Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 31

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 31 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 31); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 25. April 1963 31 IV. Die Teilnahme der Werktätigen an der Rechtsprechung und die Erhöhung ihrer Wirksamkeit A. Die Schöffen 1. Die Tätigkeit der vom Volk gewählten Schöffen als gleichberechtigte Richter im Gerichtsverfahren ist eine bewährte Form der unmittelbaren Teilnahme der Werktätigen an der Rechtsprechung in der Deutschen Demokratischen Republik. Die Schöffen haben bei der Vervollkommnung der Rechtsprechung verantwortungsvolle Aufgaben zu erfüllen. Sie tragen insbesondere dazu bei, die Rechtsprechung enger mit der gesellschaftlichen Entwicklung zu verbinden; den Berufsrichtern zu helfen, die erforderlichen Schlußfolgerungen für ihre Tätigkeit aus der politischen, ökonomischen und, gesellschaftlichen Entwicklung, besonders in den Bereichen der Volkswirtschaft, zu ziehen und so sachkundiger zu arbeiten; die gesellschaftliche Wirksamkeit der Rechtsprechung zu erhöhen; den Kampf gegen Rechtsverletzungen, besonders die Verbrechen und Vergehen, zu verstärken und zur Überwindung ihrer Ursachen die Werktätigen zu mobilisieren; das sozialistische Staats- und Rechtsbewußtsein der Bürger zu entwickeln und ihre Kenntnisse über die Gesetze des Arbeiter-und-Bauern-Staates zu erweitern. 2. Die Schöffen erfüllen diese Aufgaben, indem sie besonders im Gerichtsverfahren aktiv an der Erforschung der Wahrheit und an der Würdigung und Einschätzung der Tatsachen teilnehmen; entsprechend ihrer in der Gerichtsverhandlung gewonnenen Überzeugung und ihren Arbeits- und Lebenserfahrungen aktiv an der Urteilsfindung mitwirken; ihre Rechtskenntnisse ständig erweitern; in den Betrieben und Wohngebieten an der öffentlichen Auswertung von Gerichtsverfahren teilnehmen; in ihrem Wirkungskreis die kollektive Erziehung von Rechtsverletzern und die Wiedereingliederung entlassener Strafgefangener in das gesellschaftliche Leben unterstützen; die Tätigkeit der Konflikt- und Schiedskommissionen unterstützen. 3. Zur Erhöhung der Wirksamkeit der Tätigkeit der Gerichte bei der Lösung der Aufgaben des umfassenden sozialistischen Aufbaus ist stärker zu berücksichtigen, daß besonders solche Bürger als Schöffen gewonnen werden, die dem Arbeiter-und-Bauern-Staat treu ergeben sind und über gründliche Kenntnisse in den jeweiligen Hauptbereichen des gesellschaftlichen Lebens, besonders der Volkswirtschaft, im Bezirk oder Kreis verfügen. B. Die Öffentlichkeit der gerichtlichen Hanptverhand- lung L Die Teilnahme der Bevölkerung an gerichtlichen Verhandlungen trägt dazu bei, das Staats- und Rechtsbewußtsein der Werkätigen zu entwickeln. ihre Verbundenheit zu den Organen ihres sozialistischen Staates zu festigen, die erzieherische Wirkung der Hauptverhandlung zu erhöhen und die Kraft der Öffentlichkeit auf die Überwindung von Gesetzesverletzungen zu lenken. 2. Die Gerichte haben deshalb besonders bei allen geeigneten Verfahren, insbesondere bei Strafverfahren, den betreffenden Gewerkschaftsleitungen, Leitungen der Freien Deutschen Jugend, Betriebsleitungen, Ausschüssen der Nationalen Front und anderen Organen, Einrichtungen und Kollektiven, die von der Angelegenheit berührt werden, rechtzeitig Nachricht über die stattfindende Verhandlung und konkrete Hinweise zu geben, welche Bedeutung ihre Teilnahme am Gerichtsverfahren für dessen Auswertung in ihrer Arbeit hat; geeignete Verhandlungen unmittelbar in sozialistischen Betrieben, Genossenschaften und Einrichtungen sowie zu einer Tageszeit durchzuführen, die es den Werktätigen ermöglicht, daran teilzunehmen. 3. Zur umfassenden Aufklärung der Tat, ihrer Ursachen und der sie begünstigenden Bedingungen und der Persönlichkeit des Angeklagten soll das Gericht aus dessen Arbeits- oder Lebensbereich Vertreter von sozialistischen Brigaden, Hausgemeinschaften oder anderen Kollektiven der Werktätigen zur Teilnahme an der Hauptverhandlung laden. Vertreter der Kollektive der Werktätigen sind bereits im Ermittlungsverfahren zu hören. 4. Der Vertreter des Kollektivs hat in der Hauptverhandlung die Auffassung seines Kollektivs zur Tat, über ihre Ursachen und begünstigenden Bedingungen und zur Persönlichkeit des Angeklagten darzulegen. Für die Aussagen des Vertreters des Kollektivs gelten die Bestimmungen über die Vernehmung von Zeugen. Dem Vertreter des Kollektivs ist die ununterbrochene Anwesenheit in der Hauptverhandlung zu gestatten. C. Der gesellschaftliche Ankläger und der gesellschaftliche Verteidiger 1. Volksvertreter, Vertreter der Ausschüsse der Nationalen Front, Vertreter der Gewerkschaften, der ehrenamtlichen Organe der Arbeiter- und Bauerninspektionen, Vertreter anderer gesellschaftlicher Organisationen sowie sozialistischer Kollektive der Werktätigen, die dazu von ihrem Organ oder Kollektiv beauftragt sind, können in einem Strafverfahren als gesellschaftlicher Ankläger oder als gesellschaftlicher Verteidiger in der gerichtlichen Hauptverhandlung mitwirken. Über die Mitwirkung eines gesellschaftlichen Anklägers oder gesellschaftlichen Verteidigers entscheidet das Gericht durch Beschluß. 2. Vornehmste Aufgabe des gesellschaftlichen Anklägers und des gesellschaftlichen Verteidigers ist es, die Meinung ihres Kollektivs über die Straftat und den Täter darzulegen, dem Gericht bei der Erforschung der Wahrheit und der Findung einer gerechten Entscheidung zu helfen und bei der Mobilisierung der gesellschaftlichen Kräfte zur Verhütung weiterer Straftaten und der Erziehung der Rechtsverletzer mitzuwirken.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat den Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen und zu gewährleisten, daß der Verhaftete sicher verwahrt wird, sich nicht dem Strafverfahren entziehen kann und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährdende Handlungen begehen können, Gleichzeitig haben die Diensteinheiten der Linie als politisch-operative Diensteinheiten ihren spezifischen Beitrag im Prozeß der Arbeit Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung, zielgerichteten Aufdeckung und Bekämpfung subversiver Angriffe des Gegners zu leisten. Aus diesen grundsätzlichen Aufgabenstellungen ergeben sich hohe Anforderungen an die Gesetzeskenntnis, auch auf dem Gebiet des Strafprozeßrechts. Dazu gehört, sich immer wieder von neuem Gewißheit über die Gesetzlichkeit des eigenen Vorgehens im Prozeß der Beweisführung während der operativen und untersuchungsmäßigen Bearbeitung von feindlichen Angriffen und Straftaten der schweren allgemeinen Kriminalität gegen die Volkswirtschaft der Potsdam, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Anforderungen an die Auswahl,den Einsatz und die Zusammenarbeit Won und mit Sachverständigen zur von mit hohem Beweiswert bei defWcparbeitüng von Verbrechen gegen die Volkswirtschaft der in Opetiven Vorgängen und nadwfLa Pots!, Juristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache . Die Vorbereitung und Durchführung von Vorbeugungsgesprächen durch die Linie Untersuchung als Bestandteil politischoperativer Maßnahmen zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und Effektivität der Untersuchung von politisch-operativ bedeutsamen Vorkommnissen, Vertrauliche Verschlußsache LEHRMATERIAL: Erkenntnistheoretische und strafprozessuale Grundlagen der Beweisführung in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie über die operative Personenkontrolle. Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie zur Durchführung von Sicne rhe.itsüberprüf ungen, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - Einschätzung der Ergebnisse der Tätigkeit der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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