Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 90

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 90 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 90); 90 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 25. April 1963 (2) Er hat das ökonomische System der Leitung und Planung der Volkswirtschaft und die Organisation der Arbeit ständig zu vervollkommnen und weiterzuentwickeln. (3) Die Ausarbeitung und Durchführung der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne muß gewährleisten die konsequente Ausnutzung der ökonomischen Gesetze des Sozialismus, die Steigerung der Arbeitsproduktivität und die konsequente Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, die weitere Entwicklung der materiell-technischen Basis, die Entwicklung der führenden Zweige der Volkswirtschaft, die Erhöhung der Akkumulation und den konzentrierten Einsatz der Kräfte und Mittel, die weitere Entwicklung und Vervollkommnung des gesamten Schul- und Ausbildungssystems, insbesondere des Hoch- und Fachschulwesens. (4) Der Ministerrat bestätigt die Entwürfe der Perspektiv- und Volkswirtschaftspläne sowie der Staatshaushaltspläne und legt sie der Volkskammer zur Beschlußfassung vor. Er beschließt über die Kredit- und Valutapläne und entscheidet die grundsätzlichen Fragen des Finanz-, Währungs- und Kreditwesens sowie der Preisbildung. (5) Der Ministerrat hat in Übereinstimmung mit dem erreichten Stand der Produktivkräfte und der Wirtschaft die Arbeits- und Lebensbedingungen der Bevölkerung weiter zu verbessern und Maßnahmen für die Hebung der Volksgesundheit zu treffen. § 6 (1) Der Ministerrat hat die Arbeit seiner Organe und der Räte der Bezirke auf die Lösung der festgelegten' volkswirtschaftlichen Grundaufgaben mit höchstem Nutzeffekt zu konzentrieren, ihre Tätigkeit zu koordinieren und anzuleiten sowie die Durchführung der Beschlüsse zu kontrollieren. (2) Der Ministerrat hat Maßnahmen zu treffen, die gewährleisten, daß alle Rechtsträger von Volkseigentum dieses gewissenhaft bewirtschaften und größte Sparsamkeit üben und jede Vergeudung verhindern. (3) Der Ministerrat ist für die Anleitung und Qualifizierung der Arbeit seiner Organe und der Räte der Bezirke verantwortlich. Dadurch sollen ständig die Aktivität und Schöpferkraft der Volksmassen entfaltet, die Erfahrungen des sozialistischen Aufbaues breit verallgemeinert sowie alle Schichten der Bevölkerung in die Ausarbeitung und Verwirklichung der Pläne, der Gesetze und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Beschlüsse des Staatsrates und der Verordnungen und Beschlüsse des Ministerrates und die Kontrolle ihrer Durchführung einbezogen werden. (4) Der Ministerrat nimmt regelmäßig Rechenschaftslegungen über die Erfüllung der Aufgaben entgegen und ist dafür verantwortlich, daß das Prinzip der Rechenschaftslegung der unteren vor den übergeordneten Or- ganen und Leitern stärker durchgesetzt wird. Der Ministerrat hat die Ausbildung, Weiterbildung und Qualifizierung der Staats- und Wirtschaftsfunktionäre -nach einem einheitlichen System zu gewährleisten und die sozialistischen Prinzipien der Arbeit mit den Menschen im Staats- und Wirtschaftsapparat durchzusetzen. (5) Der Ministerrat ist verantwortlich für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie für den Schutz des gesellschaftlichen Eigentums und der sozialistischen Gesellschaftsordnung. Er hat die Rechte der Bürger zu sichern. (6) Der Ministerrat arbeitet eng mit der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und den in ihr vereinigten Parteien und Massenorganisationen zusammen, damit alle Kräfte des Volkes für den umfassenden Aufbau des Sozialismus organisiert und die Beziehungen der Bürger zu ihrem sozialistischen Staate enger gestaltet werden. § 7 (1) Der Ministerrat vertieft die freundschaftlichen Beziehungen zu den sozialistischen Ländern, insbesondere zur Sowjetunion. Das ganze Wirken des Ministerrates ist darauf gerichtet, die Prinzipien der friedlichen Koexistenz und die Politik der Erhaltung und Sicherung des Friedens zu verwirklichen. Er entwickelt die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und anderen Beziehungen zu allen Staaten und Ländern auf der Grundlage der Gleichberechtigung und im Geiste der Völkerfreundschaft. (21 Der Ministerrat ist für die Koordinierung der Volkswirtschaftspläne mit den Ländern des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe verantwortlich. Er sichert die internationale wirtschaftliche und wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit mit den Staaten des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe und legt für die Deutsche Demokratische Republik die erforderlichen Maßnahmen für die Durchführung der Beschlüsse des Rates für Gegenseitige Wirtschaftshilfe und seines Exekutivkomitees fest. Er entwickelt die zweiseitige ökonomische Zusammenarbeit mit den sozialistischen Staaten. (3) Der Ministerrat hat die wirtschaftlichen Beziehungen mit den kapitalistischen Ländern in Übereinstimmung mit ihren ökonomischen Möglichkeiten und Interessen auf der Grundlage des gegenseitigen Vorteils auszubauen und dabei insbesondere auch die Handelsund Wirtschaftsbeziehungen mit den nichtpaktgebundenen Staaten zu entwickeln. (4) Der Ministerrat schließt Regierungsabkommen ab und kontrolliert ihre Erfüllung in der Deutschen Demokratischen Republik. § 8 (1) Der Ministerrat erläßt Rechtsnormen in Form von Verordnungen und Beschlüssen. (2) Der Ministerrat kann nachgeordnete Organe und örtliche Räte verpflichten, Anordnungen, Durchführungsbestimmungen und andere Entscheidungen bzw. Beschlüsse zu erlassen. Er hat das Recht, solche Entscheidungen und Beschlüsse, die nicht der Gesetzlichkeit entsprechen oder der Erfüllung der staatlichen Aufgaben dienen, aufzuheben. Er ist berechtigt, die Durch-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen von Bürgern auf Innerhalb dieser Möglichkeitsfelder kommt die Gesamtheit, wie auch die einzelne, ganz bestimmte feindlich-negative Handlung nach statistischen zustande.

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