Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 52

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 52 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 52); 52 Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 25. April 1963 Drittes Kapitel Die Richter und Schöffen §45 (1) Die Richter und Schöffen müssen nach ihrer Persönlichkeit und Tätigkeit die Gewähr dafür bieten, daß sie ihre Funktion gemäß den Grundsätzen der Verfassung und den Gesetzen ausüben, sich für den Sozialismus einsetzen und der Arbeiter-und-Bauern-Macht treu ergeben sind. (2) Die Richter und Schöffen üben die Funktion eines Rich+ers in vollem Umfange und mit gleichem Stimmrecht aus. Erster Abschnitt Die Richter §46 Grundpflichten des Richters (1) Die Richter der Gerichte der Deutschen Demokratischen Republik sind verpflichtet, ihr hohes Amt auf der Grundlage der Verfassung und der Gesetze nach bestem Wissen und Gewissen zum Wohle des werktätigen Volkes und ihres sozialistischen Staates auszuüben; sich gerecht und unparteiisch gegenüber jedermann zu verhalten; sich stets und überall des mit ihrer Wahl ausgesprochenen Vertrauens würdig zu erweisen; sich eng mit den Werktätigen zu verbinden, sich aufmerksam und feinfühlig zu den Vorschlägen und Sorgen der Werktätigen zu verhalten und aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen: tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung einzudringen und die Grundfragen der Politik der Deutschen Demokratischen Republik zu beherrschen; ständig ihr Wissen zu vervollkommnen, gründlich die Probleme des sozialistischen Aufbaues, besonders bei der Entwicklung der sozialistischen Volkswirtschaft, zu studieren und daraus Schlußfolgerungen für ihre Tätigkeit zu ziehen. (2) Die Richter sind verpflichtet, mit den Schöffen, den Konflikt- und Schiedskommissionen eng zusammenzuarbeiten und ihre Tätigkeit zu fördern. (3) Die Richter sind verpflichtet, Staatsdisziplin und in allen dienstlichen Angelegenheiten die erforderliche Verschwiegenheit zu wahren. §47 Verpflichtung der Richter Auf die Grundpflichten sind die Richter durch die Volksvertretung unmittelbar nach ihrer Wahl zu verpflichten. Wahl und Abberufung des Richters §48 Voraussetzung der Wahl Als Richter kann jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik gewählt werden, dessen Persönlichkeit den an einen Richter gesetzlich gestellten An- forderungen entspricht, der eine juristische Ausbildung auf einer dazu bestimmten Ausbildungsstätte erworben hat, das Wahlrecht besitzt und mindestens 25 Jahre alt ist. §49 Wahl des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der Richter des Obersten Gerichts Der Präsident, der Vizepräsident und die Richter des Obersten Gerichts werden auf Vorschlag des Staatsrates von der Volkskammer auf vier Jahre, jeweils nach Neuwahl der Volkskammer, innerhalb von drei Monaten gewählt. §50 Hilfsrichter beim Obersten Gericht (1) Auf Vorschlag des Präsidenten des Obersten Gerichts kann der Staatsrat einen Richter eines anderen Gerichts oder geeignete Persönlichkeiten, die den an einen Richter zu stellenden Anforderungen entsprechen, für die Zeit bis zu einem Jahr als Hilfsrichter beim Obersten Gericht berufen. (2) Die Zahl der Hilfsrichter darf ein Drittel der Zahl der für das Oberste Gericht gewählten Richter nicht überschreiten. § 51 Wahl der Direktoren, der Richter der Bezirks- und Kreisgerichte (1) Die Direktoren und die Richter der Bezirksgerichte werden durch die Bezirkstage auf vier Jahre, jeweils nach Neuwahl des Bezirkstages, innerhalb von drei Monaten gewählt. (2) Die Direktoren und die Richter der Kreisgerichte werden im Landkreis durch den Kreistag, im Stadtkreis durch die Stadtverordnetenversammlung und in Großstädten mit Stadtbezirken durch die Stadtbezirksversammlungen auf vier Jahre, jeweils nach Neuwahl des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung bzw. der Stadtbezirksversammlung, innerhalb von drei Monaten gewählt. (3) Die Wahl der Direktoren und der Richter findet in öffentlicher Sitzung der zuständigen örtlichen Volksvertretung statt. Sind mehrere Richter zu wählen, wird über die Kandidaten einzeln abgestimmt. §52 Kandiilatenvorschläge und Ernennung der Stellvertreter der Direktoren der Gerichte und der Oberrichter der Bezirksgerichte (1) Der Minister der Justiz bestimmt die Zahl der Richter, die für die einzelnen Bezirks- und Kreisgerichte zu wählen sind. Er reicht im Einvernehmen mit den zuständigen Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland die Kandidatenvorschläge ein. Der Vorschlag für die Wahl der Richter der Senate und Kammern für Arbeitsrechtssachen der Bezirks- bzw. Kreisgerichte wird dem Minister der Justiz vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund unterbreitet. (2) Aus der Zahl der gewählten Richter ernennt der Minister der Justiz die Stellvertreter der Direktoren der Bezirks- und Kreisgerichte und die Oberrichter bei den Bezirksgerichten.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in wesentlichen Verantwortungsbereichen bezogen sein, allgemeingültige praktische Erfahrungen des Untersuchungshaftvollzuges Staatssicherheit und gesicherte Erkenntnisse, zum Beispiel der Bekämpfung terroristischer und anderer operativ-bedeutsamer Gewaltakte, die in dienstlichen Bestimmungen und Weisungen Staatssicherheit schöpferisch, aufgaben- und schwerpunktbezogen festgelegt sind, verarbeiten. Programme der operativen Sofortmaßnahmen sind für die wesentlichsten möglichen Gefährdungen und Störungen des Untersuchungshaftvollzuges zu erstellen. Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt sowie ins- besondere für die Gesundheit und das Leben der Mitarbeiter der Linie verbunden. Durch eine konsequente Durchsetzung der gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der Untersuchungshaft und darauf beruhenden dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Ministers für Gastssicherheit, ist ein sehr hohes Maß an Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung Staatssicherheit Berlin zu gewährleisten,Xdaß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen kann. für die Zusammenarbeit ist weiterhin, daß die abteilung aufgrund der Hinweise der Abtei. Auch die Lösung der Aufgaben nicht gefährdet wird, eine andere Möglichkeit nicht gegeben ist, die Zusammenarbeit darunter nicht leidet und für die die notwendige Sicherheit gewährleistet ist. Die ist gründlich vorzubereiten, hat in der Regel persönlich zu erfolgen, wobei die Mentalität Gesichtspunkte des jeweiligen Inoffiziellen Mitarbeiters berücksichtigt werden müssen. Der Abbruch der Zusammenarbeit. Ein Abbrechen der Zusammenarbeit mit dem Untersuchungsführer diesen ständig zur erforderlichen, auf die kritische .,-ertung erzielter Untersuchungsergebnisse und der eigenen Leistung gerichteten Selbstkontrolle zu erziehen. uc-n.

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