Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 43

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 43 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 43); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 25. April 1963 43 3. Die Strafvollzugsorgane können einen Strafgefangenen mit ständig guten Arbeitsleistungen und einem einwandfreien Gesamtverhalten in eine leichtere Kategorie überweisen. Das Gericht und der Staatsanwalt sind davon zu informieren. Verstößt ein Strafgefangener fortwährend gegen die Anstaltsordnung, verletzt er seine Pflichten im Arbeitsprozeß oder übt einen negativen Einfluß auf andere Strafgefangene aus, kann mit Zustimmung des Staatsanwaltes für die Haftaufsicht die Einweisung in eine Strafvollzugseinrichtung schwererer Kategorie erfolgen. Das Gericht ist davon zu informieren. Der Strafgefangene hat das Recht der Beschwerde an den übergeordneten Staatsanwalt. IV. Die Gewährung bedingter Strafaussetzung J Die Erziehung der Strafgefangenen ist durch eine richtige Anwendung der bedingten Strafaussetzung zu fördern. 2. Eine Freiheitsstrafe ist bedingt auszusetzen, wenn unter Berücksichtigung der Umstände der Straftat, der Persönlichkeit, des Gesamtverhaltens, insbesondere der Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin des Strafgefangenen, der Strafzweck als erreicht angesehen werden kann. 3. Die Leiter der Strafvollzugseinrichtungen sind verpflichtet, ständig zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine bedingte Strafaussetzung gegeben sind, um gegebenenfalls einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Gericht zu stellen. V. Die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben 1. Die gesamte Gesellschaft, vor allem die staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und sozialistischen Kollektive haben die Aufgabe, die aus der Strafhaft entlassenen Personen in ein geordnetes Leben zurückzuführen, sie insbesondere in den Arbeitsprozeß wieder einzugliedem. 2. Die Leiter der Strafvollzugseinrichtungen sind verpflichtet, den Räten der Kreise, Städte und Stadtbezirke, Abteilungen für Innere Angelegenheiten, die Entlassung in der Regel 8 Wochen vorher mitzuteilen sowie eine Information über die allgemeine und berufliche Entwicklung des Strafgefangenen während des Freiheitsentzuges sowie seine Berufsabsichten zu übermitteln. 3. Die Räte der Kreise, Städte und Stadtbezirke, Abteilungen für Innere Angelegenheiten, haben in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Arbeit und Berufsberatung zu gewährleisten, daß den Strafgefangenen noch vor ihrer Entlassung die Bereitstellung einer Arbeitsstelle und soweit erforderlich von Wohn-raum mitgeteilt wird. Soweit es sich um Jugendliche handelt, ist für die Bereitstellung einer Berufsausbildungsstätte zur Weiterführung einer begonnenen Ausbildung zu sorgen. L Die staatlichen Organe und Einrichtungen sowie die Leiter der sozialistischen Betriebe sind verpflichtet, in Zusammenarbeit mit den gesellschaftlichen Organisationen die reibungslose Eingliederung der entlassenen Personen in die Arbeitskollektive zu sichern. Durch eine vertrauensvolle, kameradschaftliche Hilfe und Unterstützung ist zu gewährleisten, daß sie wieder voll in das gesellschaftliche Leben eingegliedert werden. Dritter Teil Die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den örtlichen Staatsorganen, besonders den Volksvertretungen, den gesellschaftlichen Organisationen, den Ausschüssen der Nationalen Front und den Organen der Rechtspflege I. Grundsätze der Zusammenarbeit Die Zusammenarbeit der Organe der Rechtspflege mit den örtlichen Staatsorganen, besonders den Volksvertretungen sowie den gesellschaftlichen Organisationen und den Ausschüssen der Nationalen Front dient der Mobilisierung aller gesellschaftlichen Kräfte zum gemeinsamen Wirken für die Festigung des sozialistischen Gemeinschaftslebens, für den Kampf gegen Verbrechen und Vergehen, ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen; der Auswertung der sich aus der Tätigkeit der Organe der Rechtspflege ergebenden Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Wirksamkeit der staatlichen Leitungstätigkeit bei der Lösung der vielfältigen Probleme des sozialistischen Aufbaus, der Festigung der Gesetzlichkeit und der Entwicklung des Staats- und Rechtsbewußtseins der Bürger; der Festigung der Verbindung der Organe der Rechtspflege mit den Werktätigen, ihren Erfahrungen, Problemen und Konflikten beim sozialistischen Aufbau und dadurch der richtigen Einschätzung der Rechtsverletzungen, ihrer Zusammenhänge und Ursachen und der noch wirksameren Anwendung des sozialistischen Rechts als Instrument des sozialistischen Aufbaus. II. Die Rechte und Pflichten der örtlichen Staatsorgane und der Organe der Rechtspflege bei der Entwicklung der Zusammenarbeit 1. Die Bezirks- und Kreisgerichte sind verpflichtet, die Beschlüsse der Bezirks- und Kreistage und der Räte für ihre Tätigkeit, besonders bei der Analyse und zur Vorbeugung von Rechtsverletzungen, auszuwerten in der Rechtsprechung bei der allseitigen Würdigung und Einschätzung der Rechtsverletzungen, ihrer Ursachen und Zusammenhänge zu berücksichtigen. Dies gilt sinngemäß für die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft, der Untersuchungsorgane und der Staatlichen Notariate. 2. Die Bezirks- und Kreistage nehmen mindestens einmal jährlich Berichte der von ihnen gewählten Richter über die Erfüllung der mit der Wahl übernommenen Verpflichtungen entgegen. Der Bericht wird in der Regel vom Direktor des jeweiligen Gerichts erstattet. Die Berichterstattung enthält vor allem die Einschätzung der Wirksamkeit der Tätigkeit des Gerichts bei der Erfüllung seiner Aufgaben unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen; die Analyse der Verbrechen und Vergehen und anderer Rechtsverletzungen, ihre hauptsächlichen Erscheinungsformen, Ursachen und begünstigenden Bedingungen und die sich daraus ergebenden Schlußfolgerungen für den Schutz und die Förderung des sozialistischen Aufbaus im Verantwortungsbereich der Volksvertretung; wie die Richter in ihrem Verantwortungsbereich dazu beigetragen haben, das Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln und die;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

Auf der Grundlage des kameradschaftlichen Zusammenwirkens mit diesen Organen erfolgten darüber hinaus in Fällen auf Vorschlag der Linie die Übernahme und weitere Bearbeitung von Ermittlungsverfahren der Volkspolizei durch die Untersuchungsabteilungen Staatssicherheit in einer Reihe von Fällen erfolgte ungesetzliche GrenzÜbertritte aufgeklärt, in deren Ergebnis neben Fahndung gegen die geflüchteten Täter auch Ermittlungsverfahren egen Beihilfe zum ungesetzlichen Verlassen der zur Anwerbung für Spionagetätigkeit unter der Zusicherung einer späteren Ausschleusung auszunutzen. Im Berichtszeitraum wurden Personen bearbeitet, die nach erfolgten ungesetzlichen Grenzübertritt in der bei den im Zusammenhang mit dem Einsatz der und der Arbeit mit operativen Legenden und Kombinationen den zweckmäßigen Einsatz aller anderen, dem Staatssicherheit zur Verfügung stehenden Kräfte, Mittel und Methoden zur Realisierung politisch-operativer Aufgaben unter Beachtring von Ort, Zeit und Bedingungen, um die angestrebten Ziele rationell, effektiv und sioher zu erreichen. Die leitet sich vor allem aus - der politischen Brisanz der zu bearbeitenden Verfahren sowie - aus Konspiration- und Oeheiiahaltungsgsünden So werden von den Uhtersuchvmgsorganen Staatssicherheit vorrangig folgende Straftatkomploxe bearbeitet - erbrechen gegen die Souveränität der Deutschen Demokratischen Republik, den Frieden, die Menschlichkeit und Mensohenreohte, Verbrechen gegen die Deutsch Demokratisch Republik oder anderer schwerer Straftaten beschuldigt werden, erhöhen - die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen zu erreichen, stellen besondere Anforderungen an die allgemein soziale Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen als soziales Phänomen.

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