Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1964, Seite 9

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964, Seite 9 (GBl. DDR Ⅰ 1964, S. 9); Gesetzblatt Teil I Nr. 2 - Ausgabetag: 31. März 1964 9 Artikel VII Die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit wird bei der Ausübung der ihr auferlegten Verrechnungs- und Kreditfunktionen allseitig zur Erfüllung der Verpflichtungen über die gegenseitigen Warenlieferungen durch die Abkommenspartner und zür Festigung der Plan- und Zahlungsdisziplin in den Verrechnungen zwischen ihnen beitragen. Im Zusammenhang damit wird die Bank bevollmächtigt: a) die Gewährung von Krediten an die Banken derjenigen Abkommenspartner einzuschränken oder vollständig einzustellen, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Bank oder anderen Abkommenspartnern nicht nachkommen. Die Einschränkung oder Einstellung der Kreditierung erfolgt zu Terminen, die vom Bankrat festgelegt werden; b) die zuständigen Organe und erforderlichenfalls die Regierungen der Abkommenspartner über Verletzungen der sich aus Warenbezügen ergebenden Zahlungsverpflichtungen sowie der Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Finanzierung und Kreditierung des Baus, der Rekonstruktion und der Nutzung von gemeinsamen Industriebetrieben und anderen Objekten auf der Grundlage der ihr zur Verfügung stehenden Unterlagen zu informieren. Bei der Durchführung der Verrechnungen und der Kreditierung in transferablen Rubeln führt die Bank den Nachweis über die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen der Abkommenspartner. Artikel VIII Die Verrechnungen nichtkommerzieller Operationen, die zu innerstaatlichen Einzelhandelspreisen und Dienstleistungstarifen erfolgen, werden über besondere Konten in nationalen Währungen bei den Banken der Abkom- menspartner auf der Grundlage der zwischen diesen Seiten gültigen Abkommen über die Verrechnung nichtkommerzieller Zahlungen durchgeführt. Diese Konten können nach Umrechnung mit dem Koeffizienten und zum Kurs mit Aufschlägen (Abschlägen) für nichtkommerzielle Zahlungen, die in den erwähnten Vereinbarungen über die Verrechnung nichtkommerzieller Zahlungen festgelegt sind, aus Konten in transferablen Rubeln aufgefüllt werden. Ebenso können von den Konten für nichtkommerzielle Zahlungen Mittel unter Anwendung des genannten Koeffizienten und Kurses auf die Konten in transferablen Rubeln übertragen werden. Artikel IX Die Internationale Bank für Wirtschaftliche Zusammenarbeit kann auf Beschluß des Bankrates Verrechnungen in transferablen Rubeln mit Ländern durchführen, die nicht Teilnehmer des vorliegenden Abkom- C t a T b h VII MeacflyiiapoflHbiM BanK SitoHOMnuecKoro CorpyflHM-uecTaa npn ocymecTBjieHnn B03Jioacemibix na Hero chynKUHM no pacueTaM m KpeflHTOBainno öyfleT bcc-MepHO cofleüCTBOBaTfa Bbinojnieumo HoroBapiiBaioiun- MHCH CTOpOHaMH 0ÖH3aTejIbCTB no B3aiIMHbIM TOBap-HbiM nocTaöKaM h yKpenjieHHK) njiaHOBOii m naaText-hoPi flHcqnnjiHHbi b pacueTax Mextfly hhmh. B CBH3H C 3THM BaHK ynOJIHOMOUHBaeTCa: а) orpaHHHMBaTb hjih nojmocTbio npexpaiuaTb npe-flocTaBjiei-me icpefliixoB oariKaM Tex HoroBapHBaio-mwxca Ctopoh, KOTopbie HapymafOT cboh njiaieac-Hbie oöa3aTejibCTBa nepefl Bbhkom hjih npyimiH HoroBapHBaiomuMiica C’ropoHaMH. OrpaHiiueHHe h npeitpameHHe KpeflHTOBanHa npoH3BOflaTca b cpoKH, ycTaHaBjiHBaeMbie CoBeTOM BaHKa; б) HHijiopivfHpoBaTb Ha ocHOBe MMeiomHxca b ero pac-nopHateHHH flaHHbix cooTBeTCTByiorune opraHbi, a b HeoöxoflHMbix cjiyuaax npaBHTejibCTBa ÄoroBa-PMBaromUXCH CTOPOH O HapyUieHHHX OÖH3a-TejibCTB no njiaTeiKan 3a nocTaujieHHbie hm to-Bapw, a TaKate oÖH3aTejibCTB, CBH3anHbix c $m-HaHCHpOBaHHeM M KpeflHTOBaHHCM CTpOHTCJIbCTBa, peKOHCTpyKUHH h SKcnjiyaTaqHH cOBMecTHbix npo- ( MbimjieHHbix npeflnpHHTHü h flpyrnx oübeitTOB. BaHK npn ocyiqeCTBJieHHH pacueTOB h KpeflHTOBaHHH b nepeBOflHbix pyfljiax oßecneuHT yuer BbmojiHCHim 0ÖB3aTejibCTB jforoBapHBaiomuxca Ctopoh no hx njiaTextaM. CiaTts VIII PacueTbi no HeToproBbiii onepaqnaM, ocymecTBJin-eMMM no BHyTpeHHHM po3HHHHbiM nenaM h TapucjjaM Ha ycjiyrn, öyflyT npoM3BOfliiTbca no OTflejibHbiM cue-TaM b HaqnoHajibHbix najiioTax b öamtax fforoBapHBaio-iqHxcH Ctopoh Ha ocHOBe fleMCTBjToiuux corjiameHMH Mextfly 3THMM CTopoHaMH o pacueTax no neroproBbiM njiarextaM. 3th cueTa MoryT nonojiHHTbca co cuexoB b nepeBOflHbix pyönax c nepecueTOM no KoscjptjDHqHeHTy h Kypcy c HaflöaBKaMH (CKHflitaMii) fljia HeToproBbix njiaTexteü, ycTanoBJieHHbiMH yKa33HHbiMH corjiameHim-mii o pacueTax no HeToproBbiM njiaTextaii. CpeflCTBa co cueTOB fljia HeToproBbix njiaTexteü MoryT nepe-uHCJiHTbca Ha cueTa b nepeBOflHbix pyöjiax Taxxte c npHMeiieHHeM y Ka3anHbix Bbime KoacpchHuiieiiTa m Kypca. C t a t b a IX no peuieHHio CoBeTa Meatflyiiapoflnoro BaHKa 3ko-HOMHuecKoro CoTpyflHHuecTBa stot Bamt mojkct ocyiqe-CTBJi.iTb pacueTH b nepeBOflHbix pyöjiax co cTpanaMH, He HBjimoinHMHCH yuacTHiiqaMH HacToaiqero Coraame-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Februar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 15 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 140. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964, Nr. 1-15 v. 4.2.-30.11.1964, S. 1-140).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Dienstobjekt. Im Rahmen dieses Komplexes kommt es darauf an, daß alle Mitarbeiter der Objektkommandantur die Befehle und Anweisungen des Gen. Minister und des Leiters der Diensteinheit - der Kapitel, Abschnitt, Refltr., und - Gemeinsame Anweisung über die Durch- Refltr. führung der Untersuchungshaft - Gemeinsame Festlegung der und der Refltr. Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Vertrauliche Verschlußsache Gemeinsame Festlegung der Leitung des der НА und der Abteilung zur Sicherstellung des Gesundheitsschutzes und der medizinischen Betreuung Verhafteter und Strafgefangener in den Untersuchungshaftanstalten des. Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Der politisch-operative UntersuchungshaftVollzug stellt einen Komplex politisch-operativer Aufgaben und Maßnahmen zur Sicherung des Ei- Vf- gentums Beschuldigter!däziMfei, daß die im Artikel der Vejfä ssung-geregelten Voraussetzungen der Staatshaftung nicht ZürnTragen kommen. Die sozialistische Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet.

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