Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Jahrgang 1965 Teil I (GBl. I Nr. 1 - 14 S. 1 - 220 7.1.1965 - 13.9.1965).Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1965, Seite 118 (GBl. DDR I 1965, S. 118); ?118 Gesetzblatt Teil I Nr. 7 - Ausgabetag: 25. Februar 1965 2. Abschnitt Besondere Bestimmungen 1. Unterabschnitt Besondere Ausgestaltung von Wirtschaftsvertraegen ? 54 (1) Die Partner sollen in Ergaenzung und Konkretisierung der in diesem Gesetz und in Durchfuehrungs-r-der anderen gesetzlichen Bestimmungen getroffenen Regelungen fuer den Inhalt und die Erfuellung von Wirtschaftsvertraegen weitere Vereinbarungen treffen, soweit es die spezifische Zielsetzung der Wirtschaftsvertraege erfordert. Das gilt insbesondere fuer Wirtschaftsvertraege ueber: 1. Lieferung von Erzeugnissen unter Beruecksichtigung der besonderen Verhaeltnisse der Industrie, der Landwirtschaft und des Binnenhandels; 2 Investitionsleistungen; 3 wissenschaftlich-technische Leistungen; 4. Instandsetzungen und Lohnarbeiten; 5 Nutzung und Lagerung; 6 kommissionsweisen Verkauf von Erzeugnissen; 7. Errichtung und Fuehrung von Konten und Gewaehrung von Krediten. (2) Die Partner koennen unterschiedliche Leistungen in einem Wirtschaftsvertrag erfassen, soweit ein wirtschaftlicher Zusammenhang besteht. In diesem Falle haben die Partner den Inhalt des Wirtschaftsvertrages auf der Grundlage der fuer die jeweiligen Leistungen geltenden Vorschriften festzulegen. (3) Werden Wirtschaftsvertraege ueber Leistungen geschlossen. fuer die in diesem Gesetz oder in anderen gesetzlichen Bestimmungen keine besondere Regelung getroffen ist, so ist der Inhalt der Vertraege von den Partnern unter Wahrung der Grundsaetze dieses Gesetzes zu gestalten. 2. Unterabschnitt Liefervertrag 8 55 Grundsatz (1) Durch den Liefervertrag verpflichtet sich der Lieferer, dem Besteller das Erzeugnis am Leistungsort zu uebergeben und die operative Verwaltung oder das Eigentumsrecht zu verschaffen. Der Besteller ist verpflichtet. das Erzeugnis abzunehmen und den Preis zu bezahlen. (2) Haben die Partner vereinbart, dass eine feste oder nach dem Bedarf des Bestellers sich bestimmende Anzahl von Erzeugnissen zu fortlaufenden Terminen oder Fristen zu liefern sind, so beziehen sich die Rechte und Pflichten der Partner auf die jeweilige Lieferung (Sukzessivlieferung). ? 56 Garantieabgeltung Die Partner koennen vereinbaren, dass die Garantie durch einen bestimmten Geldbetrag oder die unentgeltliche Gewaehrung bestimmter Zusatzerzeugnisse (Aus- tauschteile, Ersatzteile) abgegolten wird. Diese Vereinbarung ist .nur zulaessig, wenn die Erfuellung von Garantieforderungen durch den Lieferer nach der Eigenart des Erzeugnisses zu aufwendig oder unzweckmaessig ist. ?57 Abruf Im Liefervertrag kann anstelle eines Liefertermins vereinbart werden, dass der Besteller innerhalb eines Lieferzeitraumes den Liefertermin durch Abruf bestimmt. ? 58 Zeitpunkt der Lieferung Wird das Erzeugnis vom Besteller abgenommen, so gilt als Tag der Lieferung: 1. bei Versendung der Tag der Uebergabe des Erzeugnisses an das Transportunternehmen; 2. bei zulaessiger Abholung durch den Besteller der in der Mitteilung ueber die Bereitstellung genannte Tag; 3. beim Transport zum Besteller oder zu dem von diesem genannten Ort mit Transportmitteln des Lieferers der Tag. an dem das Transportmittel den Betrieb des Lieferers verlaesst; 4. bei gemeinsamer Qualitaetspruefung deren Zeitpunkt. ? 59 Versanddisposition (1) Der Besteller ist verpflichtet, dem Lieferer eine Versanddisposition zu erteilen, wenn das im Liefervertrag vereinbart ist. Haben die Partner keine Vereinbarung getroffen, so ist die Versanddisposition 2 Wochen -or dem Liefertermin zu erteilen. (2) Kann wegen Fehlens der Versanddisposition das Erzeugnis nicht termingemaess versandt werden, so ist der Lieferer berechtigt, das Erzeugnis fuer den Besteller auf dessen Kosten einzulagern und Rechnung zu erteilen. Der Lieferer ist verpflichtet, den Besteller ueber die Einlagerung zu benachrichtigen. ? 60 Transport, Transportverpackung und Verladung (1) Der Lieferer ist verpflichtet, unter Beruecksichtigung des Transportweges das guenstigste Transportmittel auszuwaehlen. Die Partner sollen ueber den Transportweg und das Transportmittel Vereinbarungen treffen. (2) Der Lieferer hat das Erzeugnis entsprechend den Standards, den technischen Lieferbedingungen und den Vorschriften der Verkehrstraeger zu verladen und zu verpacken. Bestehen keine Standards, technischen Lieferbedingungen oder Vorschriften der Verkehrstraeger, so ist die Verladung und Verpackung unter Beruecksichtigung einer optimalen Transportlechnologie und -ratio-nalisierung so vorzunehmen, wie es die Beschaffenheit des Erzeugnisses, das Transportmittel und die Transportdauer erfordern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil ⅠⅠⅠ 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 62 vom 28. Dezember 1964 auf Seite 544. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil ⅠⅠⅠ von 1964 (GBl. DDR ⅠⅠⅠ 1964, Nr. 1-62 v. 9.1.-28.12.1964, S. 1-544).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Provokationen und anderer feindlich-negativer und renitenter Handlungen und Verhaltensweisen inhaftierter Personen ableiten und erarbeiten, die für die allseitige Gewährleistung der inneren und äußeren ;iv- Sicherheit und Ordnung in den Verantwortungsbereichen weiter erhöht hat und daß wesentliche Erfolge bei der vorbeugenden Sicherung der politisch-operativen Schwerpunktbereiche erzielt werden konnten. Es wurden bedeutsame Informationen über Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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