Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1962, Seite 69

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962, Seite 69 (GBl. DDR Ⅰ 1962, S. 69); Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 27. Juni i962 69 Warenmuster, die nur als solche verwendet und in handelsüblichen Mengen in das Gebiet des anderen Vertragspartners ausgeführt werden, sowie Kataloge, Preislisten, Prospekte und Werbematerial einschließlich Werbefilme sind auf dem Gebiet des anderen Vertragspartners sowohl bei der Ein- als auch bei der Wiederausfuhr von Zöllen, Steuern und sonstigen Abgaben ohne weiteres befreit. Artikel 7 In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Artikels 2 belasten die Inlandsabgaben, die im Gebiet des einen Vertragspartners auf der Erzeugung, der Verarbeitung, dem Umlauf oder dem Verbrauch irgendeines Boden- und Gewerbeerzeugnisses ruhen, die Boden- und Gewerbeerzeugnisse des anderen Vertragspartners keinesfalls stärker als die gleichartigen Erzeugnisse irgendeines dritten Staates. Artikel 8 Keiner der Vertragspartner wendet bezüglich der Einfuhr aus dem Gebiet des anderen Vertragspartners oder bezüglich der Ausfuhr in das Gebiet des anderen Vertragspartners irgendwelche Beschränkungen oder Verbote an, soweit solche nicht gegenüber allen anderen Staaten angewandt -werden. Die Vertragspartner behalten sich jedoch das Hecht vor, aus Gründen der Sicherheit des Staates, der Aufrechterhaltung der gesellschaftlichen Ordnung, des Gesundheitsschutzes, des Tier- ünd Pflanzenschutzes, der Erhaltung von Kunstwerken sowie archäologischer oder historischer Werte Ein- oder Ausfuhrverbote oder -be-schränkungen zu erlassen, soweit solche Verbote oder Beschränkungen unter gleichartigen Umständen auch gegenüber jedem dritten Staat angewandt werden. Artikel 9 Den Schiffen des einen Vertragspartners und ihren Ladungen wird beim Ein- und Auslaufen sowie während ihres Aufenthaltes in den Häfen des anderen Vertragspartners die Meistbegünstigung gewährt. Die Meistbegünstigung findet insbesondere Anwendung hinsichtlich a) der Abgaben und Gebühren jeder Art, die im Namen oder zugunsten des Staates, der Behörden oder anderer Organisationen erhoben werden; b) des Anlegens, der Beladung und der Löschung der Schiffe in den Häfen und auf den Reeden; c) der Inanspruchnahme von Lotsendiensten, Kanälen, Schleusen, Brücken, Signalen und Beleuchtungseinrichtungen dos Fahrwassers; d) der Benutzung von Kränen, Waagen, Lagern* Werften, Docks und Reparaturwerkstätten; e) der Versorgung mit Brenn- oder Kraftstoffen, Schmiermitteln, Wasser und Proviant; f) der Anwendung aller Vorschriften einschließlich der Bestimmungen über Gesundheitsschutz und Quarantäne. Die Bestimmungen dieses Artikels erstrecken sich nicht auf die Ausübung der Hafendienste, einschließlich der Lotsepbegleitung und des Bugsierdienstes sowie auf die Ausübung der Küstenschiffahrt (Kabotage). Als Kabotage gilt jedoch nicht die Fahrt der Schiffe des einen Vertragspartners aus einem Hafen des an- deren Vertragspartners in einen seiner anderen Häfen, um dort eine aus dem Ausland herbeigebrachte Ladung zu löschen oder um eine Ladung an Bord zu nehmen, deren Bestimmungsort im Ausland liegt. Artikel 10 Wenn ein Schiff des einen Vertragspartners vor den Küsten des anderen Vertragspartners Schiffbruch erleidet oder in Seenot gerät, so genießen Schiff und Ladung dieselben Vergünstigungen und Rechte, welche die Landesgesetzgebung den eigenen Schiffen in der gleichen Lage gewährt. Dem Kapitän, der Besatzung und den Passagieren sowie dem Schiff und seiner Ladung werden jederzeit die notwendige Hilfe und Unterstützung in dem Maße zuteil, in dem sie den eigenen Schiffen, ihren Kapitänen, Besatzungen, Passagieren und Ladungen in gleicher Lage gewährt werden. Artikel 11 Die Nationalität der Schiffe der Vertragspartner wird gegenseitig anerkannt auf Grund der an Bord befindlichen Urkunden, die von den zuständigen Behörden entsprechend den Gesetzen und Bestimmungen des Vertragspartners, unter dessen Flagge das Schiff fährt, ausgestellt worden sind. Die an Bord des Schiffes befindlichen Schiffsmeßbriefe und sonstigen Schiffspapiere, die von den zuständigen Behörden des einen Vertragspartners ausgestellt worden sind, werden von den Behörden des anderen Vertragspartners anerkannt. In Übereinstimmung hiermit werden die Schiffe des einen Vertragspartners, die mit rechtmäßig ausgestellten Schiffsmeßbriefen versehen sind, in den Häfen des ' anderen Vertragspartners von einer nochmaligen Ausmessung befreit. Der Berechnung der Hafengebühren wird das reine Volumen des Schiffes, das in dem Brief angegeben ist, zugrunde gelegt. Artikel 12 Bei der Beförderung von Boden- und Gewerbeerzeugnissen, Passagieren und Gepäck auf inländischen Land-und Wasserwegen sowie auf der Eisenbahn gewähren sich die Vertragspartner gegenseitig die Meistbegünstigung bezüglich aller Angelegenheiten, die die Übernahme der Ladung zur Beförderung, die Art und Weise und die Kosten der Beförderung sowie die Abgaben, die mit der Beförderung Zusammenhängen, betreffen. Artikel 13 Die Boden- und Gewerbeerzeugnisse des einen Vertragspartners werden bei ihrer Durchfuhr durch das Gebiet des anderen Vertragspartners nach dem Gebiet eines dritten Staates nicht mit Zöllen, Steuern oder sonstigen Abgaben belegt. Hinsichtlich der Transitvorschriften und -förmlichkei-ten für die angeführten Erzeugnisse werden keine geringeren Vergünstigungen gewährt als bei den Transitladungen irgendeines dritten Staates. Artikel 14 Juristische Personen, die ihren Sitz im Gebiete des einen Vertragspartners haben und nach dessen Gesetzen zu Recht bestehen, werden auch im Gebiet des an- /;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1962 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1962, S. 1-122).

Bei der Durchführung der ist zu sichern, daß die bei der Entwicklung der zum Operativen Vorgang zur wirksamen Bearbeitung eingesetzt werden können. Die Leiter und mittleren leitenden Kader haben die für sie verbindlichen Vorgaben und die ihnen gegebenen Orientierungen schöpferisch entsprechend der politisch-operativen Lage in ihren Verantwortungsbereichen um- und durchzusetzen. Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung einer planmäßigen, zielgerichteten und perspektivisch orientierten Suche und Auswahl qualifizierter Kandidaten Studienmaterial Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit - Grundfragen der weiteren Erhöhung der Effektivität der und Arbeit bei der Aufklärung und Bearbeitung von Vorkommnissen im sozialistischen Ausland, an denen jugendliche Bürger der beteiligt ind Anforderungen an die Gestaltung einer wirk- samen Öffentlichkeitsarbeit der Linio Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen geschaffen. Das Wesen der politisch-operativen Hauptaufgabe der Linie. Die politisch-operative Hauptaufgabe der Linie besteht darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens gerecht werdenden politisch-operativen üntersuchungshaftvollzug durchzusetzen, insbesondere durch die sichere Verwahrung feindlich-negativer Kräfte und anderer einer Straftat dringend verdächtiger Personen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten in den Verwahrzellen der GTV. Das umfaßt insbesondere die ständige Beobachtung der Inhaftierten unter Beachtung der Mindestkontrollzeiten zur vorbeugenden Verhinderung von Ausbruchs- und Fluchtversuchen, Terror- und anderen operativ bedeutsamenGewa takten, von Handlungen mit provokatorisch-demonstrativem Inhalt sowie - der unberechtigten Übermittlung von Informationen und der unerlaubten Übergabe von Gegenständen.

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