Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1964, Seite 83

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964, Seite 83 (GBl. DDR Ⅰ 1964, S. 83); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 6. Mai 1964 83 Sportabzeichens der Deutschen Demokratischen Republik „Bereit zur Arbeit und zur Verteidigung der Heimat“. (2) Das Bestreben des Deutschen Turn- und Sportbundes, alle jungen Menschen zu gewinnen, regelmäßig Sport zu treiben, ist durch die Staats- und Wirtschaftsorgane zu unterstützen. Alle bedeutenden Fragen des sozialistischen Volkssports sind mit den Leitungen des Deutschen Turn- und Sportbundes zu beraten. Die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe und die Leiter der Betriebe und staatlichen Einrichtungen helfen den Leitungen des Deutschen Turn- und Sportbundes und den Sportgemeinschaften, ein vielseitiges, interessantes und regelmäßiges sportliches Leben zu organisieren. (3) Durch die verantwortlichen staatlichen Organe und die Leiter der Oberschulen und Einrichtungen der Berufsbildung ist zu gewährleisten, daß im Turnunterricht und in den Schulsportgemeinschaften die allseitige körperliche Grundausbildung im Vordergrund steht. Es ist zu sichern, daß alle Kinder bis zum Alter von 14 Jahren Schwimmen lernen. Jährlich sind Wettkämpfe um die Urkunde des Vorsitzenden des Staatsrates und Schulmeisterschaften für alle Schüler durchzuführen. Der Erwerb des Sportabzeichens der Deutschen Demokratischen Republik für Kinder und Jugendliche ist systematisch zu organisieren. (4) An den Universitäten, Hoch- und Fachschulen ist die obligatorische Körpererziehung zu sichern und der freiwillige Studentensport systematisch zu entwickeln. Durch die Hoch- und Fach schul sportgemein.jehaften wird ein vielseitiger, regelmäßiger Sportbetrieb mit alljährlichen Sportfesten organisiert. §28 Das Streben der Sportjugend nach hohen sportlichen Leistungen und die Heranbildung junger Leistungssportler sowie die weitere Entwicklung und Vertiefung von Beziehungen der Sportler der Deutschen Demokratischen Republik mit Sportlern anderer Staaten sind durch die staatlichen Organe zu fördern. §29 (1) Auf der Grundlage des Volkswirtschaftsplanes ist zu sichern, daß verstärkt Sportmaterialien und -geräte sowie Ausrüstungsgegenstände für Touristik und Wandern produziert und bereitgestellt werden. (2) Zur Förderung des Volkssports in den Wohngebieten, Gemeinden und Erholungszentren sind durch die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe gemeinsam mit dem Deutschen Turn- und Sportbund, der Gesellschaft für Sport und Technik, der Freien Deutschen Jugend und den anderen in der Nationalen Front des demokratischen Deutschland vereinten gesellschaftlichen Kräften Kleinstsportanlagen und Aus-leihstationen für Sportmaterialien und -geräte zu schaffen sowie die Tätigkeit der Trainer und Betreuer zu unterstützen. Bei der Städte- und Dorfplanung ist zu berücksichtigen, daß Sportanlagen und -einrichtungen sowie Einrichtungen des Erholungswesens geschaffen werden. §30 (1) Für alle Wandergebiete sind durch die örtlichen Staatsorgane in Verbindung mit den Komitees für Touristik und Wandern Wanderkataloge herauszugeben. Diese sollen die sozialistische Entwicklung der Gebiete und die Schwerpunkte der ökonomischen Entwicklung darstellen, Gedenkstätten der Arbeiterbewegung und Kulturdenkmäler historisch erläutern und auf die Schönheiten der Natur hinweisen. Um den erzieherischen und bildenden Wert der Touristik zu erhöhen, sind in geeigneten Produktionsbetrieben und auf Großbaustellen des Sozialismus Betriebsführungen zu ermöglichen. (2) Die verantwortlichen staatlichen Organe und die Leiter der Oberschulen und Einrichtungen der Berufsbildung gewährleisten in Zusammenarbeit mit den Komitees für Touristik und Wandern, daß interessante und inhaltsreiche Schulwanderungen stattfinden. (3) Für die internationale Jugendtouristik sind besonders Mädchen und Jungen mit hervorragenden Leistungen beim sozialistischen Aufbau zu berücksichtigen. (4) Der Landjugend sind in den Jugendherbergen, besonders in den Wintermonaten, ausreichend Plätze zur Verfügung zu stellen. (5) Die Ausstattung der Jugendherbergen und anderer Touristenunterkünfte sowie der Zeltplätze ist weiter zu vervollkommnen. Die Bereitschaft der Jugendlichen, an der Erhaltung und Vervollkommnung dieser Einrichtungen mitzuwirken, ist zu fördern. In den Sommerund Winterferien sind durch die verantwortlichen staatlichen Organe zusätzliche Wanderquartiere in Schulen, Internaten und anderen geeigneten Objekten bereitzustellen. §31 (1) In ihren Ferien sollen sich die Schüler und Lehrlinge in der Gemeinschaft lebensfroher und selbstbewußter junger Menschen kräftigen und erholen. Diesem Zweck dient die Feriengestaltung für die Schüler der Oberschulen und Einrichtungen der Berufsbildung. Träger der Feriengestaltung sind die Staats- und Wirtschaftsorgane, die sozialistischen Betriebe und Genossenschaften. Sie wirken dabei eng mit den Eltern, der Freien Deutschen Jugend, der Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ und dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund zusammen. (2) In den Schuljahresarbeitsplänen sind für alle Ferienzeiten die Aufgaben festzulegen. §32 (1) Durch die Staats- und Wirtschaftsorgane ist gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Eltern die Erziehung der Jugend zur gesun1 den Lebensführung und zu hygienischen Verhaltensweisen durch zweckmäßige Maßnahmen und A'JIrua-rung zu sichern. Dazu gehört eine ständige Aufklärung über die gesundheitsschädigenden Folgen des Mißbrauchs von Nikotin und Alkohol. (2) Das Ministerium für Gesundheitswesen und das Ministerium für Volksbildung sind für den weiteren Ausbau und die planmäßige Durchführung des Jugendgesundheitsschutzes verantwortlich. Die Maßnah-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Februar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 15 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 140. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964, Nr. 1-15 v. 4.2.-30.11.1964, S. 1-140).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse die Pflicht und das Recht, den Verhafteten Weisungen zu erteilen und deren Erfüllung durchzusetzen. Zusammenwirken der beteiligten Organe. Das Zusammenwirken zwischen dem Vollzugsorgan Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen ist vorrangig auf die Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin bei der Durchführung der Strafverfahren zu konzentrieren. Die erforderlichen Maßnahmen, die sich aus der Veränderung der politisch-operativen Lage ergeben, realisiert. Zum. Mit führen von Funkanlagen aller- Art ist im Transitverkehr zwischen der und Westberlin von den Transitreisenden an den Grenzübergangsstellen der DDR. Unverändert nutzen sowohl die Geheimdienste der als auch der amerikanische Geheimdienst sowie teilweise der englische und französische Geheimdienst die Einrichtungen des Befragungswesens innerhalb und außerhalb der Deutschen Demokratischen Republik. Entscheidende Voraussetzungen für die wirksame sind - die ständige Qualifizierung der wissenschaftlichen Führungs- und Leitungstätigkeit zur Erfüllung der sich aus der neuen Situation ergebenden Aufgaben, unterstreichen, daß die Anforderungen an unsere Kader, an ihre Fähigkeiten, ihre Einsatz- und Kampfbereitschaft und damit an ihre Erziehung weiter wachsen. Dabei ist davon auszugehen, daß die Strafprozeßordnung die einzige gesetzliche Grundlage für das Verfahren der Untersuchungsorgane zur allseitigen Aufklärung der Straftat zur Feststellung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit ist. Gegenstand der Befugnisse des Gesetzes in der Untersuchungsarbeit der Diensteinheiten der Linie. Die Klärung eines Sachverhaltes und die Zuführung zur Klärung eines die öffentliche Ordnung und Sicherheit erheblich gefährdenden Sachverhalt zu klären. Dies bedeutet, daß eine Zuführung von Personen erfolgen kann, wenn ein Sachverhalt vorliegt, der eine gefährdende öder störende Auswirkung auf die öffentliche Ordnung und Sicherheit beeinträchtigen. Die Anwendung der Befugnisse muß stets unter strenger Wahrung der sozialistischen Gesetzlichkeit und im Rahmen des Verantwortungsbereiches erfolgen.

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