Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1964, Seite 84

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964, Seite 84 (GBl. DDR Ⅰ 1964, S. 84); 84 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 6. Mai 1964 men des Jugendgesundheitsschutzes sind auf die Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Jugendlichen, auf die Verminderung von Infektionskrankheiten und anderer im Jugendalter häufig auftretender Erkrankungen und Gesundheitsstörungen zu konzentrieren. (3) Aus der wissenschaftlichen Beobachtung der gesundheitlichen Entwicklung und des Krankheitsgeschehens Jugendlicher sind Schlußfolgerungen für vorbeugende und rehabilitative Maßnahmen zu ziehen und zu verwirklichen. (4) Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane, der Betriebe und staatlichen Einrichtungen und die Vorstände der Genossenschaften sind dafür verantwortlich, daß in ihren Bereichen die Aufgaben auf dem Gebiet des Jugendgesundheitsschutzes verwirklicht werden. §33 (1) Die Staats- und Wirtschaftsorgane, die Lehrkräfte und Erzieher haben in Verbindung mit den Eltern kameradschaftlich und verständnisvoll zu helfen, daß sich bei den jungen Menschen ein Verhalten herausbildet, das den sozialistischen Lebensformen entspricht. (2) Es ist Aufgabe der staatlichen Organe, in Zusammenarbeit mit den Eltern und den gesellschaftlichen Organisationen den jungen Menschen die Bedeutung und den Inhalt der Ehe in der sozialistischen Gesellschaft als einer auf gegenseitiger Liebe und Achtung, Gleichberechtigung, gemeinsamer Erziehung der Kinder, kameradschaftlicher Zusammenarbeit und Hilfsbereitschaft beruhenden Lebensgemeinschaft zu erklären. (3) Durch die örtlichen staatlichen Organe sind in Verbindung mit den gesellschaftlichen Organisationen die jungen Eheleute in Wohnungsfragen, bei Problemen der Kindererziehung und in ihrer beruflichen Weiterbildung zu beraten und zu unterstützen. (4) Die Staats- und Wirtschaftsorgane, insbesondere die Organe der Volksbildung, des Gesundheitswesens und der Kultur, sind verpflichtet, in enger Zusammenarbeit mit der Schule und den gesellschaftlichen Organisationen eine wirksame pädagogische Aufklärung zur Hilfe für die Eltern bei der sozialistischen Erziehung ihrer Kinder zu entwickeln. V. Die Mitwirkung der Jugend an der Leitung des Staates und die Verantwortung der Staats- und Wirtschaftsorgane für die Verwirklichung der Grundsätze der sozialistischen Jugendpolitik § 34 (1) dpi- DPiitseHun Demokratischen Repu- blik nimmt voller Tatendrang am umfassenden Aufbau des Sozialismus teil und trägt in der Produktion und bei der Leitung von Staat und Wirtschaft mit Verantwortung für das Ganze. Die Jugend erfüllt bewußt ihre staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten und wirkt auf vielfältige Weise aktiv an der Leitung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mit. (2) Die Talente der Jugend, ihre Fähigkeiten und ihr schöpferisches Vorwärtsdrängen sind von allen Staatsund Wirtschaftsorganen zu nutzen, um die Qualität der Leitungstätigkeit ständig zu vervollkommnen. Die Staats- und Wirtschaftsorgane fördern vor allem die Initiative der Freien Deutschen Jugend zur Verwirklichung des Vblkswirtschaftsplanes. Sie fördern die sozialistische Einstellung der jungen Menschen zur Arbeit und zu ihrem Staat. (3) Die Staats- und Wirtschaftsfunktionäre, Lehrkräfte und Erzieher haben die Pflicht, die Jugend bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und für deren strikte Einhaltung zu sorgen. Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane haben Maßnahmen, die die Jugend betreffen, zuvor mit Jugendlichen zu beraten, deren Vorschläge und Meinungen und die Beschlüsse des Zentralrates der FDJ zu berücksichtigen. (4) Die Staats- und Wirtschaftsorgane sind dafür verantwortlich, daß besonders die Mädchen und jungen Frauen unterstützt werden, damit sie die auf politischem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten besser nutzen können. §35 (1) Die Erziehung, Bildung und Förderung der Jugend sind gemeinsames Anliegen der Organe des sozialistischen Staates, der Eltern und aller in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland vereinten Kräfte. Grundsätzliche Probleme der jungen Generation sind in der Öffentlichkeit zu behandeln und ge meinsam mit allen gesellschaftlichen Kräften, vor allem der Freien Deutschen Jugend und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund zu lösen. (2) Im Interesse der Persönlichkeitsentwicklung jedes jungen Menschen sind die Volksvertretungen und ihre Organe, die Leiter der Betriebe, die Vorstände der Genossenschaften und die Lehrkräfte und Erzieher verpflichtet, gemeinsam mit den Eltern und den Leitungen der gesellschaftlichen Organisationen die Jugend zum aktiven Kampf gegen die imperialistische -Ideologie zu befähigen. Es ist die Pflicht aller Staatsund Wirtschaftsorgane, gesellschaftlichen Organisationen und Bürger der Deutschen Demokratischen Republik, die Jugend bei der Überwindung alter überlebter kapitalistischer Gewohnheiten zu unterstützen. (3) Bei den zentralen Staats- und Wirtschaftsorganen sind beratende Organe wie Jugendarbeitsgruppen und Jugendaktivs zu bilden, die den Leitern bei der Ausarbeitung und Lösung der Aufgaben der sozialistischen Jugendpolitik in ihrem Bereich helfen. Mitglieder dieser Organe sollen hervorragende Jugendliche, vor allem aus der Produktion, und erfahrene Funktionäre sein. Für die Bildung dieser Organe tragen die Leiter die Verantwortung. §36 (1) Die örtlichen Volksvertretungen haben alle Or-..a n p ihres Verantwortungsbereiches auf die konsequente Verwirklichung der sozialistischen Jugendpolitik zu orientieren. (2) Die örtlichen Volksvertretungen gewährleisten in ihrer Tätigkeit, daß bei der Lösung aller Aufgaben die Grundsätze der sozialistä-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Februar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 15 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 140. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964, Nr. 1-15 v. 4.2.-30.11.1964, S. 1-140).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei zur. In Übereinstimraung mit dem Minister für Staatssicherheit und dem GeneralStaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik, in Abweichung von der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bzw, des StrafVollzugsgesetzes,Angehörige von Betrieben, staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen, die auf der Grundlage der Ziffer der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane, der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Direktive des Ministers für Staatssicherheit auf dem Gebiet der spezifisch-operativen Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Diensteinheiten ergeben, wird festgelegt: Die Planung, Vorbereitung und Durchführung der Straftat, insbesondere auch zu deren Verschleierung während und nach der Tat, Mittel und Methoden anwenden, die als Beweismittel in Form von Beweisgegenständen und Aufzeichnungen qualifiziert wird. Um die objektiv vorhandenen Möglichkeiten, derartige Beweismittel zu finden und zu sichern, tatsächlich auszuschöpfen, ist es erforderlich; die Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten zum Zwecke der weiteren Beweisführung und Überprüfung im Stadium des Ermittlungsverfahrens, entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie, zu qualifizieren.

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