Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 29

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 29 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 29); Gesetzblatt Teil I Nr. 3 Ausgabetag: 25. April 1963 29 Berichte der Vorsitzenden der Senate des Bezirksgerichts und der Direktoren der Kreisgerichte entgegenzunehmen; Beschlüsse zur Anleitung der Senate des Bezirksgerichts und der Kreisgerichte bei der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung zu fassen. Der Staatsanwalt des Bezirkes kann beim Plenum des Bezirksgerichts den Erlaß von Beschlüssen beantragen. Gegen Beschlüsse des Plenums und des Präsidiums des Bezirksgerichts zur Leitung der Rechtsprechung kann der Staatsanwalt des Bezirkes innerhalb von 2 Wochen Einspruch beim Direktor des Bezirksgerichts einlegen. Das Plenum hat innerhalb von 2 Wochen zum Einspruch Stellung zu nehmen. Wird dem Einspruch nicht oder nicht in vollem Umfange stattgegeben, kann der Generalstaatsanwalt beim Präsidium des Obersten Gerichts die Entscheidung über den angefochtenen Beschluß beantragen. Bis zur Entscheidung durch das Präsidium des Obersten Gerichts ist die Durchführung des Beschlusses des Plenums oder des Präsidiums des Bezirksgerichts auszusetzen. c) Das Plenum des Bezirksgerichts tagt mindestens einmal in 2 Monaten. Der Direktor des Bezirksgerichts leitet die Tagungen des Plenums des Bezirksgerichts. 2. Das Präsidium des Bezirksgerichts a) Das Präsidium ist das kollektive Organ des Bezirksgerichts zur Organisierung der Tätigkeit des Bezirksgerichts, besonders der seines Plenums sowie zur Leitung der Rechtsprechung und der weiteren Tätigkeit der Kreisgerichte im Bezirk zwischen den Tagungen des Plenums. Dem Präsidium des Bezirksgerichts, gehören an der Direktor des Bezirksgerichts, die Stellvertreter des Direktors und die Oberrichter des Bezirksgerichts. Der Staatsanwalt des Bezirkes kann an den Sitzungen des Präsidiums des Bezirksgerichts teilnehmen. b) Zur Wahrung seiner Aufgaben obliegt dem Präsidium des Bezirksgerichts die Vorbereitung und Einberufung der Tagungen, die Vorbereitung der Beschlüsse des Plenums des Bezirksgerichts; die Kassation rechtskräftiger Entscheidungen der Kreisgerichte des Bezirkes auf Antrag des Direktors des Bezirksgerichts oder des Staatsanwaltes des Bezirkes; die Kontrolle und Auswertung der Rechtsprechung der Senate des Bezirksgerichts und der Kreisgerichte im Bezirk; die Organisierung der Tätigkeit, die Regelung der Geschäftsverteilung und die Bestätigung des Disziplinarausschusses des Bezirksgerichts; die Durchführung von Beratungen mit den Direktoren und Richtern von Kreisgerichten im Bezirk; Beschlüsse für die Leitung der Rechtsprechung zwischen den Tagungen des Plenums sowie für die weitere Tätigkeit der Kreisgerichte im Bezirk zu fassen. c) Zur Unterstützung des Bezirksgerichts bei der Leitung der Rechtsprechung der Kreisgerichte wird beim Präsidium des Bezirksgerichts eine Inspektionsgruppe gebildet. Die Inspektionsgruppe wird durch einen Stellvertreter des Direktors geleitet. Die Tätigkeit der Inspektionsgruppe erfolgt entsprechend den Festlegungen des Präsidiums des Bezirksgerichts. Sie dient der Unterstützung, Kontrolle und Auswertung der Tätigkeit der Bezirks- und Kreisgerichte, um zu sichern, daß die Rechtsprechung den Gesetzen, den Richtlinien und Beschlüssen des Obersten Gerichts sowie den Beschlüssen des Bezirksgerichts entspricht und zur Erfüllung der Aufgaben beim umfassenden sozialistischen Aufbau beiträgt; daß die Wirksamkeit der Rechtsprechung, besonders bei der Bekämpfung der Verbrechen und Vergehen und der Aufdeckung ihrer Ursachen, erhöht wird; daß die erforderlichen Schlußfolgerungen für die Rechtsprechung aus den Problemen der politischen, ökonomischen und kulturellen Entwicklung des sozialistischen Staates, besonders der Leitung der Hauptzweige der Volkswirtschaft, gezogen werden. d) Das Präsidium des Bezirksgerichts kann beim Minister der Justiz anregen, den Bezirks- oder den Kreistagen die Wahl oder Abberufung eines Richters des Bezirksgerichts oder eines Direktors oder Richters eines Kreisgerichts vorzuschlagen sowie die Ernennung oder Abberufung eines Stellvertreters des Direktors oder Oberrichters des Bezirksgerichts vorzunehmen. e) Der Minister der Justiz kann Festlegungen des Präsidiums und des Direktors des Bezirksgerichts, die die Verwaltung und die Kaderarbeit der Gerichte betreffen, aufheben. f) Das Präsidium des Bezirksgerichts ist dem Plenum des Bezirksgerichts für seine Arbeit verantwortlich. Der Direktor des Bezirksgerichts ist verantwortlich für die Erziehung der Kader im Bezirksgericht und der Richter der Kreisgerichte im Bezirk. Er sichert besonders, daß die Richter eng mit dem Leben der Werktätigen verbunden sind, daß sie tief in die Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung eindringen, die Probleme des sozialistischen Aufbaus, besonders der Entwicklung der Volkswirtschaft und die Hauptaufgaben im Bezirk, kennen, durch eine planmäßige Qualifizierung ihr politisch-fachliches Wissen ständig erweitern und ihr Wissen in der Arbeit schöpferisch anwenden; gewährleistet, daß die Schöllen des Bezirksgerichts in ihrer Tätigkeit angeleitet und unterstützt werden; ist verantwortlich für die Anleitung und Kontrolle der Kaderarbeit der Direktoren der Kreisgerichte im Bezirk;;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 29 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 29) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 29 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 29)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung des Mfo zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersucbungshaftvollzugsordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung -in den Untersucbungshaftanstalten Staatssicherheit haben sich bisher in der Praxis bewährt. Mit Inkrafttreten der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung wird auf die versivitäten von Untersuchungs- und traf gef angaan hingerissen, die durch feindlich-negative, diskriminierter oder aufwiegelnde Handlungen die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft und auch der möglichst vollständigen Unterbindung von Gefahren und Störungen, die von den, Verhafteten ausoehen. Auf diese. eise ist ein hoher Grad der und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt gesichert und weitestgehend gewährleistet, daß der Verhaftete sich nicht seiner strafrechtlichen Verantwortung entzieht, Verdunklungshandlungen durchführt, erneut Straftaten begeht oder in anderer Art und Weise die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit . Damit die Hausordnung den in der Forschungsarbeit nachgewieeenen höheren gegenwärtigen und perspektivischen Erfordernissen an die Untersuchungshaft Staatssicherheit zur Gewähr leistung der Ziele der Untersuchungshaft sowie der Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaf tanstalt rechtlich zulässig, in begründeten Fällen von den Trennungsgrundsätzen abzuweichen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X