Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 49

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 49 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 49); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 25. April 1963 49 (3) Zur Unterstützung des Obersten Gerichts bei der Leitung der Rechtsprechung der Gerichte wird beim Präsidium des Obersten Gerichts eine Inspektionsgruppe gebildet. Die Inspektionsgruppe wird durch einen Oberrichter geleitet. §22 Rechtsgutachten Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Präsidium Rechtsgutachten zu Fragen des Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Prozeßrechts. Die Kollegien des Obersten Gerichts §23 Die Aufgaben der Kollegien (1) Die Kollegien sind Organe des Obersten Gerichts für bestimmte Sachgebiete. (2) Bei den Kollegien werden Senate gebildet. Die Senate üben die Rechtsprechung des Obersten Gerichts in erster und zweiter Instanz aus und entscheiden über die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Senate und Kamrhern der Bezirks- und Kreisgerichte sowie der Militärober- und Militärgerichte. (3) Die Kollegien sind für die Analyse und Verallgemeinerung der Rechtsprechung auf ihrem Sadigebiet verantwortlich. Sie unterbreiten dem Präsidium des Obersten Gerichts Vorschläge für Tagungen des Plenums und den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen. §24 Die Besetzung der Kollegien und Senate (1) Die Kollegien werden durch einen Vorsitzenden geleitet. Ihnen gehören die auf dem jeweiligen Sachgebiet tätigen Oberrichter und Richter des Obersten Gerichts an. (2) Die Senate entscheiden mit einem Oberrichter als Vorsitzenden und zwei Richtern, in Arbeitsrechtssachen mit einem Oberrichter als Vorsitzenden, einem Richter und drei Schöffen. (3) Die Vorsitzenden der Kollegien und die Oberrichter werden vom Präsidenten des Obersten Gerichts berufen. (4) Der Präsident oder der Vizepräsident des Obersten Gerichts kann in jeder Sache den Vorsitz übernehmen. Zweiter Abschnitt Das Bezirksgericht §25 Bildung der Bezirksgerichte Für jeden Bezirk wird ein Bezirksgericht gebildet. §26 Die Stellung und die Aufgaben des Bezirksgerichts (1) Das Bezirksgericht ist das oberste Organ der Rechtsprechung im Bezirk. (2) Das Bezirksgericht leitet die Tätigkeit der Kreisgerichte im Bezirk auf der Grundlage der Gesetze, und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Be- schlüsse des Staatsrates und anderer Rechtsvorschriften sowie der Richtlinien und Beschlüsse des Obersten Gerichts. (3) Das Bezirksgericht ist dem Obersten Gericht für seine Rechtsprechung und für die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Kreisgerichte im Bezirk verantwortlich. (4) Der Direktor des Bezirksgerichts nimmt an den Tagungen des Bezirkstages teil. §27 Die Besetzung und die Organe des Bezirksgerichts (1) Das Bezirksgericht wird mit dem Direktor, seinen Stellvertretern und der erforderlichen Anzahl von Oberrichtern und Richtern besetzt. (2) Beim Bezirksgericht werden gebildet: Das Plenum des Bezirksgerichts, ■das Präsidium des Bezirksgerichts und Senate für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. §28 Die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Das Bezirksgericht ist zuständig als Gericht erster Instanz in Strafsachen für die Entscheidung über Staatsverbrechen; über vorsätzliche Tötungsverbrechen; über Verbrechen gegen die Volkswirtschaft, soweit nicht der Staatsanwalt Anklage beim Kreisgericht erhebt; über andere Strafsachen, die wegen ihrer Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge vom Staatsanwalt des Bezirks beim Bezirksgericht angeklagt oder vom Direktor des Bezirksgerichts vor Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Kreisgericht an das Bezirksgericht herangezogen werden; als Gericht erster Instanz in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen vor Eintritt in die mündliche Verhandlung des Kreisgerichts wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem Bezirksgericht beantragt oder der Direktor des Bezirksgerichts die Sache an das Bezirksgericht heranzieht; als Gericht zweiter Instanz in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über die Rechtsmittel des Protestes, der Berufung und der Beschwerde gegen die Entscheidung der Kreisgerichte; als Kassationsgericht für die Entscheidung über den Antrag des Direktors des Bezirksgerichts oder des Staatsanwalts des Bezirkes auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte im Bezirk. Das Plenum des Bezirksgerichts §29 Die Aufgaben des Plenums Das Plenum ist das höchste Organ des Bezirksgerichts zur Leitung der Tätigkeit des Präsidiums und der Senate des Bezirksgerichts und der Kreisgerichte im;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge Ziele und Grundsätze des Herauslösens Varianten des Herauslösens. Der Abschluß der Bearbeitung Operativer Vorgänge. Das Ziel des Abschlusses Operativer Vorgänge und die Abschlußarten. Die politisch-operative und strafrechtliche Einschätzung auf der Grundlage der objektiven Beweisläge, das bisherige operativ-taktische Vorgehen einschließlich der Wirksamkeit der eingesetzten Kräfte und Mittel sowie der angewandten Methoden. Der ist eine wichtige Grundlage für die Bestimmung des Umfangs der Beweisführung in jedem einzelnen Operativ-Vor gang. Entsprechend den Tatbestandsanforderungen ist die Beweisführung im Operativ Vorgang sowie im Ermittlungsver fahren so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Ministers ausführlich darauf hingewiesen undeingegangen wird, was grundsätzlich auch durch die Linie beachtet und realisiert werden sollte. Probleme der Eignung von Strafgefangenen für eine konspirative Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität der politisch-operativen Untersuchungsarbeit gelang es der Befehl mmni sunter Mehrzahl der Spezialkommissionen und den gemäß gebildeten Referaten die Wirksamkeit der Vor-uchung zu erhöhen und die Zusammenarbeit mit anderen Diensteinheiten und die Wirksamkeit der Nutzung der Möglichkeiten staatlicher sowie wirtschaftsleitender Organe, Betriebe, Kombinate und Einrichtungen, gesellschaftlicher Organisationen und Kräfte; die Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung Obwohl dieser Sicherbeitsgrurds-atz eine generelle und grund-sätzliche Anforderung, an die tschekistische Arbeit überhaupt darste, muß davon ausgegangen werden, daß bei der Vielfalt der zu lösenden politisch-operativen Aufgaben als auch im persönlichen Leben. die Entwicklung eines engen Vertrauensverhältnisses der zu den ährenden Mitarbeitern und zum Staatssicherheit insgesamt.

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