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Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1963, Seite 113

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963, Seite 113 (GBl. DDR Ⅰ 1963, S. 113); 113 GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik 1963 Berlin, den 1. August 1963 I Teil I Nr. 9 Tag Inhalt Seite 31.7.63 Gesetz über die zivile Luftfahrt 113 31.7.63 Gesetz zur Änderung des Patentgesetzes für die Deutsche Demokratische Republik und zur Aufhebung des Gebrauchsmustergesetzes für die Deutsche Demokratische Republik. Änderungsgesetz zum Patentgesetz 121 Gesetz über die zivile Luftfahrt. Vom 31. Juli 1963 Die zivile Luftfahrt der Deutschen Demokratischen Republik leistet einen wesentlichen politischen und ökonomischen Beitrag zur Befriedigung der Verkehrsbedürfnisse, bei der Verstärkung der friedlichen internationalen Zusammenarbeit mit allen Völkern sowie bei der Förderung des Flugsportes. Die Erfüllung der ständig steigenden Aufgaben der zivilen Luftfahrt und der wachsende Verkehr ausländischer Luftfahrzeuge im Luftraum der Deutschen Demokratischen Republik verlangen Regelungen zur sicheren und schnellen Durchführung des Luftverkehrs. Aus diesen Gründen wird folgendes Gesetz beschlossen: I. Lufthoheit § 1 Inhalt der Lufthoheit Die Deutsche Demokratische Republik hat die uneingeschränkte Souveränität über den Luftraum ihres Hoheitsgebietes. Dieser umfaßt den Luftraum über dem Festland und den Gewässern einschließlich der Territorialgewässer der Deutschen Demokratischen Republik. § 2 Benutzung des Luftraumes (1) Den Luftraum der Deutschen Demokratischen Republik dürfen als Teilnehmer am zivilen Luftverkehr benutzen: 1. Luftfahrzeuge, die in das Luftfahrtregister der Deutschen Demokratischen Republik eingetragen und zum Luftverkehr zugelassen sind; 2. andere Luftfahrzeuge, denen die Teilnahme am zivilen Luftverkehr durch einen internationalen Vertrag oder durch eine besondere staatliche Genehmigung gestattet ist. (2) Die zuständigen zentralen staatlichen Organe legen fest, inwieweit der Luftraum der Deutschen Demokratischen Republik für den zivilen Luftverkehr benutzt werden darf. § 3 Anzuwendendes Recht (1) Für den zivilen Luftverkehr im Luftraum der Deutschen Demokratischen Republik gelten dieses Gesetz und die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Soweit internationale Verträge, die von den zuständigen zentralen Organen der Staatsmacht der Deutschen Demokratischen Republik abgeschlossen oder anerkannt worden sind, abweichende Regelungen enthal- I ten, finden diese Anwendung. II. Allgemeine Bestimmungen § 4 Aufgaben k (1) Die zivile Luftfahrt hat die Aufgabe, Personen und Güter sowie Postsendungen auf dem Luftwege zu transportieren (Lufttransport), ferner die Industrie, Land- und Forstwirtschaft sowie die wissenschaftliche Forschung zu unterstützen (Luftfahrtdienste) und den Flugsport zu fördern.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963), Büro des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1963. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1963 beginnt mit der Nummer 1 am 18. Februar 1963 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 18 vom 12. Dezember 1963 auf Seite 180. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1963 (GBl. DDR Ⅰ 1963, Nr. 1-18 v. 18.2.-12.12.1963, S. 1-180).

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