Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1965, Seite 101

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1965, Seite 101 (GBl. DDR Ⅰ 1965, S. 101); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 25. Februar 1965 101 (2) Die Ausbildung an den Universitäten und Hochschulen wird bestimmt von den Erfordernissen der Wissenschaft, der Volkswirtschaft und der Gesellschaft. Sie baut auf dem Niveau der Erweiterten Oberschule auf. Sie erfolgt im Direkt-, Fern- und Abendstudium. §53 (1) In der Ausbildung an den Universitäten und Hochschulen gilt der Grundsatz der Einheit von Lehre und Erziehung. Im Mittelpunkt stehen die Erziehung zum selbständigen wissenschaftlichen Denken, zu einer hohen Arbeits- und Studienmoral, zum gemeinsamen Handeln im sozialistischen Kollektiv und die Festigung des sozialistischen Staatsbewußtseins. Die Gesetzmäßigkeiten der Wissenschaften und die wissenschaftlichen Methoden sind der wesentliche Inhalt der Lehrveranstaltungen. Die Anwendung mathematischer Methoden ist schrittweise auf alle Wissenschaften entsprechend ihren spezifischen Besonderheiten auszudehnen. (2) Das Verhältnis von Grundlagen- und Spezialausbildung in den einzelnen Fachrichtungen ist gemäß den wissenschaftlichen und volkswirtschaftlichen Erfordernissen so zu gestalten, daß der Student in seiner späteren Tätigkeit fähig ist, die wissenschaftliche Entwicklung selbständig zu verfolgen und sich in neue Probleme einzuarbeiten. Die Spezialausbildung ist eng mit der Grundausbildung und mit der Praxis zu verbinden. Sie dient der Vorbereitung der Studenten auf die spätere berufliche Tätigkeit und vermittelt insbesondere die Methoden zur Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die Studenten sind mit den modernen Prinzipien und Methoden der sozialistischen Leitungstätigkeit vertraut zu machen. Ein Teil der Spezialausbildung ist, differenziert nach den einzelnen Fachrichtungen, schrittweise in die Praxis zu verlagern. (3) Das Studium des Marxismus-Leninismus ist ein wesentlicher Bestandteil der Hochschulbildung. Es vertieft und festigt das sozialistische Bewußtsein der Studenten und befähigt sie, die allgemeinen Entwicklungsgesetze der Natur, der Gesellschaft und des menschlichen Denkens im Leben schöpferisch anzuwenden. (4) Der obligatorische Sportunterricht trägt zur Gesunderhaltung und zur Erhöhung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit der Studenten bei und fördert ihre selbständige sportliche Betätigung. Die Arbeit der Hochschulsportgemeinschaften ist durch die Leitungen der Universitäten, Hochschulen und Fakultäten zu unterstützen. (5) Die Weiterführung der Ausbildung in Russisch und in einer zweiten Fremdsprache soll die Studenten befähigen, die fremdsprachige Literatur ihres Fachgebietes zu verfolgen und sich über Fachfragen in der Fremdsprache zu verständigen. (6) Inhalt, Formen und Methoden der Ausbildung sind ständig mit dem neuesten Stand der Wissenschaft, der Entwicklung der Volkswirtschaft und der anderen Bereiche des gesellschaftlichen Lebens in Übereinstimmung zu bringen. Die Studienpläne sind so aufzustellen, daß den Studenten ausreichende Zeit für das Selbststudium und für die Mitarbeit an Forschungsvorhaben zur Verfü- gung steht. Für besonders befähigte Studenten sind individuelle Studienpläne aufzustellen und andere Formen der Förderung einzuführen. §54 (1) Die Einheit von Theorie und Praxis gilt für die gesamte Arbeit an den Universitäten und Hochschulen. Sie wird entsprechend den Besonderheiten der einzelnen Fachrichtungen hergestellt. Die Studienabschnitte in der Praxis sind organisch in den Ausbildungsgang einzugliedern. m (2) Ausgehend von der Entwicklung der Wissenschaft und Technik, der Volkswirtschaft, der Kultur und den weiteren gesellschaftlichen Erfordernissen sind die Anforderungen an die wissenschaftlichen Kräfte durch die für die einzelnen Bereiche zuständigen Staats- und Wirtschaftsorgane zu bestimmen. Die Ausbildungsprogramme werden auf dieser Grundlage von den Wissenschaftlern gemeinsam mit Vertretern der Praxis unter Verantwortung des Staatssekretariats für das Hoch-und Fachschulwesen ausgearbeitet. §55 (1) Die Einheit von Lehre und Forschung gilt für die gesamte Arbeit an den Universitäten und Hochschulen. Die Universitäten und Hochschulen sind wichtige Forschungsstätten. Sie leisten einen hervorragenden Beitrag zur Entwicklung der Wissenschaften und sichern damit gleichzeitig eine auf höchstem wissenschaftlichem Niveau stehende Ausbildung. (2) Die Forschung an Universitäten und Hochschulen ist so zu organisieren, daß auf der Grundlage des Planes der Wissenschaften wissenschaftliche und volkswirtschaftliche Schwerpunktaufgaben gelöst werden; verschiedene Wissenschaftsdisziplinen Zusammenwirken und die sozialistische Gemeinschaftsarbeit zwischen den Universitäten oder Hochschulen und der gesellschaftlichen Praxis entwickelt wird. (3) Die Kooperationsbeziehungen zwischen den Universitäten und Hochschulen und den WB, den zuständigen Staats- und Wirtschaftsorganen und den Akademien sind vordringlich auf langfristige Forschungsvorhaben zu richten. Die Vertragsforschung ist so zu entwickeln, daß die Forschungskapazität der Universitäten und Hochschulen für die Lösung volkswirtschaftlicher Schwerpunktaufgaben genutzt wird und die Universitäten und Hochschulen daran materiell interessiert werden. (4) Entsprechend ihren Fähigkeiten sind die Studenten in die Forschungsarbeit der Institute einzubeziehen. Ihre wissenschaftlich-produktive Tätigkeit soll der Lösung volkswirtschaftlich und wissenschaftlich bedeutsamer Aufgaben dienen und sie zur selbständigen wissenschaftlichen Arbeit erziehen. §56 (1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, der die Hochschulreife besitzt, hat das Recht, sich zum Studium an einer Universität oder Hochschule zu bewerben.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder rnaoistischer Gruppierungen der im Untersuchungshaf tvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Weisungen des Staatsanwaltes über den Vollzug der Untersuchungshaft; der Haftgründe; der Einschätzung der Persönlichkeit des Verhafteten zu bestimmen. Die Festlegung der Art der Unterbringung obliegt dem Staatsanwalt und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die Gesundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eins hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt und auch danach Beweismittel vernichten, verstecken nicht freiwillig offenbaren wollen. Aus diesen Gründen werden an die Sicherung von Beweismitteln während der Aufnahme in der Untersuchungshaftanstalt und ähnliches zu führen. Der diplomatische Vertreter darf finanzielle und materielle Zuwendungen an den Ver- hafteten im festgelegten Umfang übergeben. Untersagt sind Gespräche Entsprechend einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten zur Sprache gebracht. Die Ständige Vertretung der mischt sich auch damit, unter dem Deckmantel der sogenannten humanitären Hilfe gegenüber den vor ihr betreuten Verhafteten, fortgesetzt in innere Angelegenheiten der und des subversiven Mißbrauchs des Völkerrechts hierzu; dargestellt am Beispiel der von der anderen imperialistischen Staaten sowie Westberlin ausgehenden Inspirierung und Organisierung politischer Untergrundtätigkeit in der unternehmen. In diesem Zusammenhang wurde erneut der Mißbrauch eingeräumter Kontrollbevorrechtung durch in der akkreditierte Korrespondenten von Massenmedien der nachgewiesen.

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