Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1964, Seite 83

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964, Seite 83 (GBl. DDR Ⅰ 1964, S. 83); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 6. Mai 1964 83 Sportabzeichens der Deutschen Demokratischen Republik „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“. (2) Das Bestreben des Deutschen Turn- und Sportbundes, alle jungen Menschen zu gewinnen, regelmäßig Sport zu treiben, ist durch die Staats- und Wirtschaftsorgane zu unterstützen. Alle bedeutenden Fragen des sozialistischen Volkssports sind mit den Leitungen des Deutschen Turn- und Sportbundes zu beraten. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe und die Leiter der Betriebe und staatlichen Einrichtungen helfen den Leitungen des Deutschen Turn- und Sportbundes und den Sportgemeinschaften, ein vielseitiges, interessantes und regelmäßiges sportliches Leben zu organisieren. (3) Durch die verantwortlichen staatlichen Organe und die Leiter der Oberschulen und Einrichtungen der Berufsbildung ist zu gewährleisten, daß im Turnunterricht und in den Schulsportgemeinschaften die allseitige körperliche Grundausbildung im Vordergrund steht. Es ist zu sichern, daß alle Kinder bis zum Alter von 14 Jahren Schwimmen lernen. Jährlich sind Wettkämpfe um die Urkunde des Vorsitzenden des Staatsrates und Schulmeisterschaften für alle Schüler durchzuführen. Der Erwerb des Sportabzeichens der Deutschen Demokratischen Republik für Kinder und Jugendliche ist systematisch zu organisieren. (4) An den Universitäten, Hoch- und Fachschulen ist die obligatorische Körpererziehung zu sichern und der freiwillige Studentensport systematisch zu entwickeln. Durch die Hoch- und Fach schul sportgemein.jehaften wird ein vielseitiger, regelmäßiger Sportbetrieb mit alljährlichen Sportfesten organisiert. §28 Das Streben der Sportjugend nach hohen sportlichen Leistungen und die Heranbildung junger Leistungssportler sowie die weitere Entwicklung und Vertiefung von Beziehungen der Sportler der Deutschen Demokratischen Republik mit Sportlern anderer Staaten sind durch die staatlichen Organe zu fördern. §29 (1) Auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes ist zu sichern, daß verstärkt Sportmaterialien und -geräte sowie Ausrüstungsgegenstände für Touristik und Wandern produziert und bereitgestellt werden. (2) Zur Förderung des Volkssports in den Wohngebieten, Gemeinden und Erholungszentren sind durch die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe gemeinsam mit dem Deutschen Turn- und Sportbund, der Gesellschaft für Sport und Technik, der Freien Deutschen Jugend und den anderen in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland vereinten gesellschaftlichen Kräften Kleinstsportanlagen und Aus-leihstationen für Sportmaterialien und -geräte zu schaffen sowie die Tätigkeit der Trainer und Betreuer zu unterstützen. Bei der Städte- und Dorfplanung ist zu berücksichtigen, daß Sportanlagen und -einrichtungen sowie Einrichtungen des Erholungswesens geschaffen werden. §30 (1) Für alle Wandergebiete sind durch die örtlichen Staatsorgane in Verbindung mit den Komitees für Touristik und Wandern Wanderkataloge herauszugeben. Diese sollen die sozialistische Entwicklung der Gebiete und die Schwerpunkte der ökonomischen Entwicklung darstellen, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung und Kulturdenkmäler historisch erläutern und auf die Schönheiten der Natur hinweisen. Um den erzieherischen und bildenden Wert der Touristik zu erhöhen, sind in geeigneten Produktionsbetrieben und auf Großbaustellen des Sozialismus Betriebsführungen zu ermöglichen. (2) Die verantwortlichen staatlichen Organe und die Leiter der Oberschulen und Einrichtungen der Berufsbildung gewährleisten in Zusammenarbeit mit den Komitees für Touristik und Wandern, daß interessante und inhaltsreiche Schulwanderungen stattfinden. (3) Für die internationale Jugendtouristik sind besonders Mädchen und Jungen mit hervorragenden Leistungen beim sozialistischen Aufbau zu berücksichtigen. (4) Der Landjugend sind in den Jugendherbergen, besonders in den Wintermonaten, ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen. (5) Die Ausstattung der Jugendherbergen und anderer Touristenunterkünfte sowie der Zeltplätze ist weiter zu vervollkommnen. Die Bereitschaft der Jugendlichen, an der Erhaltung und Vervollkommnung dieser Einrichtungen mitzuwirken, ist zu fördern. In den Sommerund Winterferien sind durch die verantwortlichen staatlichen Organe zusätzliche Wanderquartiere in Schulen, Internaten und anderen geeigneten Objekten bereitzustellen. §31 (1) In ihren Ferien sollen sich die Schüler und Lehrlinge in der Gemeinschaft lebensfroher und selbstbewußter junger Menschen kräftigen und erholen. Diesem Zweck dient die Feriengestaltung für die Schüler der Oberschulen und Einrichtungen der Berufsbildung. Träger der Feriengestaltung sind die Staats- und Wirtschaftsorgane, die sozialistischen Betriebe und Genossenschaften. Sie wirken dabei eng mit den Eltern, der Freien Deutschen Jugend, der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund zusammen. (2) In den Schuljahresarbeitsplänen sind für alle Ferienzeiten die Aufgaben festzulegen. §32 (1) Durch die Staats- und Wirtschaftsorgane ist gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Eltern die Erziehung der Jugend zur gesun1 den Lebensführung und zu hygienischen Verhaltensweisen durch zweckmäßige Maßnahmen und A'JIrua-rung zu sichern. Dazu gehört eine ständige Aufklärung über die gesundheitsschädigenden Folgen des Mißbrauchs von Nikotin und Alkohol. (2) Das Ministerium für Gesundheitswesen und das Ministerium für Volksbildung sind für den weiteren Ausbau und die planmäßige Durchführung des Jugendgesundheitsschutzes verantwortlich. Die Maßnah-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Februar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 15 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 140. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964, Nr. 1-15 v. 4.2.-30.11.1964, S. 1-140).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspiration und ihrer Person erfolgen? Bei den Maßnahmen zur Überprüfung und Kontrolle der operativen Tätigkeit der ihrer Konspirierung und ihrer Person ist stets zu beachten, daß diese Verbindungen in der Regel einer konzentrierten Bearbeitung und Kontrolle durch die feindlichen Geheimdienste und Abwehrorgane unterliegen. Es ist deshalb zu sichern, daß die Berichte rationell und zweckmäßig dokumentiert, ihre Informationen wiedergegeben, rechtzeitig unter Gewährleistung des Queljzes weitergeleitel werden und daß kein operativ bedeutsamer Hinvcel siwenbren-, mmmv geht. der Frage Wer ist er? gestiegen ist. Das ergibt sich vor allem daraus, daß dieseshöhere Ergebnis bei einem um geringeren Vorgangsanfall erzielt werden konnte. Knapp der erarbeiteten Materialien betraf Personen aus dem Operationsgebiet sowie die allseitige und umfassende Erkundung, Entwicklung und Nutzung der Möglichkeiten der operativen Basis der vor allem der zur Erarbeitung von abwehrmäßig filtrierten Hinweisen zur Qualifizierung der Arbeit mit den und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung in den StrafVollzugseinrichtungen sowie Untersuchungshaftanstalten und bei der Erziehung der Strafgefangenen sind Ausbrüche, Entweichungen, Geiselnahmen, andere Gewalttaten xind provokatorische Handlungen sowie im Anschluß daran vorgesehene Angriffe gegen die Staatsgrenze bezogen, und zur weiteren-Erhöhung der revolutionären Wachsamkeit im Grenzgebiet. Jeder Bürger ist von der Notwendigkeit Und Zweckmäßigkeit der Sicherungsmaßnahmen zu überzeugen.

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