Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 63

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 63 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 63); 63 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 25. April 1963 Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzbuches der Arbeit. Vom 17. April 1963 Auf der Grundlage des Erlasses des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die grundsätzlichen Aufgaben und die Arbeitsweise der Organe der Rechtspflege ist die Angleichung der Vorschriften des 13. Kapitels des Gesetzbuches der Arbeit an das Gerichtsverfassungsgesetz erforderlich. Dazu ergeht folgendes Gesetz: §1 Der § 142 Abs. 3 c) und d) des Gesetzbuches der Arbeit erhält folgende Fassung: „c) Bezirks- und Kreisgerichte (Senate bzw. Kammern für Arbeitsrechtssachen) d) Oberstes Gericht (Senat für Arbeitsrechtssachen).“ Diese kann den Beschluß der Konfliktkommission auf-heben und in diesem Fall die Konfliktkommission beauftragen, die Sache erneut zu beraten. (2) Gegen die Entscheidung der Konfliktkommission wegen einer geringfügigen Straftat kann der Beschuldigte Einspruch beim örtlich zuständigen Kreisgericht einlegen. Dieses kann die Entscheidung der Konfliktkommission aufheben und mit entsprechenden Empfehlungen zur erneuten und endgültigen Beratung und Entscheidung an die Konfliktkommission zurückgeben oder den Einspruch, wenn er unbegründet ist, zurückweisen.“ §5 Der § 148 des Gesetzbuches der Arbeit erhält folgende Fassung: §2 Der § 143 Abs. 1 erster Satz des Gesetzbuches der Arbeit erhält folgende Fassung: „(1) In den sozialistischen Betrieben und Betrieben mit staatlicher Beteiligung werden als gesellschaftliche Organe Konfliktkommissionen gewählt.“ §3 Der § 144 Abs. 1 e) des Gesetzbuches der Arbeit erhält unter Hinzufügung eines Abs. 2 folgende Fassung: „e) geringfügigen Straftaten durch Angehörige des Betriebes auf Grund einer Ubergabeentscheidung der Untersuchungsorgane, des Staatsanwaltes oder des Gerichts sowie bei Beleidigungen auch auf Antrag des Verletzten; (2) Die Konfliktkommissionen haben, soweit der Antragsgegner Angehöriger des Betriebes ist, nach Antragstellung zur gütlichen Beilegung zu beraten über a) einfache Streitigkeiten wegen Geldforderungen bis zur Höhe von etwa 500, DM; b) andere Streitigkeiten bei einfachem Sachverhalt, die im alltäglichen Leben der Bürger aus Verletzungen ihrer Rechte und Pflichten entstehen; c) Streitigkeiten wegen der Erfüllung von rechtsverbindlich festgestellten Unterhaltsverpflichtungen.“ „§ 148 (1) Die befm Obersten Gericht, bei den Bezirks- und Kreisgerichten bestehenden Senate bzw, Kammern für Arbeitsrechtssachen entscheiden über Streitfälle aus der Anwendung des sozialistischen Arbeitsrechts, die in den Betrieben nicht gelöst wurden. (2) Für ihre Tätigkeit gilt die Arbeitsgerichtsordnung, soweit sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz nichts anderes ergibt.“ §6 Der § 149 des Gesetzbuches der Arbeit erhält folgende Fassung: „§ 149 (1) Die Richter und Schöffen des Senats für Arbeitsrechtssachen beim Obersten Gericht werden von der Volkskammer auf Vorschlag des Staatsrates der Deut- I sehen Demokratischen Republik auf vier Jahre, jeweils innerhalb von drei Monaten nach Neuwahl der Volkskammer, gewählt. Die Vorschläge für die zu wählenden Schöffen werden dem Staatsrat vom Bundesvorstand des FDGB unterbreitet. (2) Die Hilfsrichter des Senats für Arbeitsrechtssachen werden auf Vorschlag des Präsidenten des Obersten . Gerichts durch den Staatsrat berufen. (3) Im übrigen gelten die Bestimmungen des Gerichtsverfassungsgesetzes.“ §4 Der § 145 des Gesetzbuches der Arbeit erhält folgende Fassung: „§ 145 (1) Der Werktätige bzw. derjenige, der die Beratung beantragt hat, kann gegen einen Beschluß der Konfliktkommission, durch den eine Erziehungsmaßnahme wegen eines Verstoßes gegen die Gebote der sozialistischen Moral ausgesprochen wird, Einspruch an die zuständige betriebliche Gewerkschaftsleitung erheben. §7 Der § 150 des Gesetzbuches der Arbeit erhält folgende Fassung: ,§ 150 (1) Die Richter der Senate und Kammern für Ar-! beitsrechtssachen bei den Bezirks- bzw. Kreisgerichten i werden durch die Bezirks- bzw. Kreistage auf Vorschlag des Ministers der Justiz auf vier Jahre jeweils innerhalb von drei Monaten nach Neuwahl der Be-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der gegnerischen Zentren, Organe und Einrichtungen sowie der kriminellen Menschenhändlerbanden und anderer subversiver Kräfte zur Organisierung und Durchführung der politisch-ideologischen Diversion, der Kontaktpolitik und Kontakttätigkeit., der Organisierung und Inspirierung politischer Untergrundtätigkeit, der Schaffung einer sogenannten inneren Opposition, der Organisierung und Inspirierung von Bürgern der zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Prozeß gegen den ehemaligen Gestapo-Mitarbeiter bearbeitet. Das Zusammenwirken mit dem Dokumentationszentrum und der Staatlichen Archivverwaltung der sowie der objektverantwortlichen Hauptabteilung zur Sicherung und Nutzbar-machung von Arcfiivgut aus der Zeit des Faschismus und des antifaschistischen Widerstandskampfes. Die erzielten Arbeitsergebnisse umfassen insbesondere - die Erarbeitung beweiskräftiger Materialien und inter- national verwertbarer Erkenntnisse zu Persorerrund Sachverhalten aus der Zeit des Faschismus aktive Träger nazistischen Gedankengutes waren, teilweise nach dafür gerichtlich verurteilt worden waren, weiterhin auf ihrer feindlichen Grundhaltung verharrten und bis zur Festnahme massive Hetze betrieben.

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