Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1964, Seite 81

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964, Seite 81 (GBl. DDR Ⅰ 1964, S. 81); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 6. Mai 1964 81 die technischen und kulturellen Interessen der Jugend; die neuen Entwicklungsmöglichkeiten der Mädchen und jungen Frauen im gesellschaftlichen Leben; die Rolle der Freien Deutschen Jugend und ihrer Pionierorganisation Ernst Thälmann“ im Prozeß der Bildung und Erziehung. Die Forschungsergebnisse sind den gesellschaftlichen Organisationen, insbesondere der Freien Deutschen Jugend, zur Verfügung zu stellen und öffentlich auszuwerten. § 18 (1) Jeder junge Bürger der Deutschen Demokratischen Republik kann sich zum Studium an einer Universität, Hoch- oder Fachschule bewerben. Die Zulassung zum Studium erfolgt nach dem Leistungsprinzip. Vor allem sind solche Jugendlichen zu berücksichtigen und zu fördern, die für bestimmte Fachgebiete besonders begabt und zu außergewöhnlichen Leistungen fähig sind. Für das Studium in den technischen und mathematischnaturwissenschaftlichen Fachrichtungen sind mehr Mädchen zu gewinnen. (2) Die Leiter der staatlichen Organe, denen Universitäten, Hoch- und Fachschulen unterstehen, sind dafür verantwortlich, daß die Studenten entsprechend dem neuesten Stand der Wissenschaft ausgebildet werden. Hierzu sind eine umfassende Grundausbildung sowie eine organisch mit der Praxis verbundene Spezialausbildung erforderlich. Wahrend des gesamten Studiums dient die sozialistische Erziehung dem Ziel, die Studenten, auf der Grundlage der wissenschaftlichen Weltanschauung, zu hohen politischen und fachlichen Kenntnissen zu führen und sie mit den Grundsätzen und den Vorzügen der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit vertraut zu machen. (3) Die Initiative von Studenten und Fachschülern zur Bildung von wissenschaftlichen Studentenzirkeln, studentischen Forschungsgemeinschaften und gesellschaftlichen Konstruktionsbüros ist zu unterstützen. (4) Die Studenten und Fachschüler sind darauf vorzubereiten und dafür zu gewinnen, ihre Tätigkeit entsprechend den staatlichen Plänen für den Einsatz von Absolventen der Universitäten, Hoch- und Fachschulen dort aufzunehmen, wo sie der allseitigen Entwicklung unserer Republik am besten dienen. In Übereinstimmung mit diesen Plänen sind zwischen den Betrieben und anderen Einrichtungen und den Studenten und Fachschülern spätestens ein Jahr vor Abschluß des Studiums Arbeitsvorverträge abzuschließen. Bei der Gewährung von Stipendien und beim Einsatz der Absolventen ist das Leistungsprinzip anzuwenden. (5) Zur Förderung des Studiums, der wissenschaftlichen Arbeit, der künstlerischen Selbstbetätigung und des Sports sind Studentenwettstreite durchzuführen. § 19 (1) Beim Einsatz von Absolventen der Universitäten, Hoch- und Fachschulen sind durch die Leiter der jeweiligen Staats- und Wirtschaftsorgane, Betriebe und staatlichen Einrichtungen die besten Erfahrungen bei der Qualifizierung von Nachwuchskadern anzuwenden. Sie sind entsprechend ihrem Leistungsvermögen einzusetzen. Ihre Betreuung durch erfahrene Werktätige, insbesondere Wissenschaftler, ist zu sichern. Den Absolventen sind solche verantwortliche Aufgaben zu übertragen, die ihre selbständige und schöpferische Arbeii fördern. Besondere Beachtung ist der Weiterentwicklung der weiblichen Absolventen zu widmen. (2) An die wissenschaftlichen Institutionen sind vorwiegend solche jungen Wissenschaftler zu berufen, die über gute praktische Erfahrungen auf ihrem Fachgebiet und in der sozialistischen Leitungstätigkeit verfügen. (3) Die besten Wissenschaftler und Techniker sollen talentierte junge Menschen durch ihre unmittelbare Betreuung zu wissenschaftlicher und technischer Meisterschaft führen. § 20 Die Tätigkeit der Freien Deutschen Jugend und ihrer Pionierorganisation „Ernst Thälmann“ ist in allen Bildungseinrichtungen von den Lehrkräften und Erziehern zu fördern. Die gesellschaftliche Kraft der Jugend-und Kinderorganisation ist bei der Erziehung der Jugend zum Verantwortungsbewußtsein sowie zur Verbesserung des Lernens und der Disziplin zu nutzen. IV. Die Entwicklung einer gesunden, kulturvollen und lebensfrohen Generation § 21 (1) Die junge Generation verändert mit dem umfassenden Aufbau des Sozialismus ihre Lebensweise. Sie ist daran interessiert, Verständnis für Literatur, Musik, bildende Kunst, Theater und Film zu gewinnen und sich selbst sinnvoll und künstlerisch zu betätigen. (2) Die Staats- und Wirtschaftsorgane fördern in enger Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden das Streben der Jugendlichen, die Werke der Kunst und Literatur kennen und verstehen zu lernen. Den Jugendlichen sind in vielfältigen Formen die humanistischen Werke der Weltkultur, besonders die Werke der sozialistisch-realistischen Kunst zu vermitteln. (3) Die staatlichen Organe wirken darauf hin, daß in Büchern, Filmen, Theaterstücken, Kompositionen, Werken der bildenden Kunst, in Rundfunk- und Fernsehprogrammen und in der Presse die Gegenwartsprobleme der Jugend gestaltet werden. (4) Die Intendanten der Theater sind dafür verantwortlich, daß in die Spielpläne mehr Kinder- und Jugendstücke, die besonders Gegenwartsprobleme behandeln, aufgenommen werden. Durch Verträge mit jungen Dramatikern und Komponisten ist das Entstehen neuer Werke und deren Aufführung zu fördern. (5) Die Kinder- und Jugendtheater haben die verantwortungsvolle Aufgabe, den Mädchen und Jungen entsprechend ihren Interessen Schätze der dramatischen Kunst und Musik nahe zu bringen. § 22 (1) Die Entwicklung der sozialistischen Kinder- und Jugendliteratur ist von den verantwortlichen staatlichen Organen gemeinsam mit den gesellschaftlichen Organisationen und Künstlerverbänden zu fördern. Dabei gilt es, geeignete Lesestoffe zu entwickeln und entsprechende Werke ausländischer Autoren zu übersetzen;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Februar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 15 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 140. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964, Nr. 1-15 v. 4.2.-30.11.1964, S. 1-140).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie ,. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen sowie mit den Werktätigen insgesamt, die gesellschaftlichen Kräfte des Sozialismus insbesondere zur vorbeugenden und zielgerichteten Bekämpfung der zersetzenden Einflüsse der politisch-ideologischen Diversion zu nutzen. Täter von sind häufig Jugendliche und Jungerwachsene,a, Rowdytum Zusammenschluß, verfassungsfeindlicher Zusammenschluß von Personen gemäß Strafgesetzbuch , deren Handeln sich eine gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung stellt sich aus jugendspezifischer Sicht ein weiteres Problem. Wiederholt wurde durch Staatssicherheit festgestellt, daß unter Ougendlichen gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Positionen herausgebildet, gesellschaftswidrige Verhaltensweisen hervorgerufen oder verstärkt und feindliche Handlungen ausgelöst werden können, um langfristig Jugendliche im Sinne konterrevolutionärer Veränderungen der sozialistischen Staats- und Rechtsordnung im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der Rechtsvorschriften, Befehle und Weisungen zu verwirklichen und vom Wesen her einen gesetzesmäßigen Zustand sowohl für die Durchführung des Strafverfahrens als auch für die Gestaltung des Vollzuges der Untersuchungshaft der Sicherheit, Ordnung und Disziplin in den Untersuchungshaftanstalten zur Folge haben kann, von einer Trennung zwischen Jugendlichen und Erwachsenen abzusehen.

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