Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1962, Seite 57

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962, Seite 57 (GBl. DDR Ⅰ 1962, S. 57); Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 27. Juni 1962 57 § 11 Die Ausübung der mittleren veterinärmedizinischen Berufe ist nur Personen gestattet, die im Besitz der entsprechenden Anerkennung sind. Die Ordnung über die staatliche Anerkennung legt der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft fest. § 12 Die Festlegung und Abgrenzung der Tätigkeit der im Veterinärwesen tätigen Fachkräfte und der anderen im Veterinärwesen tätigen Mitarbeiter erfolgt durch das Ministerium für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft in Zusammenarbeit mit den Gewerkschaften. § 13 * (1) Die Tierärzte sind innerhalb ihrer Arbeitsbereiche berechtigt und verpflichtet, in den Tierbeständen, insbesondere den Zucht- und Nutztierbeständen der sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe, die erforderlichen prophylaktischen und therapeutischen Maßnahmen anzuweisen, die Tierhalter zu beraten und die Durchführung der Maßnahmen zu kontrollieren. (2) Die Leiter der veterinärmedizinischen Fachorgane und die von ihnen besonders beauftragten Tierärzte haben da? Recht, den Leitern von Betrieben und Einrichtungen ihres Aufgabenbereiches schriftliche Weisungen auf dem Gebiet der Veterinärhygiene zu erteilen, wenn drohende Mängel, welche die Gesundheit von Menschen und Tieren sowie die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes gefährden können, festgestellt worden sind. Bei Nichtbefclgung der Weisungen sind durch die örtlichen staatlichen Organe die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Durchsetzung einzuleiten. Abschnitt V Pflichten und Rechte der Tierhalter § 14 Die sozialistischen Landwirtschaftsbetriebe und alle anderen Tierhalter bzw. die von ihnen mit der Betreuung von Tieren beauftragten Personen haben die Grundsätze über die Haltung, Fütterung und Pflege der Tiere zu beachten. Sie sind verpflichtet, die Tiere vor vorsätzlichen oder fahrlässigen Schädigungen aller Art zu schützen. § 15 Die im § 14 genannten Tierhalter bzw. Personen sind verpflichtet: a) in enger Zusammenarbeit mit den Tierärzten für die Durchführung prophylaktischer Maßnahmen zur Verhütung von Krankheiten der Tiere zu sorgen; b) bei auf tretenden Krankheits- und Todesfällen in den Tierbeständen den zuständigen Tierarzt in Kenntnis zu setzen, erforderlichenfalls tierärztliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Anweisungen der Tierärzte zu befolgen; c) bei allen tierärztlichen Verrichtungen für die erforderliche Hilfeleistung zu sorgen. § 16 Jeder Tierhalter hat das Recht, bei allen die Haltung von Tieren betreffenden Fragen und bei Erkrankungen von Tieren Hilfe der zuständigen veterinärmedizinischen Einrichtungen und Dienste in Anspruch zu nehmen. Abschnitt VI Vorbeugender Gesundheitsschutz § 17 Die Räte der Bezirke. Kreise und Gemeinden sind verpflichtet, die planmäßige koordinierte Aufklärungsarbeit unter der Bevölkerung, insbesondere der Landbevölkerung. über den vorbeugenden Gesundheitsschutz vor Krankheiten, die vom Tier auf den Menschen übertragbar sind, sowie vor Tierkrankheiten zu organisieren und zu fördern. ' § 18 Die veterinärmedizinischen Fachorgane der Räte der Bezirke und Kreise leiten und organisieren die regelmäßige tierärztliche Untersuchung und Gesundheitsüberwachung der Zucht- und Nutztierbestände durch die Tiergesundneitsdienste, die Überwachung des Fortpflanzungsgeschehens sowie die veterinärhygienische Überwachung der künstlichen Besamung. § 19 (1) Die zentralen und örtlichen staatlichen Organe sowie die Institutionen der Landwirtschaft und des Bauwesens sind verpflichtet, bei der Ausarbeitung von Typenprojekten und anderen Projekten die Richtlinien des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft zu berücksichtigen; bei der Ausarbeitung von Typenprojekten sind außerdem das zentrale veterinärmedizinische Fachorgan, bei anderen Projekten die zuständigen örtlichen veterinärmedizinischen Fachorgane heranzuziehen. Das betrifft insbesondere folgende Projekte: a) Tierunterkünfte aller Art; b) Errichtung und Ausstattung von Einrichtungen, Um- und Neubauten, die der Unterbringung von und dem Verkehr mit lebenden Tieren, der Gewinnung, Be- und Verarbeitung und der Lagerung und dem Transport von Lebensmitteln tierischer Herkunft und anderer von Tieren stammender Produkte dienen; c) Besamungs- und Deckstationen; d) Bauten des Tierkörperbeseitigungs- und -verwer-tungswesers: e) Projekte zur Behandlung der in den unter a) bis d) genannten Einrichtungen anfallenden Abwässer. (2) Die zentralen und örtlichen staatlichen Organe sowie die Institutionen der Landwirtschaft und des Bauwesens sind verpflichtet, für die Vorplanung der in Abs: 1 genannten Bauten außer anderen gesetzlich vorgeschriebenen Zustimmungen die Zustimmung des Leiters des zuständigen veterinärmedizinischen Fachorgans einzuholen und ihn zur Beteiligung an der Bauabnahme rechtzeitig aufzufordern. 9;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1962 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1962, S. 1-122).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingungen ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich neaativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände der konkreten Eeindhandlungen und anderer politischoperativ relevanter Handlungen, Vorkommnisse und Erscheinungen, Staatsfeindliche Hetze, staatsfeindliche Gruppenbildung und andere negative Gruppierungen und Konzentrationen sowie weitere bei der Bekämpfung von Untergrundtätigkeit zu beachtende Straftaten Terrorhandlungen Rowdytum und andere Straftaten gegen die staatliche und öffentliche Ordnung Landesverrat Ökonomische Störtätigkeit und andere Angriffe gegen die Volkswirtschaft Angriffe gegen die Landesverteidigung Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit Ergebnisse der Arbeit bei der Auf- klärung weiterer Personen und Sachverhalte aus der Zeit des Faschismus bereitgestellt. So konnten zu Anfragen operativer Diensteinheiten mit Personen sowie zu Rechtshilfeersuchen operativen Anfragen von Bruderorganen sozialistischer Länder Informationen Beweismaterialien erarbeitet und für die operative Arbeit sein. Sie sind nur in dem Maße zu befriedigen, wie das zur Festigung der Zusammenarbeit beiträgt und durch operative Arbeitsergebnisse gerechtfertigt ist.

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