Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1964, Seite 94

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964, Seite 94 (GBl. DDR Ⅰ 1964, S. 94); 94 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 23. Mai 1964 c) von den Organen des Entsende- oder Empfangsstaates ausgehende Schriftstücke sowie Abschriften, Auszüge und Übersetzungen von Sehriftstük-ken zu beglaubigen; d) Unterschriften von Staatsbürgern des Entsendestaates zu beglaubigen; e) einseitige Rechtsgeschäfte und Verträge von Staatsbürgern des Entsendestaates aufzunehmen und zu beglaubigen, wenn sie ausschließlich Rechtsfolgen auf dem Territorium des Entsendestaates haben oder dort zu erfüllen sind. (2) Der Konsul ist, wenn das nicht im Widerspruch zu den gesetzlichen Bestimmungen des Empfangsstaates steht, berechtigt: a) Verträge zwischen Staatsbürgern des Entsendestaates und des Empfangsstaates oder Staatsbürgern dritter Staaten aufzunehmen oder zu beglaubigen, wenn diese Rechtsgeschäfte ausschließlich Rechtsfolgen auf dem Territorium des Entsendestaates haben oder dort zu erfüllen sind; b) von Staatsbürgern des Entsendestaates oder für diese Geld, Wertgegenstände und Dokumente in Verwahrung zu nehmen; e) andere Handlungen vorzunehmen, die ihm vom Entsendestaat übertragen werden. (3) Geld und andere Wertgegenstände, die der Konsul entgegennimmt, können aus dem Empfangsstaat nur in Übereinstimmung mit dessen gesetzlichen Bestimmungen ausgeführt werden. (4) Die in diesem Artikel angeführten Handlungen kann der Konsul im Konsulat, in seiner Wohnung, in den Wohnungen der Staatsbürger des Entsendestaates, auf Wasser- oder in Luftfahrzeugen, die die Flagge oder das Erkennungszeichen des Entsendestaates führen, vornehmen. Artikel 22 Die im Artikel 21 dieses Vertrages aufgeführten Schriftstücke, Dokumente, Abschriften, Übersetzungen oder Auszüge aus ihnen, die der Konsul angefertigt oder beglaubigt hat, haben im Empfangsstaat die gleiche Rechtswirksamkeit und Beweiskraft wie diejenigen, die von seinen zuständigen Organen oder Einrichtungen angefertigt, übersetzt oder beglaubigt wurden. Artikel 23 (1) Stirbt ein Staatsbürger des Entsendestaates auf dem Territorium des Empfangsstaates, informiert das zuständige Organ den Konsul unverzüglich und unmittelbar unter Mitteilung der in seinem Besitz befindlichen Angaben über seinen Nachlaß und dessen mutmaßlichen Wert, über eingeleitete Maßnahmen zur Sicherung des Nachlasses, über das Vorhandensein von c) da overava spise, prepise, izvode i prevode spisa izdatih od strane Drzave naimenovanja ili Drzave prijema; d) da overava potpise drzavljana Drzave naimenovanja; e) da sastavlja ili overava ugovore i jednostrane pravne izjave drzavljana Drzave naimenovanja, ako ta dokumenta treba da proizvedu pravno dejstvo iskljueivo na teritoriji Drzave naimenovanja, ili se tamo imaju izvräiti. (2) Konzul moze, ako to nije u suprotnostl sa propi-sima Drzave prijema: a) da sastavlja ili overava ugovore izmedju drzavljana Dritave ni amenovanja i Drzave prijema, ili drzavljana trecih drzava, ukoliko treba da proizvedu pravno dejstvo iskljueivo na teritoriji Dr?,ave naimenovanja, ili se tamo imaju izvräiti; b) da prima od drzavljana Drzave naimenovanja na euvanje ili za njihov racun novae, druge imovinske vrednosti i dokumenta; c) da obavlja i sve ostale poslove koje mu poverava Drzava naimenovanja. (3) Novae i druge vrednosti koje konzul prima, mogu da budu izvezeni iz Drzave prijema samo u skladu sa njenim propisima. (4) Poslove iz ovog clana konzul moze obavljati u konzulatu, svom stanu, u stanovima drzavljana Drzave naimenovanja, na plovnom objektu ili vazduhoplovu, koji vije zustavu, ili nosi oznaku Driave naimenovanja. Clan 22. Akta, dokumenti, njihovi prepisi, prevodi ili izvodi iz njih, navedeni u clanu 21. ove Konvencije, koje je sastavio ili overio konzul imaju u Drzavi prijema isti pravni znacaj i dokaznu snagu kao da su sastavljeni, prevedeni ili overeni od njenih nadleznih organa i ustanova. Clan 23. (1) Ako drzavljanin Drzave naimenovanja umre na teritoriji Drzave prijema, nadlezni organ ce neposredno, bez odlaganja, obavestiti o tome konzula i saopätice sve äto je poznato o njegovoj zaostavätini i njenoj pribliznoj vrednosti i merama koje su preduzete za;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Februar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 15 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 140. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964, Nr. 1-15 v. 4.2.-30.11.1964, S. 1-140).

In der politisch-operativen Arbeit wurden beispielsweise bei der Aufklärung und Bekämpfung feindlich-negativer Personenzusammenschlüsse auf dieser Grundlage gute Ergebnisse erzielt, beispielsweise unter Anwendung von Maßnahmen der Zersetzung. Die parallele Bearbeitung von Ermittlungsverfahren und in diesem Zusammenhang auftretende zeitliche und örtliche besondere Bedingungen finden ihren Ausdruck vor allem in solchen Faktoren wie die strikte Wahrung der Rechte und Pflichten der Verhafteten sowie die nach gleichen Maßstäben anzuwendenden Anerkennungs- und Disziplinarpraxis gegenüber Verhafteten. Deshalb sind die Aufgaben und Befugnisse des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlung begehen kann. Die Untersuchungshaft wird in den Untersuchungshaftanstalten des Ministeriums des Innern und Staatssicherheit vollzogen. Sie sind Vollzugsorgane. Bei dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die allseitige Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze und andere gegen die gerichtete subversive Handlungen und unternimmt vielfältige Anstrengungen zur Etablierung einer sogenannten inneren Opposition in der DDR.

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