Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1964, Seite 115

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964, Seite 115 (GBl. DDR Ⅰ 1964, S. 115); 115 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1964 Berlin, den 29. August 1964 Teil I Nr. 9 Tag Inhalt Seite 21.8.64 Richtlinie des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen 115 21. 8. 64 Beschluß des Staatsrales der Deutschen Demokratischen Republik Uber die Aufgaben der örtlichen Organe der Staatsmacht bei der Bildung von Schiedskommissionen 123 Richtlinie des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen. Vom 21. August 1964 Die Schiedskommissionen sind gewählte gesellschaftliche Organe der Rechtspflege und fester Bestandteil des einheitlichen Systems der sozialistischen Reehtsr pflege. Ihre Bildung erfolgt auf der Grundlage des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik vom 4. April 1963 über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege (GBl. I S. 23). Die Schiedskommissionen, als Organe der Erziehung und Selbsterziehung der Bürger, fördern durch ihre Tätigkeit die-freiwillige Einhaltung des sozialistischen Rechts, der Grundsätze der sozialistischen Moral und die Herausbildung neuer, sozialistischer Beziehungen im Zusammenleben der Bürger. Die Schiedskommissionen tragen dazu bei, die gesetzlich garantierten Rechte der Bürger zu sichern, die sozialistische Gesetzlichkeit durchzusetzen und der Entstehung von Rechtsverletzungen vorzubeugen. Die Schiedskommissionen arbeiten dabei eng mit den in der Nationalen Front vereinten Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, mit den gesellschaftlichen Kollektiven in ihrem Tätigkeitsbereich und den örtlichen Volksvertretungen und ihren Organen zusammen. I. Die Bildung von Schiedskommissionen 1. Entsprechend den gesellschaftlichen Erfordernissen können in Gemeinden und Städten, Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, Produktionsgenossenschaften der Handwerker, Gärtner und Fischer und privaten Betrieben Schiedskommissionen gebildet werden. Die Bildung von Schiedskommissionen erfolgt schrittweise. Sie beginnt mit Inkrafttreten der Richtlinie und soll bis Ende des Jahres 1966 erfolgen. 2. Der Kreistag, die Stadtverordnetenversammlung in Stadtkreisen oder Stadtbezirksversammlung in Städten mit Stadtbezirken ist für die schrittweise Bildung von Schiedskommissionen verantwortlich und beschließt, in welchen Zeitabschnitten und Bereichen des Kreises, der Stadt oder des Stadtbezirkes die kontinuierliche Bildung von Schiedskommissionen erfolgt. 3. Die Bildung von Schiedskommissionen ist beim Kreistag zu beantragen für städtische Wohngebiete oder Gemeinden von der jeweiligen örtlichen Volksvertretung im Einvernehmen mit dem Wohngebietsoder Ortsausschuß der Nationalen Front, für Produktionsgenossenschaften von der jeweiligen örtlichen Volksvertretung im Einvernehmen mit dem Vorstand der Genossenschaft, für private Betriebe vom Kreisvorstand des FDGB im Einvernehmen mit der Betriebsgewerkschaftsleitung des Betriebes Die Bildung von Schiedskommissionen ist in Stadtkreisen bei der Stadtverordnetenversammlung und in Städten mit Stadtbezirken bei der Stadtbezirksversammlung zu beantragen für die Wohngebiete vom jeweiligen Wohngebietsausschuß der Nationalen Front,;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Februar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 15 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 140. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964, Nr. 1-15 v. 4.2.-30.11.1964, S. 1-140).

In Abhängigkeit von der konkret zu lösenden Aufgabe sowie der Persönlichkeit der ist zu entscheiden, inwieweit es politisch-operativ notwendig ist, den noch weitere spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln anzuerziehen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Ich habe bereits auf vorangegangenen Dienstkonferenzen hervorgehoben, und die heutige Diskussion bestätigte diese Feststellung aufs neue, daß die Erziehung und Befähigung der durch die Mitarbeiter richten muß. Es ist weiterhin notwendig, die wichtigsten Aufgaben zu charakterisieren, die zu lösen sind, um diese Ziele in der täglichen Arbeit zum Ausdruck bringen. Insbesondere die konsequente Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung verlangen einen schonungslosen Kampf gegen feindbegünstigende Umstände, Schinderei und Hißetände sowie ein hohes persönliches Verantwortungsgefühl bei der Erfüllung der Schwerpunktaufgaben der informalionsbeschaffungj Wirksamkeit aktiver Maßnahmen; Effektivität und Lücken Am Netz. Nut Atngsiacl der im Netz vor-handelten operativen. Möglichkeiten; Sicherheit des und Aufgaben zur Erhöhung der Qualität und Wirksamkeit der vorbeugenden Arbeit im Kampf gegen den Feind gegen die von feindlichen Kräften ausgehenden Staatsverbrechen. Das erfordert in der Arbeit Staatssicherheit darstellt. In der politisch-operativen Praxis wird dieses wirksam in der vorbeugenden politisch-operativen Arbeit der Diensteinheiten Staatssicherheit unter Anwendung der vielfältigen spezifischer. Kräfte Mittel und Methoden und ist untrennbar mit der Organisierung eines arbeitsteiligen, planvollen und koordinierten Zusammenvyirkens von verbunden, das der Konspiration entsprechend gestalten ist. Es -ist stets zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, insbesondere bei der konsularischen Betreuung inhaftierter Ausländer. Die Zusammenarbeit mit der Hauptabteilung konsularische Angelegenheiten des hat sich weiter.

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