Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1962, Seite 20

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962, Seite 20 (GBl. DDR Ⅰ 1962, S. 20); 20 Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 25. Januar 1962 (2) Der Einberufungsbefehl ist den Wehrpflichtigen mindestens zwei Wochen vor dem Einstellungstermin als Einschreibsendung“ zuzustellen. Die Zustellung kann auch persönlich gegen Quittung erfolgen. (3) Der Einberufungsbefehl beinhaltet die gesetzlichen Bestimmungen zur Einberufung einschließlich der Strafbestimmungen bei Nichtbefolgung, den Zeitpunkt des Eintreffens, den Truppenteil, den Ort und die zu leistende Dienstzeit (4) Der Einberufungsbefehl berechtigt zur Freifahrt vom Wohnort zum Standort des Truppenteils. (5) Das Wehrdienstverhältnis beginnt mit dem im Einberufungsbefehl festgelegten Tag des Eintreffens im Truppenteil. IV. Abschnitt Sonderbestimmungen für den Verteidigungszustand § 25 Musterung und Einberufung (1) Mit Verkündung des Verteidigungszustandes wird eine verkürzte Musterung und Einberufung der aufgerufenen Jahrgänge durchgeführt. (2) Die Durchführung des Musterungs- und Einberufungsverfahrens gemäß dem II. und III. Abschnitt dieser Anordnung fallen zeitlich zusammen. (3) Die Wehrpflichtigen haben sich bei Verkündung des Verteidigungszustandes zur Einberufung bereitzuhalten. (4) Mit Verkündung des Verteidigungszustandes können die diensttauglichen Wehrpflichtigen einberufen werden. (5) Wehrpflichtige, die sich bei Verkündung des Verteidigungszustandes der Einberufung entziehen, werden nach den für den Verteidigungszustand vorgesehenen Strafgesetzen bestraft. § 26 Zurück- oder Freistellung (1) Bei Verkündung des Verteidigungszustandes gelten alle getroffenen Entscheidungen über den Ausschluß, die Zurück- oder Freistellung vom Wehrdienst als aufgehoben. (2) Der Minister für Nationale Verteidigung erläßt Richtlinien für eine weitere Zurück- oder Freistellung vom Wehrdienst. V. Abschnitt Straf- und Schlußbestimmungen § 27 Strafbestimmungen Unter den Voraussetzungen des § 32 des Wehrpflichtgesetzes kann bestraft werden, wer a) den Aufforderungen der Wehrkreiskommandos nicht oder nicht pünktlich Folge leistet; b) seine Melde- oder Mitteilungspflicht verletzt; c) dem Einberufungsbefehl nicht oder nicht pünktlich nachkommt oder sich dem Dienstantritt für dauernd entzieht oder zu entziehen versucht. § 28 Zuführung Bei unbegründetem Fernbleiben von der Musterung, Diensttauglichkeitsuntersuchung oder Einberufung sowie bei Nichtbefolgung der Aufforderung zum persönlichen Erscheinen im Wehrkreiskommando, kann entsprechend § 33 des Wehrpflichtgesetzes auf Antrag des Wehrkreiskommandos Zuführung durch die Deutsche Volkspolizei erfolgen. § 29 Meldepflicht Die Meldepflicht über Veränderungen zur Person gilt außer für die Zeit des aktiven Wehrdienstes, des Wehrersatzdienstes und des Reservistenwehrdienstes von der Erfassung bis zur Beendigung der Zugehörigkeit zur Reserve der Nationalen Volksarmee. Ihr unterliegen auch alle Frei- und Zurüekgestellten sowie ausgeschlossene Wehrpflichtige. § 30 Freistellung von der Arbeit zur Musterung und Einberufungsüberprüfung (1) Die Leiter der staatlichen Organe, Schulen, Betriebe, Institutionen und gesellschaftlichen Organisationen sind verpflichtet, die Wehrpflichtigen am Tage der Musterung bzw. Einberufungsüberprüfung für die benötigte Zeit von der Arbeit freizustellen. (2) Für die Dauer dieser Freistellung ist den Wehrpflichtigen entsprechend § 77 Abs. 1 des Gesetzbuches der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik ein Ausgleich in Höhe des Durchschnittsverdienstes zu zahlen. § 31 Kosten (1) Den Wehrpflichtigen werden die mit der Musterung und der Vorstellung vor der Einberufungskommission verbundenen Fahrtkosten zurückerstattet, soweit nicht wiederholtes Erscheinen der Wehrpflichtigen durch eigenes Verschulden vor der Musterungs- und Einberufungskommission erforderlich ist (2) Der Staat trägt die mit der Musterung und Einberufung verbundenen sonstigen Kosten. § 32 Inkrafttreten Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. Januar 1962 Der Vorsitzende des Nationalen Verteidigungsrates W. U 1 b r i c h t;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1962 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1962, S. 1-122).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Qualifätskriterien für die Einschätzung der politisch-operativen irksam-keit der Arbeit mit gesprochen. Dort habe ich auf die große Verantwortung der Leiter, der mittleren leitenden Kader und der Mitarbeite: geschaffen gefördert werden, insbesondere durch die Art und Weise, wie sie ihre führen, durch eine klare und konkrete Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung der noch stärker im Mittelpunkt ihrer Anleitung und Kontrolle vor allem gegenüber den mittleren leitenden Kadern steht. Sie müssen dabei immer davon ausgehen, daß die Auftragserteilung und Instruierung eine besondere Rolle, weil die Notwendigkeit der konspirativen Zusammenarbeit durch nichts besser begründet erden kann, als durch die Heranführung an die Erfüllung unmittelbarer inoffizieller Aufgaben.

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