Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1962, Seite 3

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962, Seite 3 (GBl. DDR Ⅰ 1962, S. 3); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 25. Januar 1962 3 Zweiter Abschnitt Erfassung, Musterung und Einberufung § 8 Erfassung (1) Die Wehrpflichtigen haben sich nach Aufforderung durch das Wehrkreiskommando der Nationalen Volksarmee in der zuständigen Meldestelle der Deutschen Volkspolizei zur Erfassung zu melden. Der Zeitpunkt der Erfassung wird vom Minister für Nationale Verteidigung bestimmt. (2) Nach Übersendung der Erfassungsergebnisse an die Wehrkreiskommandos werden die Wehrpflichtigen in die Wehrkartei auf genommen. § 9 Musterung (1) Wehrpflichtige unterliegen vor ihrer erstmaligen Einberufung zum Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee der Musterung. Durch die Musterung wird festgestellt, welche Wehrpflichtigen für den Dienst in der Nationalen Volksarmee zur Verfügung stehen. (2) Zuständig für die Musterung sind die bei den Wehrkreiskommandos der Nationalen Volksarmee zu bildenden Musterungskommissionen. (3) Der Nationale Verteidigungsrat der Deutschen Demokratischen Republik erläßt die Musterungsordnung und bestimmt den Jahrgang und den Zeitpunkt für die Musterung. § 10 Meldepflicht zur Musterung (1) Die Wehrpflichtigen haben nach Aufforderung durch das Wehrkreiskommando der Nationalen Volksarmee vor der Musterungskommission zu erscheinen. (2) Wehrpflichtige, die der Aufforderung zur Musterung nicht Folge leisten können, haben die Hinderungsgründe dem Wehrkreiskommando unverzüglich zu melden. Die Aufforderung zur Musterung gilt, bis den Wehrpflichtigen eine andere Entscheidung des Wehrkreiskommandos mitgeteilt wird. § 11 Aufgaben der Musterungskommission (1) Aufgabe der Musterungskommission ist die Feststellung der Diensttauglichkeit und der Eignung der Wehrpflichtigen für die Teile und einzelnen Waffengattungen der Nationalen Volksarmee. Die Musterungskommission hat bei der Feststellung der Eignung die Bedürfnisse der Nationalen Volksarmee, die beruflichen und anderen Qualifikationen und in Übereinstimmung mit diesen Grundsätzen auch die Wünsche der Wehrpflichtigen zu berücksichtigen. (2) Die Musterungskommission entscheidet über das Vorliegen von Ausschlußgründen und über Freistellung und Zurückstellung vom Wehrdienst entsprechend den Bestimmungen dieses Gesetzes. Sie ist berechtigt, die hierzu notwendigen Erkundigungen einzuholen. Untauglichkeit für den Wehrdienst (1) In den Wehrdienst wird nicht einbezogen, wer wegen krankhafter Störung. der Geistestätigkeit, Geistesschwäche, körperlichen Gebrechen oder aus anderen gesundheitlichen Gründen für den Dienst in der Nationalen Volksarmee dauernd untauglich ist. Der untaugliche Wehrpflichtige unterliegt nur den Pflichten nach den §§ 17 Satz 2 und 18 dieses Gesetzes. (2) Wer vorübergehend untauglich ist, wird vom Wehrdienst zurückgestellt. § 13 Ausschluß vom Wehrdienst (1) Vom Wehrdienst ist ausgeschlossen, a) wer nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist; b) wer das Recht, im öffentlichen Dienst oder in leitenden Stellen im wirtschaftlichen und kulturellen Leben tätig zu sein, verloren hat. (2) Vom Wehrdienst ist bis zur Straftilgung ausgeschlossen, wer zu mehr als zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt wurde. (3) Vom Wehrdienst ist für die entsprechende Zeit ausgeschlossen, a) wer sich in Strafhaft befindet; b) gegen wen Maßregeln der Sicherung und Besserung angeordnet sind, sofern damit eine Unterbringung verbunden ist. Wer sich in Untersuchungshaft befindet, ist an der Ableistung des Wehrdienstes behindert. (4) Werden aktiv dienende Angehörige der Nationalen Volksarmee wegen Begehung strafbarer Handlungen verurteilt, ohne daß die Voraussetzungen der Absätze 1 oder 2 eintreten, so werden sie nicht vom weiteren Wehrdienst ausgeschlossen. Ihr Wehrdienst verlängert sich um die Dauer der Strafverbüßung. § 14 Freistellung und Zurückstellung aus besonderen Gründen (1) Auf Antrag staatlicher oder gesellschaftlicher Einrichtungen und Organisationen (Antragsteller) können Wehrpflichtige wegen ihrer fachlichen oder sonstigen Qualifikation und der damit verbundenen Unabkömmlichkeit vom Wehrdienst freigestellt oder zurückgestellt werden. Der Antrag bedarf der Stellungnahme des zuständigen Organs, dem der Antragsteller unterstellt ist. (2) Auf Antrag des Wehrpflichtigen kann eine Zurückstellung vom Wehrdienst erfolgen, wenn die Einberufung zu dem vorgesehenen Termin auf Grund seiner Familienverhältnisse eine erhebliche Härte darstellen würde. Der Antrag ist beim Rat des Kreises zur Stellungnahme und Weiterleitung an die Musterungskommission einzureichen. § 15 Zurückstellung vom Grundwehrdienst bei Hochschulbesuch (1) Wehrpflichtige, die Hochschulen besuchen, können für die Dauer des Studiums vom Grundwehrdienst zurückgestellt werden. Auf Anordnung des Nationalen Verteidigungsrates der Deutschen Demokratischen Republik kann diese Regelung auch für die Hörer anderer Lehranstalten oder Wehrpflichtige, die in Berufsausbildung stehen, ausgedehnt werden. (2) Die Zurückstellung ist von der Hochschule oder der sonstigen Ausbildungsstätte zu beantragen.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962, Seite 3 (GBl. DDR Ⅰ 1962, S. 3) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962, Seite 3 (GBl. DDR Ⅰ 1962, S. 3)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1962 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1962, S. 1-122).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind sowie aus der zunehmenden Kompliziertheit und Vielfalt der Staatssicherheit zu lösenden politisch-operativen Aufgaben. Sie ist für die gesamte Arbeit mit in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der bestätigten Struktur- teilenpläne für und für die Prüfung erfor-de iche AbSit immung und Vorlage von Entscheidungsvorschlägen zu dere . Der der Hauptabteilung Kader und Schulung und anderen Diensteinheiten und Bereichen im Prozeß der Aufklärung von Vorkommnissen, politisch-operativ bedeutsamen Sachverhalten und straftatverdächtigen Handlungen von Mitarbeitern im Interesse der zuverlässigen Gewährleistung der inneren Sicherheit weiteren Stärkung der sozialistischen Staatengemeinschaft digrie. Die Leiter der operativen Diensteinheiten, mittleren leitendehM. führenden Mitarbeiter haben, zu sichern, daß die ständigehtwi?klung und Vervollkommnung, Planung und Organisation der Arbeit die unmittel- bare tägliche Arbeit mit ihnen sowie die ständige Einschätzung und Bewertung Vvsjr ihrer politisch-operativen Wirksamkeit auf der Grundläge nachfolgender Quaiitätskriterien erfolgt.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X