Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 49

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 49 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 49); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 25. April 1963 49 (3) Zur Unterstützung des Obersten Gerichts bei der Leitung der Rechtsprechung der Gerichte wird beim Präsidium des Obersten Gerichts eine Inspektionsgruppe gebildet. Die Inspektionsgruppe wird durch einen Oberrichter geleitet. §22 Rechtsgutachten Auf Antrag des Ministerrates erstattet das Präsidium Rechtsgutachten zu Fragen des Straf-, Zivil-, Familien-, Arbeits- und Prozeßrechts. Die Kollegien des Obersten Gerichts §23 Die Aufgaben der Kollegien (1) Die Kollegien sind Organe des Obersten Gerichts für bestimmte Sachgebiete. (2) Bei den Kollegien werden Senate gebildet. Die Senate üben die Rechtsprechung des Obersten Gerichts in erster und zweiter Instanz aus und entscheiden über die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Senate und Kamrhern der Bezirks- und Kreisgerichte sowie der Militärober- und Militärgerichte. (3) Die Kollegien sind für die Analyse und Verallgemeinerung der Rechtsprechung auf ihrem Sadigebiet verantwortlich. Sie unterbreiten dem Präsidium des Obersten Gerichts Vorschläge für Tagungen des Plenums und den Erlaß von Richtlinien und Beschlüssen. §24 Die Besetzung der Kollegien und Senate (1) Die Kollegien werden durch einen Vorsitzenden geleitet. Ihnen gehören die auf dem jeweiligen Sachgebiet tätigen Oberrichter und Richter des Obersten Gerichts an. (2) Die Senate entscheiden mit einem Oberrichter als Vorsitzenden und zwei Richtern, in Arbeitsrechtssachen mit einem Oberrichter als Vorsitzenden, einem Richter und drei Schöffen. (3) Die Vorsitzenden der Kollegien und die Oberrichter werden vom Präsidenten des Obersten Gerichts berufen. (4) Der Präsident oder der Vizepräsident des Obersten Gerichts kann in jeder Sache den Vorsitz übernehmen. Zweiter Abschnitt Das Bezirksgericht §25 Bildung der Bezirksgerichte Für jeden Bezirk wird ein Bezirksgericht gebildet. §26 Die Stellung und die Aufgaben des Bezirksgerichts (1) Das Bezirksgericht ist das oberste Organ der Rechtsprechung im Bezirk. (2) Das Bezirksgericht leitet die Tätigkeit der Kreisgerichte im Bezirk auf der Grundlage der Gesetze, und Beschlüsse der Volkskammer, der Erlasse und Be- schlüsse des Staatsrates und anderer Rechtsvorschriften sowie der Richtlinien und Beschlüsse des Obersten Gerichts. (3) Das Bezirksgericht ist dem Obersten Gericht für seine Rechtsprechung und für die einheitliche und richtige Gesetzesanwendung durch alle Kreisgerichte im Bezirk verantwortlich. (4) Der Direktor des Bezirksgerichts nimmt an den Tagungen des Bezirkstages teil. §27 Die Besetzung und die Organe des Bezirksgerichts (1) Das Bezirksgericht wird mit dem Direktor, seinen Stellvertretern und der erforderlichen Anzahl von Oberrichtern und Richtern besetzt. (2) Beim Bezirksgericht werden gebildet: Das Plenum des Bezirksgerichts, ■das Präsidium des Bezirksgerichts und Senate für Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen. §28 Die Zuständigkeit des Bezirksgerichts Das Bezirksgericht ist zuständig als Gericht erster Instanz in Strafsachen für die Entscheidung über Staatsverbrechen; über vorsätzliche Tötungsverbrechen; über Verbrechen gegen die Volkswirtschaft, soweit nicht der Staatsanwalt Anklage beim Kreisgericht erhebt; über andere Strafsachen, die wegen ihrer Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge vom Staatsanwalt des Bezirks beim Bezirksgericht angeklagt oder vom Direktor des Bezirksgerichts vor Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Kreisgericht an das Bezirksgericht herangezogen werden; als Gericht erster Instanz in Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über Streitigkeiten, in denen vor Eintritt in die mündliche Verhandlung des Kreisgerichts wegen der Bedeutung, Folgen oder Zusammenhänge der Sache der Staatsanwalt des Bezirks die Verhandlung vor dem Bezirksgericht beantragt oder der Direktor des Bezirksgerichts die Sache an das Bezirksgericht heranzieht; als Gericht zweiter Instanz in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen für die Entscheidung über die Rechtsmittel des Protestes, der Berufung und der Beschwerde gegen die Entscheidung der Kreisgerichte; als Kassationsgericht für die Entscheidung über den Antrag des Direktors des Bezirksgerichts oder des Staatsanwalts des Bezirkes auf Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte im Bezirk. Das Plenum des Bezirksgerichts §29 Die Aufgaben des Plenums Das Plenum ist das höchste Organ des Bezirksgerichts zur Leitung der Tätigkeit des Präsidiums und der Senate des Bezirksgerichts und der Kreisgerichte im;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - E.Honecker. Zur Vorbereitung . Parteitages der Partei , Tagung der vom viß a.W.Lamberz. Die wachsende Rolle der sozialistischen Ideologie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der unter den Bedingungen der er und er Oahre. Höhere qualitative und quantitative Anforderungen an Staatssicherheit einschließlich der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Partei verlangt von den Diensteinheiten der Linie Untersuchung Staatssicherheit vor allem auch die schnellstmögliche Klärung der ersten Hinweise auf Feindtätigkeit, die vorbeugende Verhinderung von Gefahren und Störungen für die öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners.

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