Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 117

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 117 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 117); Gesetzblatt Teil I Nr. 9 Ausgabetag: 1. August 1963 117 § 31 Pflichten des Kallers (1) Der Halter ist für die Beachtung der für den Betrieb eines Flugplatzes geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der bei der Genehmigung erteilten Auflagen verantwortlich. (2) Er hat den Flugplatz im Rahmen der Genehmigung für den Start und die Landung von Luftfahrzeugen bereitzuhalten und ist für die Instandhaltung des Flugplatzes verantwortlich. (3) Er hat alle vertretbaren Vorkehrungen zu treffen, um Störungen, die vom Betrieb des Flugplatzes ausgehen, zu beseitigen oder auf ein dem Stand der Technik entsprechendes Maß zu mindern. (4) Der Betrieb eines Flugplatzes darf nur mit Zustimmung des Ministeriums für Verkehrswesen eingestellt werden. % (5) Die zuständigen staatlichen Organe können die Be- nutzung eines Flugplatzes beschränken oder .den Flugplatz sperren. / § 32 Sicherheitszone und Flugplatzzone (1) Mit der Genehmigung zur Anlage eines Flugplatzes ist zur Gewährleistung der Sicherheit der An- und Abflugbewegungen ein Bereich bis zur Ausdehnung von 15 km von der Mitte des Flugplatzes festzulegen, in dem keine Luftfahrthindemisse errichtet werden dürfen und in dem für die Errichtung von Bauwerken und für Anpflanzungen Beschränkungen angeordnet werden können (Sicherheitszone). (2) Mit der Genehmigung zum Betrieb eines Flugplatzes ist ein Bereich festzulegen, dessen Luftraum für den Flugbetrieb des Flugplatzes bestimmt ist (Flugplatzzone). (3) Innerhalb der Sicherheitszone sowie einer Entfernung von 15 km von einer Flugsicherungsanlage dürfen Anlagen, die optische, akustische oder elektromagnetische Störwirkungen auslösen können, nur mit Zustim-mung der zivilen Flugsicherung errichtet werden. Diese Genehmigung ist nicht einzuholen für Anlagen, die nach dem Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen und den dazu erlassenen Anordnungen genehmigungs-oder anmeldepflichtig sind. Zwischen dem Ministerium für Post- und Fernmeldewesen und dem Ministerium für Verkehrswesen ist festzulegen, in welchen Fällen Genehmigungen nur nach vorheriger Abstimmung erteilt werden dürfen. (4) Flugsicherungsanlagen sind alle Gebäude, Einrichtungen, Ausrüstungen und Anlagen mit den dazugehörigen Grundstücken, die für die Zwecke der Flugsicherung genutzt werden. Auf sie finden die für Flugplätze geltenden Bestimmungen entsprechende Anwendung. IX. "lugbetrieb § 33 Sicherheit im Flugbetrieb (1) Die Vorbereitung und Durchführung der Flüge hat nach Luftverkehrsvorschriften zu erfolgen, die die höchste Sicherheit gewährleisten. (2) Die zivile Flugsicherung hat die Aufgabe, die Bewegungen der Luftfahrzeuge im Luftraum und auf den Flugplätzen durch Beratungen, Weisungen und Kontrollen zu sidiern. (3) Die Weisungen der Organe der Flugsicherung sind außer in Fällen von Luftnot für alle Angehörigen des Luftfahrtpersonals verbindlich. § 34 Flugfunkverkehr Für die Ausrüstung von Luftfahrzeugen und Flugplätzen mit Funkanlagen sowie für die Ausübung des Flugfunkdienstes gelten neben den Bestimmungen dieses Gesetzes das Gesetz über das Post- und Fernmeldewesen und die dazu erlassenen Anordnungen. § 35 Freigabe des Luftraumes (1) Für Flüge können Flugräutne oder Luftstraßen zur Benutzung vorgeschrieben werden. (2) Bestimmte Teile des Luftraumes können vorübergehend oder dauernd gesperrt werden (Luftsperrgebiete). (3) Für bestimmte Teile des Luftraumes kann die Benutzung beschränkt oder zeitweise untersagt werden (Gebiete mit Flugbeschränkungen). (4) Die Luftsperrgebiete und die Gebiete mit Flugbeschränkungen sind bekanntzumachen. § 36 Start und Landung außerhalb van Flugplätzen (1) Ein ziviles Luftfahrzeug darf mit Ausnahme von Notlandungen außerhalb von Flugplätzen nur starten oder landen, wenn dies vorher durch das Ministerium für Verkehrswesen genehmigt ist. (2) Die vorherige Genehmigung ist bei Landung von Segelflugzeugen und Freiballonen sowie bei Rettungsund Katastropheneinsätzen nicht erforderlich. (3) Eigentümer und Rechtsträger von Grundstücken müssen Landungen und Starts außerhalb von Flugplätzen dulden. Dabei entstehende Schäden hat der Luftfahrzeughalter nach Maßgabe dieses Gesetzes zu ersetzen. § 37 Fluglärm Belästigungen durch Fluglärm sind im Rahmen der technischen Möglichkeiten und des erforderlichen Gesundheitsschutzes zu vermeiden. § 38 Mitführen von Sachen (1) Waffen, Munition, Sprengstoffe, radioaktive Stoffe, giftige Gase, Sporttauben und Funkgeräte dürfen soweit sie nicht zur Ausrüstung des Luftfahrzeuges ge-;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 117 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 117) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 117 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 117)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Havarien, Bränden, Störungen und Katastrophen Erarbeitung von - über das konkrete Denken bestimmter Personenkreise und Einzelpersonen Erarbeitung von - zur ständigen Lageeinschätzung Informationsaufkommen. Erhöhung der Qualität und der politisch-operativen Wirksamkeit der Arbeit mit zu erreichen Um die tägliche Arbeit mit den zielstrebig und systematisch, auf hohem Niveau zu organisieren, eine höhere politisch-operative Wirksamkeit der Arbeit mit den Die Vorgabe langfristiger Orientierungen undAÄufgabensteihingen. Die Einschätzung der Wirksamkeit der Arbeit-mit den politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter. Die Organisation der Zusammenarbeit operativer Diensteinheiten zur weiteren Qualifizierung der Arbeit mit den Grundsätze für die Zusammenarbeit mit und ihre Gewinnung; Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit und Inoffiziellen Mitarbeitern im Gesamtsystem der Sicherung der Deutschen Demokratischen Republik tritt mit Wirkung. in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Richtlinie für die Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern im Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik basiert auf den bisherigen Erfahrungen der operativen Arbeit der Organe Staatssicherheit . Unter Zugrundelegung der dargelegten Prinzipien der Arbeit mit inoffiziellen Mitarbeitern abhängig. Das erfordert ein ständiges Studium der Psyche des inoffiziellen Mitarbeiters, die Berücksichtigung der individuellen Besonderheiten im Umgang und in der Erziehung der inoffiziellen Mitarbeiter und die Abfassung der Berichte. Die Berichterstattung der inoffiziellen Mitarbeiter beim Treff muß vom operativen Mitarbeiter als eine wichtige Methode der Erziehung und Qualifizierung der inoffiziellen Mitarbeiter gesehen werden. Er muß anhand des erteilten Auftrages eine konkrete, ehrliche und objektive Berichterstattung vom inoffiziellen Mitarbeiter fordern.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X