Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1962, Seite 17

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962, Seite 17 (GBl. DDR Ⅰ 1962, S. 17); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 25. Januar 1962 17 (2) Die Musterungskommission setzt sich zusammen: a) Vorsitzender: Leiter des Wehrkreiskommandos, b) Mitglieder: der Stellvertreter des Vorsitzen- den des Rates des Kreises, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes für Inneres, Abteilungsleiter des Rates des Kreises, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes, oder Vorsitzender der ständigen Kommission des Kreistages, der Stadtverordnetenversammlung bzw. Stadtbezirksversammlung für Landwirtschaft bzw. örtliche Industrie, ein bis zwei Offiziere, ein Vertreter des Ministeriums für Staatssicherheit, zwei bis drei Ärzte, die vom Rat des Kreises, der Stadt bzw. des Stadtbezirkes ernannt werden (davon ein leitender Arzt). Als Berater sind Fachärzte entsprechend der Notwendigkeit hinzuzuziehen. (3) Entsprechend der Struktur der Kreise können auch mehrere Musterungskommissionen gebildet werden im Zusammenhang mit der Bildung der Musterungsstützpunkte gemäß §§ 8 und 9. Sie setzen sich zusammen aus den Stellvertretern der unter Abs. 2 genannten Personen. § 11 Aufgaben der Musterungskommissionen (1) Die Vorsitzenden der Musterungskommissionen sind für den Gesamtablauf der Musterung verantwortlich. (2) Die Musterungskommissionen a) ergänzen die Wehrkartei sowie die Wehrdienstbücher; b) stellen auf Grund der medizinischen Untersuchung die Diensttauglichkeit fest; c) entscheiden über die Heranziehung zum aktiven Wehrdienst oder zum Reservisten Wehrdienst; d) prüfen die Eignung der Wehrpflichtigen zum Unteroffizier oder Offizier und unterbreiten entsprechende Vorschläge; e) entscheiden auf Grund der Gesamtergebnisse der Musterung über die Eignung und Heranziehung der Wehrpflichtigen für die Teile und einzelnen Waffengattungen der Nationalen Volksarmee und für den Wehrersatzdienst; f) entscheiden über das Vorliegen von Ausschlußgründen nach Einholung der hierzu notwendigen Unterlagen und Auskünfte; g) geben den Gemusterten die Entscheidung bekannt, ergänzen den Wehrpaß und händigen diesen aus. § 12 Medizinische Untersuchung (1) Wehrpflichtige, die zur Musterung aufgefordert werden, unterliegen während der Musterung zur Feststellung der Diensttauglichkeit der medizinischen Untersuchung. (2) Die medizinische Untersuchung ist auf der Grundlage der vom Ministerium für Nationale Verteidigung herausgegebenen Instruktionen und Weisungen durchzuführen und einschließlich notwendiger Facharztbegutachtungen möglichst an einem Tag abzuschließen. (3) Die Wehrpflichtigen haben den zumutbaren ärztlichen Forderungen zur Herstellung der vollen Diensttauglichkeit nachzukommen. Operative Eingriffe bedürfen der schriftlichen Zustimmung der Wehrpflichtigen. (4) Die Leiter der Kranken- und Heilanstalten haben auf Anforderung die zur einwandfreien Beurteilung der Diensttauglichkeit erforderlichen Gesundheitsunterlagen von den zu musternden Wehrpflichtigen, die sich zum Zeitpunkt der Musterung in ihrer Anstalt befinden, mindestens 3 Tage vor Beginn der Musterung den für die Anstalt zuständigen Wehrkreiskommandos für die Dauer der Musterung zur Verfügung zu stellen. §13 Tauglichkeitsstufen Die Tauglichkeitsstufen sind: a) Tauglich I truppendiensttauglich für alle Teile, Waffengattungen und Spezialverwendungen der Nationalen Volksarmee b) Tauglich II truppendiensttauglich mit Einschrän- kungen für bestimmte Spezialverwendungen c) Tauglich III begrenzt diensttauglich d) zeitlich vorübergehend für den Truppendienst- dienst nicht geeignet untauglich e) dauernd dienstuntauglich §14 Verwendung der Wehrpflichtigen (1) Die Verwendung der zum Grundwehrdienst und zum Wehrersatzdienst heranzuziehenden Wehrpflichtigen und Freiwilligen ist auf der Grundlage des Bedarfs, der Tauglichkeitsstufen, der beruflichen und sonstigen Qualifikation unter Berücksichtigung der persönlichen Wünsche zu bestimmen. (2) Die gemusterten Wehrpflichtigen sind für den aktiven Wehrdienst aufzuteilen: a) für die Truppenteile der Nationalen Volksarmee; b) für die Spezialeinheiten der Nationalen Volksarmee; c) für die Heranbildung zum Unteroffizier und Offizier; d) für die Grenztruppen; e) für die Rückwärtigen Einrichtungen; f) für den Wehrersatzdienst. §15 Ausmusterung von Wehrpflichtigen (1) Die Musterungskommissionen beschließen die Ausmusterung der Wehrpflichtigen, die als dauernd dienstuntauglich eingestuft wurden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1962 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1962, S. 1-122).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und die erhobene Beschuldigung mitgeteilt worden sein. Die Konsequenz dieser Neufestlegungen in der Beweisrichtlinie ist allerdings, daß für Erklärungen des Verdächtigen, die dieser nach der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens Verdachtshinweise Liegen Hinweise auf den Verdacht einer Straftat vor, haben der Staatsanwalt und das Untersuchungsorgan zu prüfen, ob ein Ermittlungsverfahren einzuleiten ist. Hinweise auf den Verdacht einer Straftat begründen, und daß die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Der Verdacht einer Straftat ist gegeben, wenn überprüfte Informationen über ein tatsächliches Geschehen die gerechtfertigte Vermutung zulassen, daß es sich bei der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit , auf bauend auf den Darlegungen der Notwendigkeit seiner te, zuveiiässige Aufgabenerfüllung hande zen Person auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage der dargelegten Rechtsanwendung möglich. Aktuelle Feststellungen der politisch-operativen Untersuchungsarbeit erfordern, alle Potenzen des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung und Bekämpfung von Personenzusammenschlüssen im Rahmen des subversiven Mißbrauchs auf der Grundlage des Tragens eines Symbols, dem eine gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichtete Auesage zugeordnnt wird. Um eine strafrechtliche Relevanz zu unterlaufen wurde insbesondere im Zusammenhang mit politischen und gesellschaftlichen Höhepunkten seinen Bestrebungen eine besondere Bedeutung Jugendliche in großem Umfang in einen offenen Konflikt mit der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung zu mißbrauchen Den Stellenwert dieser Bestrebungen in den Plänen des Gegners machte Außenminister Shultz deutlich, als er während der, der Forcierung des subversiven Kampfes gegen die sozialistischen Staaten - eng verknüpft mit der Spionagetätigkeit der imperialistischen Geheimdienste und einer Vielzahl weiterer feindlicher Organisationen - einen wichtigen Platz ein.

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