und Wirtschaftsorganen, Betrieben und Einrichtungen. Er gewährleistet die Wahrnehmung der Verantwortlichkeit dieser Organe für die ihnen übertragenen Aufgaben bei der Bildung und Erziehung der Bürger auf allen Stufen des sozialistischen Bildungssystems; die aktive und schöpferische Teilnahme der Bürger an der Planung und Leitung des sozialistischen Bildungssystems durch die Einbeziehung der Arbeiter, Genossenschaftsbauern, der Handwerker, der Angestellten und der Intelligenz in beratende Gremien, die bei den zuständigen Staats- und Wirtschaftsorganen sowie den Bildungseinrichtungen bestehen oder von ihnen gebildet werden. (4) Der Ministerrat kann die in diesem Gesetz fest-gelegte Verantwortlichkeit der Staats- und Wirtschaftsorgane, der Betriebe und Einrichtungen entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen ändern. §71 (1) Das Ministerium für Volksbildung ist für die einheitliche Planung und Leitung der sozialistischen Bildung und Erziehung in den ihm unterstehenden Einrichtungen verantwortlich und sichert die einheitliche Schulpolitik. (2) Das Ministerium für Volksbildung sichert auf der Grundlage des Perspektivplanes zur Entwicklung der Volkswirtschaft die proportionale Entwicklung der ihm unterstehenden Einrichtungen. Es erläßt die Grundsätze der Schulorganisation und sorgt dafür, daß die zur Verfügung stehenden materiellen und finanziellen Mittel mit höchstem Nutzen eingesetzt werden. (3) Das Ministerium für Volksbildung kontrolliert in den Einrichtungen der Berufsbildung die Durchsetzung der staatlichen Schulpolitik. §72 (1) Die Staatliche Plankommission ist für die einheitliche Planung und Leitung der Berufsbildung in der gesamten Volkswirtschaft verantwortlich. (2) Die Staatliche Plankommission arbeitet den Perspektivplan der Berufsbildung aus, koordiniert die Jahrespläne der Berufsbildung und sorgt dafür, daß bei der Planung der Volkswirtschaft und ihrer Zweige die Erfordernisse des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses für die Ausbildung von Facharbeitern berücksichtigt werden. (3) Die Staatliche Plankommission bestimmt auf der Grundlage von Analysen über die wissenschaftlich-technische und ökonomische Entwicklung der Volkswirtschaft die Grundsätze für den Inhalt, die Entwicklung, die Organisation und Finanzierung der Berufsbildung.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1965, Seite 104 (GBl. DDR Ⅰ 1965, S. 104) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1965, Seite 104 (GBl. DDR Ⅰ 1965, S. 104)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte und Ausübung der Kontrolle ihrer Einhaltung; alle Unregelmäßigkeiten in den Verhaltensweisen der Inhaftierten und Strafgefangenen festzustellen und sofort an den Wachschichtleiter zu melden. Die Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen der Befehle und Weisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes sind: Die gesetzlichen Bestimmungen wie Strafgesetz, Strafprozeßordnung, Strafvollzugs- und Wiedereingliederungsgesetz; Befehle und Anweisungen des Ministers für Staatssicherheit, des Leiters der Bezirksverwaltungen Verwaltungen und des Leiters der Hauptabteilung unter Berücksichtigung der konkreten KlassenkampfSituation. die äußere Sicherheit des Dienstobjektes im engen Zusammenwirken mit den Sicherungskräften des Wachregiments Feliks Dsierzynski unter allen Lagebedingungen zu verhindern, daß der Gegner Angeklagte oder Zeugen beseitigt, gewaltsam befreit öder anderweitig die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung ernsthaft stört.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X