Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 82

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 82 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 82); 82 Gesetzblatt Teil I Nr. S Ausgabetag: 25. April 1963 (5) Zur Kontrolle der Reinhaltung der Gewässer ist ein breiter Kreis ehrenamtlicher Heiter der Bevölkerung heranzuziehen, insbesondere Werktätige aus den Betrieben und Einrichtungen, Mitglieder des Deutschen Anglerverbandes, der Fachgruppen des Deutschen Kulturbundes, der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften und Meliorationsgenossenschaften, Vertreter der Fischereiwirtschaft, Wassersportler und Naturschutzhelfer. § 26 Für die Überwachung der Gewässer auf Radioaktivität gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Strahlenschutz. III. Mitbenutzung von Grundstücken, Gewässern und Anlagen § 27 (1) Die Rechtsträger, Eigentümer oder Nutzungsberechtigten haben die Mitbenutzung ihrer Grundstücke, wasserwirtschaftlicher Anlagen oder Gewässer zu gestatten, wenn wasserwirtschaftliche Maßnahmen sonst nicht ökonomisch zweckmäßig oder technisch sicher durchgeführt werden können. (2) Die auf ein fremdes Grundstück eingebrachten Anlagen und sonstigen Einrichtungen bleiben in der Rechtsträgerschaft bzw. im Eigentum des Mitbenutzers. (3) Wenn eine Einigung über die Mitbenutzung nicht erzielt wird, entscheidet der Rat des Kreises über die Begründung eines Mitbenutzungsrechtes und die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten. IV. Schutz der Wassergewinnung und des Trinkwassers Schutz der Wassergewinnung § 28 (1) Zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung sind Gebiete zur Gewinnung von Wasser gegen Verunreinigung und Minderung der Ergiebigkeit zu schützen. Zur Gewährleistung dieses Schutzes können durch die örtlichen Räte Wasserschutzgebiete festgelegt werden, für die Nutzungsbeschränkungen und Verbote ausgesprochen sowie Auflagen erteilt werden können. (2) Vor der Festlegung von Schutzgebieten sind die beteiligten staatlichen Organe, Betriebe und Einrichtungen und die beteiligten Bürger zu hören und ihnen die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu erläutern. § 29 (1) Um einer Gefährdung der Wasserversorgung aus dem Grundwasser vorzubeugen, sind Bohrungen oder entsprechende Erdaufschlüsse, die außerhalb von Wasserschutzgebieten niedergebracht werden sollen und die auf die Bewegung und Güte des Grundwassers einwirken können, vorher der Wasserwirtschaftsdirektion anzuzeigen. Diese hat in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Geologischen Kommission und den Räten der Kreise die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. (2) Die Wasserwirtschaftsdirektionen können im Einvernehmen mit den Räten der Bezirke und der Staatlichen Geologischen Kommission in Einzelfällen oder für bestimmte Gebiete den Umfang der Anzeigepflicht im einzelnen festlegen. Schutz des Trinkwassers § 30 (1) Das Wasser in Wasserversorgungsanlagen ist vor Verunreinigung zu schützen und in einem Zustand zu erhalten, der den Erfordernissen der Hygiene entspricht. (2) Die hygienische Überwachung von Wasserversorgungsanlagen obliegt den Organen des Gesundheitswesens nach den besonderen gesetzlichen Bestimmungen. (3) Die Überwachung von Wasserversorgungsanlagen auf Radioaktivität obliegt der Staatlichen Zentrale für Strahlenschutz oder den durch diese ermächtigten Organen. V. H o c h w a s s e r s c h u t z , Küstenschutz und Schutz des Bodens Hochwasser- und Küstenschutz § 31 (1) Der Schutz des Lebens und des Eigentums der Bevölkerung, des sozialistischen Eigentums, djr gesellschaftlichen Produktion und der Kulturgüter vor Hochwasser und Sturmfluten ist eine gesellschaftliche Aufgabe. Diese Aufgabe ist unter Leitung der zentralen und örtlichen staatlichen Organe und von allen Wirtschaftsorganen unter Mitwirkung der Ausschüsse der Nationalen Front des demokratischen Deutschland und der Massenorganisationen zu lösen. (2) Besondere Bedeutung ist dem vorbeugenden Hochwasser- und Küstenschutz beizumessen. Die staatlichen Organe und Wirtschaftsorgane sind verpflichtet, geeignete Maßnahmen in ihre Pläne aufzunehmen und durchzuführen. Hoehwasserschutzanlagen und Hochwassergebiete § 32 (1) Der Bau, die Instandhaltung und der Betrieb von Hochwasserschutzanlagen, die dem allgemeinen Hochwasserschutz dienen, ist Aufgabe der Wgsserwirt-schaftsdirektionen, der Wasserstraßenämter und der Räte der Kreise. (2) Zusätzliche Anlagen, die über den allgemeinen Hochwasserschutz hinausgehen und ausschließlich dem Schutz einzelner Betriebe, Einrichtungen und Anlagen vor Hochwasser- und Eisgefahren dienen, sind durch deren Rechtsträger bzw. Eigentümer oder Nutzer zu bauen und instandzuhalten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge sorgfältig vorzubereiten, die Anzahl der einzuführenden ist stets in Abhängigkeit von den konkreten politisch-operativen Erfordernissen und Bedingungen der Bearbeitung des Operativen Vorganges festzulegen, die ist so zu gestalten, daß sie die besondereGesellschaftsgefährlichkeit dieser Verbrechen erkennen. Weiterhin muß die militärische Ausbildung und die militärische Körperertüchtigung, insbesondere die Zweikanpf-ausbildung, dazu führen, daß die Mitarbeiter in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit Thesen zur Dissertation Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Heyer, Anforderungen an die Führungs- und Leitungstätigkeit für die optimale Nutzung der operativen Basis in den Bezirken der zur Erhöhung der Effektivität der operativen Absicherung und Kontrolle der im Gebiet wohnhaften Ausländer und Staatenlose Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung des Ministers über die Organisierung der politisch-operativen Arbeit zur Aufdeckung ungesetzlicher Grenzübertritte unbekannter Wege und daraus zu ziehende Schlußfolgerungen für die Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung von Erscheinungen des ungesetzlichen Verlassens der insbesondere des Ausschleusens von Vertrauliche Verschlußsache Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Erfordernisse und Wege der Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Leiter unter-suchungsführender Referate der Linie Seite Vertrauliche Verschlußsache Lehrbuch, Vorkommnisuntersuchung - Anforderungen, Aufgaben und Wege zur Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen Vertrauliche Verschlußsache Diplomarbeit Krause, Die Aufgaben des Untersuchungsführers der Linie Staatssicherheit in der ersten Phase der Untersuchung von Tötungsverbrechen, die von ins Ausland fahnenflüchtigen Militärpersonen unter dem Gebrauch von Schußwaffen gegen Angehörige der Grenztruppen der begangen werden, verwiesen.

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