Das Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I Jahrgang 1964 (GBl. I Nr. 1-15)Deutsche Demokratische Republik -

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil I 1964, Seite 77 (GBl. DDR I 1964, S. 77); ?Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 6. Mai 1964 77 duktion zu erreichen und mitzubestimmen. Alle Staatsund Wirtschaftsorgane haben diese Initiative in jeder Hinsicht zielstrebig zu foerdern. (2) Die Leiter der Staats- und Wirtschaftsorgane, die Leiter der Betriebe und die Vorstaende der Genossenschaften sorgen dafuer, dass die Jugend an der Planung und Leitung der Volkswirtschaft und der Ausarbeitung, Erfuellung und Kontrolle der Plaene teilnimmt. (3) Die Leiter der Betriebe und staatlichen Einrichtungen und die Vorstaende der Genossenschaften haben zu sichern, dass die Jugendlichen ihres Verantwortungsbereiches ueber den Welthoechststand auf ihrem Gebiet, die Kennziffern der Planung und den jeweiligen Stand der Planerfuellung genau informiert werden und Gelegenheit haben, dazu ihre Meinung zu sagen. ? 2 (1) Die Jugend kaempft im sozialistischen Wettbewerb um die staendige Steigerung der Arbeitsproduktivitaet. Sie traegt dazu bei, den wissenschaftlich-technischen Hoechststand zu erreichen und die Qualitaet der Erzeugnisse bei niedrigsten Kosten auf der Grundlage von technisch begruendeten Arbeitsnormen und Bestwerten zu verbessern. Sie setzt sich fuer die gruendliche Vorbereitung, Durchfuehrung und Kontrolle der Investitionsvorhaben ein. Die von ihr erreichten Ergebnisse sind von den Staats- und Wirtschaftsorganen auszuwerten und fuer die Leitung der Volkswirtschaft zu nutzen. (2) Die Leiter der Betriebe und staatlichen Einrichtungen und die Vorstaende der Genossenschaften sind dafuer verantwortlich, dass in ihrem Verantwortungsbereich die Bereitschaft der Jugendlichen zur bewussten Teilnahme am sozialistischen Wettbewerb, an der Neuererbewegung und an der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit geweckt und gefoerdert wird; ausgehend von der Perspektive des Wirtschaftszweiges mit den Jugendlichen regelmaessig die spezifischen Aufgaben ihres Bereiches beraten werden; dabei sind den Jugendlichen die oekonomischen Gesetze des Sozialismus zu erlaeutern, die Produktions-, Forschungs- und Leitungsprozesse zu erklaeren und die besten Arbeitserfahrungen der Jugend zu verallgemeinern; die Jugendlichen an die Nutzung der bestehenden Informations- und Dokumentationsdienste ueber den Welthoechststand in Konstruktion, Technologie, Qualitaet und Kosten der betreffenden Produktion herangefuehrt werden; die besten jungen Neuerer, Arbeiter- und Bauernforscher und Rationalisatoren am betrieblichen und ueberbetrieblichen Erfahrungsaustausch teilnehmen. Ihre Erfahrungen muessen unverzueglich und unbuerokratisch allen Werktaetigen des Betriebes bekanntgemacht und in die Produktion eingefuehrt werden; die von der Jugend selbst entwickelten Formen und Methoden zur Steigerung der Arbeitsproduktivitaet, zur Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Hoechststandes, zur Senkung der Selbstkosten und zur Verwirklichung der strengen Sparsamkeit gefoerdert werden; die jungen Werktaetigen entsprechend dem sozialistischen Leistungsprinzip entlohnt und praemiiert werden. (3) Die Leiter der volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betriebe sind dafuer verantwortlich, dass durch entsprechende Vorschlaege an die Gewerkschaftsleitungen die betriebliche Mitbestimmung von Jugendlichen in den Produktionskomitees, den Produktionsberatungen und in anderer Form gesichert wird. ? 3 (1) Das Streben der Jugendlichen nach eigener Verantwortung ist durch die Bildung von Jugendbrigaden, Jugendbereichen, Jugendobjekten und anderen Jugendkollektiven entsprechend den betrieblichen Erfordernissen zu unterstuetzen. Die Leiter der Betriebe und die Vorstaende der Genossenschaften sind dafuer verantwortlich, dass diese Kollektive fest umrissene Produktionsaufgaben und eine gute Unterstuetzung erhalten. Die Jugendkollektive sind zu Zentren des Forschens und Erfindens, des Projektierens, des Strebens nach wissenschaftlich-technischem Hoechststand und besten Arbeitsergebnissen, des Kampfes um hoechste Arbeitsproduktivitaet, hervorragende Arbeitsdisziplin und die beste Arbeitsorganisation zu entwickeln. (2) Den Jugendkollektiven sind Entwicklungs- und Perspektivaufgaben zu uebertragen, an deren Loesung Angehoerige der jungen Intelligenz als Mitglieder dieser Kollektive mitarbeiten. (3) Junge Arbeiterinnen und Arbeiter, Genossenschaftsmitglieder und Angehoerige der Intelligenz sind in die Taetigkeit der sozialistischen Arbeits- und Forschungsgemeinschaften einzubeziehen und in dieser Arbeit zu unterstuetzen. ? 4 (1) Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik kann der Jugend Objekte uebergeben, die fuer die Loesung von Schwerpunktaufgaben, besonders in den fuehrenden Zweigen der Volkswirtschaft, bedeutsam sind. Die Uebergabe erfolgt nach Vereinbarung mit dem Zentralrat der Freien Deutschen Jugend. Der Ministerrat schafft die notwendigen Bedingungen, damit die Jugend in diesen Jugendobjekten die uebernommenen Verpflichtungen erfuellen kann. Jugendobjekte muessen vorbildlich geleitet werden. (2) Die Leiter der zentralen und oertlichen staatlichen Organe koennen der Jugend gleichfalls Jugendobjekte uebergeben. Dabei arbeiten sie nach den gleichen Grundsaetzen wie der Ministerrat. ? 5 (1) Die Vorstaende der landwirtschaftlichen und gaertnerischen Produktionsgenossenschaften gewaehrleisten die Gewinnung von Jugendlichen als Mitglieder der Genossenschaften. (2) Die Vorstaende der Genossenschaften setzen sich dafuer ein, dass jugendliche Mitglieder fuer die Wahl in die Vorstaende und Kommissionen vorgeschlagen werden. In den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften ist die Mitarbeit von Jugendlichen in den;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1964. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1964 beginnt mit der Nummer 1 am 4. Februar 1964 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 15 vom 30. Dezember 1964 auf Seite 140. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1964 (GBl. DDR Ⅰ 1964, Nr. 1-15 v. 4.2.-30.11.1964, S. 1-140).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß sie nach Möglichkeit durch ihre berufliche oder gesellschaftliche Tätigkeit bereits bestimmte Sachkenntnisse über das zu sichernde Objekt den Bereich besitzen oder in der Lage sind, zur Erhöhung der gesellschaftlichen Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit entsprechend den unter Ziffer dieser Richtlinie vorgegebenen Qualitätskriterien wesentlich beizutragen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader haben zu sichern, daß die Möglichkeiten und Voraussetzungen der operativ interessanten Verbindungen, Kontakte, Fähigkeiten und Kenntnisse der planmäßig erkundet, entwickelt, dokumentiert und auf der Grundlage eines soliden marxistisch-leninistischen Grundwissens zu widerlegen. Besonders bedeutsam sind diese Kenntnisse und Fähigkeiten hinsichtlich der Arbeit mit den übergebenen GMS.

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