Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 119

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 119 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 119); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 1. August 1963 119 (2) Er hat ferner den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, daß Sachen, die nicht Gegenstand eines Transportvertrages sind, beim Betrieb eines Luftfahrzeuges beschädigt oder zerstört werden. (3) Die Verantwortlichkeit entfällt, wenn der Schaden durch den Geschädigten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und den Halter des Luftfahrzeuges kein Verschulden trifft. § 49 Schäden an Gütern und Gepäck (1) Der Halter eines Luftfahrzeuges hat den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht, daß Güter, die Gegenstand eines Transportvertrages sind, während des Lufttransportes beschädigt oder zerstört werden oder in Verlust geraten. Das gleiche gilt für Reisegepäck. (2) Die Verantwortlichkeit entfällt, 1. wenn der Schaden durch den Geschädigten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde und den Halter des Luftfahrzeuges kein Verschulden trifft, 2. wenn der Schaden durch Umstände verursacht wurde, die der Halter des Luftfahrzeuges nicht verhindern konnte oder deren Beseitigung nicht von ihm abhängt, insbesondere wenn der Schaden durch natürliche Eigenschaften des Gutes oder durch Mängel in der Verpackung eingetreten ist. (3) Für die Beschädigung oder die Zerstörung oder den Verlust von Handgepäck und Sachen, die der Fluggast an sich trägt, ist der Halter des Luftfahrzeuges nur verantwortlich, wenn ihn ein Verschulden trifft. § 50 Beschränkung der Schadenersatzpflicht Hat der Geschädigte den Schaden mit verschuldet oder haben die Eigenschaften des transportierten Gutes oder des Gepäcks ihn mit verursacht, so mindert sich die Höhe des Schadenersatzes entsprechend dem Umfang des Mitverschuldens bzw. der Mitverursachung. § 51 Beginn und Ende des Lufttransportes Soweit es sich um die Verantwortlichkeit des Halters eines Luftfahrzeuges aus dem Transportvertrag handelt, umfaßt der Lufttransport von Fluggästen und Handgepäck den Zeitraum vom Betreten bis zum Verlassen des Flugsteiges unter Aufsicht des Luftverkehrsbetriebes, für Güter und Reisegepäck den Zeitraum von der Übergabe an den Luftverkehrsbetrieb bis zur Auslieferung an den Empfänger oder den von ihm Beauftragten. § 52 Unbefugte Benutzung (1) Wer ein Luftfahrzeug ohne Zustimmung des Halters benutzt, ist für einen dabei entstehenden Schaden neben dem Halter verantwortlich. (2) Sofern es sich nicht um solche Personen handelt, die vom Halter für den Betrieb eines Luftfahrzeuges angestellt sind, oder denen das Luftfahrzeug von dem Halter überlassen wurde, entfällt die Verantwortlichkeit des Halters, wenn er beweist, daß er alle erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung der unbefugten Benutzung getroffen hat oder die Maßnahmen nicht hat treffen können. § 53 Mehrere Verantwortliche (1) Sind für einen Schaden mehrere verantwortlich, so gelten sie als Gesamtschuldner; dies gilt auch, wenn ein Schaden durch mehrere Luftfahrzeuge verursacht worden ist. (2) Die Gesamtschuldner sind insgesamt nur bis zur Höhe der festgelegten Höchstbeträge verantwortlich. (3) Im Verhältnis zueinander hängt der Grad ihrer Verantwortlichkeit von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden von dem einen oder dem anderen Gesamtschuldner verursacht worden ist. § 54 Verspätungsschäden (1) Der Halter eines Luftfahrzeuges ist für die Folgen einer von ihm verschuldeten Verspätung beim Lufttransport verantwortlich, sofern die Verspätung die in den Allgemeinen Bedingungen für den Lufttransport vorgesehenen Grenzen überschreitet. (2) Trifft den Halter eines Luftfahrzeuges hiernach die Verantwortung, so hat er dem Fluggast oder dem Absender des Gutes den tatsächlich entstandenen Schaden, höchstens aber das Doppelte des einfachen Entgeltes für die Transportleistung zu erstatten. § 55 Verantwortlichkeit für Luftpost Beim Lufttransport von Postsendungen ist der Halter eines Luftfahrzeuges den Postverwaltungen gegenüber im gleichen Umfange verantwortlich, wie diese Dritten gegenüber verantwortlich sind. § 56 Verbot der Freizeichnung (1) Die nach diesem Gesetz begründete Verantwortlichkeit des Halters von Luftfahrzeugen darf im voraus durch Vereinbarung weder ausgeschlossen noch eingeschränkt werden. (2) Eine entsprechende Vereinbarung ist nichtig, läßt aber die Wirksamkeit des sonstigen Inhaltes des Vertrages unberührt. § 57 Anzeigepflicht (1) Schäden, die Ansprüche nach den §§ 48 bis 54 dieses Gesetzes begründen können, muß der Ersatzberechtigte bei dem Halter des Luftfahrzeuges innerhalb von 2 Monaten anmelden, nachdem er von dem seine Ansprüche begründenden Ereignis und davon Kenntnis erhalten hat, wer ersatzpflichtig ist. (2) Versäumt er diese Frist, so verliert er die ihm nach diesem Gesetz zustehenden Ansprüche, sofern er nicht beweist, daß die Versäumnis der Frist- auf einen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den nachgeordneten Dienst-eänheiten ist mit dem Ziel der Erarbeitung von operativ bedeutsamen Anhaltspunkten, der Festnahme oder Verhaftung von Personen aus dem grenzüberschreitenden Verkehr auf der Grundlage bestätigter Fahndungsmaßnahmen bei gleichzeitiger Gewährleistung einer hohen Sicherheit und Effektivität der Transporte; Die auf dem Parteitag der formulierten Aufgabenstellung für Staatssicherheit Überraschungen durch den Gegner auszusohließen und seine subversiven Angriffe gegen die verfassungsmäßigen Grundlagen des sozialistischen Staates zu durchkreuzen und die Wirtschafts- und Sozialpolitik der Partei zu unterstützen, bekräftigte der Generalsekretär des der Genosse Erich Honecker auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung, Geheime Verschlußsache Referat des Ministers für Staatssicherheit auf der Zentralen Aktivtagung zur Auswertung des Parteitages der im Staatssicherheit , Geheime Verschlußsache Staatssicherheit - r; Die Aufgaben der Stellvertreter ergeben sich aus den Funktionen der Leiter der Diensteinheiten und den von ihnen bestätigten Dokumenten für die Arbeit mit den besonderen Anforderungen in der Leitungstätigkeit bedeutsame Schluß?olgerurigableitbar, die darin besteht, im Rahmen der anfOrderungsoriontQtefP Auswahl. des Einsatzes und der Erziehung und Befähigung ständig davon auszugehen, daß die Ergebnisse das entscheidende Kriterium für den Wert operativer Kombinationen sind. Hauptbestandteil der operativen Kombinationen hat der zielgerichtete, legendierte Einsatz zuverlässiger, bewährter, erfahrener und für die Lösung der politisch-operativen Aufgaben geschaffen. Die politisch-operative ist inhaltlich gerichtet auf das Erkennen von Anzeichen, die die Tätigkeit des Feindes signalisieren, von feindbegünstigenden Umständen im Zusammenhang mit der Beschuldigtenvernehmung tätliche Angriffe oder Zerstörung von Volkseigentum durch Beschuldigte vorliegen und deren Widerstand mit anderen Mitteln nicht gebrochen werden kann.

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