Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1962, Seite 120

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962, Seite 120 (GBl. DDR Ⅰ 1962, S. 120); 120 Gesetzblatt Teil I Nr. 13 Ausgabetag: 8. Dezember 1962 (3) Die Steuer auf die Mehrleistungsvergütungen ist unter Berücksichtigung der vom jeweiligen Mitglied im betreffenden Monat erreichten durchschnittlichen /Normerfüllung nach dem als Anlage 3 beigefügten Steuertarif zu bemessen. (4) Ist die Steuer bei Anwendung des Steuertarifs nach Anlage 2 auf die Gesamlvergütungen niedriger als die Steuer bei getrennter Besteuerung der Leistungsgrund-und Mehrleistungsvergütungen nach den Absätzen 2 und 3, so ist die Steuer auf die Gesamtvergütung nach dem als Anlage 2 beigefügten Steuertarif zu bemessen. (5) Älteren PGH-Mitgliedern, Körperbehinderten sowie für den Unterhalt von Familienangehörigen und für besondere finanzielle Belastungen werden Ermäßigungen gewährt. § 8 (1) Die Steuer auf die Einnahmen aus der Gewinnverteilung (Gewinnausschüttung) beträgt 10 % der Einnahmen. (2) Einnahmen aus der nutzungsweisen Überlassung von Produktionsmitteln an die PGH sind steuerfrei, wenn der Nutzungsvertrag eine für das Mitglied unkündbare Nutzungsdauer von mindestens fünf Jahren hat. Ist diese Voraussetzung nicht gegeben, sind die Einnahmen steuerpflichtig. Die Steuer beträgt 30 % der Einnahmen. (3) Einnahmen der Mitglieder aus der zweckentsprechenden Verwendung des Kultur- und Sozialfonds sind steuerfrei. (4) Einnahmen der Mitglieder aus der Einbringung von Produktionsmitteln in die PGH und aus dem Verkauf von Produktionsmitteln (Veräußerungsgewinne und Kaufpreisraten) sind steuerfrei. Beim Verkauf an andere Erwerber als PGH ist Steuerfreiheit nur gegeben, wenn die PGH an einem Erwerb nachweislich nicht interessiert war. § 9 Besteuerung der Einkünfte außerhalb der PGH (1) Die Besteuerung von Einkünften außerhalb der PGH erfolgt nach den dafür geltenden Bestimmungen. (2) Die Einkommensteuer auf die außerhalb der PGH erzielten steuerlich nicht begünstigten Einkünfte ist .nach der als Anlage 4 beigefügten Steuersatztabelle zu / bemessen. Grundlage für die Ermittlung des Steuersatzes ist das Gesamteinkommen. 8 10 Veranlagung (1) Ehegatten werden steuerlich nicht zusammen veranlagt. (2) Kinder, die im Veranlagungszeitraum das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden mit einem Elternteil zusammen veranlagt. (3) Eine Jahresveranlagung erfolgt nicht, wenn das Mitglied und die mit ihm zusammen zu veranlagenden Kinder außer Einnahmen aus sozialistischen Produktionsgenossenschaften oder Arbeitseinkommen keine anderen Einkünfte beziehen. (4) Bei der Veranlagung bleiben die Steuern auf die Einnahmen aus der PGH (§§ 7 und 8) unberührt. §11 Vermögensteuer Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens der Mitglieder und bei der Ermittlung des Vermögensteuersatzes bleiben außer Ansatz: a) Forderungen an die PGH aus der Einbringung und aus dem Verkauf von Produktionsmitteln sowie aus Nutzungsentgelten und Arbeitsvergütungen; b) der Wert der einer PGH zur Nutzung überlassenen Produktionsmittel; c) Anteile der Mitglieder an der PGH. III. Steuerliche Vergünstigungen für die Umwandlung von Einkaufs- und Liefergenossenschaften ln PGH § 12 (1) Steuern, die bei Auflösung einer Einkaufs- und Liefergenossenschaft des Handwerks im Zusammenhang mit dem Eintritt ihrer Mitglieder in PGH entstehen, werden nicht erhoben. (2) Werden bei der Auflösung bisher nicht besteuerte Rücklagen an Mitglieder ausgeschüttet, so unterliegen diese Beträge der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. IV. Haftung und Verjährung § 13 Haftung PGH sind verpflichtet, die Steuern auf die Einnahmen der Mitglieder aus Arbeitsvergütungen, aus Gewinnausschüttungen und aus der nutzungsweisen Überlassung von Produktionsmitteln (§§ 7 und 8 Absätze 1 und 2) einzubehalten und an den Rat des Kreises / der Stadt abzuführen. Die PGH und die Mitglieder haften für die richtige Einbehaltung der Steuerbeträge. § 14 Verjährung (1) Die Verjährungsfrist für die Umsatzsteuer und Gewinnsteuer der PGH sowie für die Steuer der Mitglieder der PGH beträgt zwei Jahre. Hinterzogene Beträge verjähren nach 10 Jahren. (2) Eine Berichtigung von Festsetzungen der im Abs. 1 bezeichneten Steuern kann außer im Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, für das die Festsetzung vorgenommen wurde, durchgeführt bzw. beantragt werden. Für hinterzogene Beträge können die Festsetzungen bis zum Ablauf von 10 Jahren berichtigt werden. V. Schlußbestimmungen § 13 Anwendung anderer Steuerbcstimmungen Für steuerliche Tatbestände, deren Besteuerung nach anderen Bestimmungen geregelt ist, sowie für das Verfahren der Besteuerung gelten, soweit in diesem Gesetz nichts anderes festgelegt ist, die dazu erlassenen gesetzlichen Bestimmungen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1962 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1962, S. 1-122).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuehungshaft nicht erfüllt. Inhaftierten dürfen nur Beschränkungen auf erlegt werden, die für die Durchführung der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten aber auch der staatlichen Ordnung ist der jederzeitigen konsequenten Verhinderung derartiger Bestrebungen Verhafteter immer erst- rangige Sedeutunq bei der Gestaltung der Führunqs- und Leitungstätigkeit zur Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit nach-kommen. Es sind konsequent die gegebenen Möglichkeiten auszuschöpfen, wenn Anzeichen vorliegen, daß erteilten Auflagen nicht Folge geleistet wird. Es ist zu gewährleisten, daß im Strafvollzug und in den Unt er such.ungsh.af tan alten die Straf-und Untersuchungsgef angehen sicher verwahrt, bewaffnete Ausbrüche, Geiselnahmen und andere terroristische Angriffe mit dem Ziel des Verlas-sens des Staatsgebietes der sowie des ungesetz liehen Verlassens durch Zivilangesteilte. Die Diensteinheiten der Linie haben in eigener Verantwortung und in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung an in der Untersuehungshaf tanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvollzugseinrichtungen -ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der sozialistischen Verfassung der des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft voin sowie der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - und den Befehl Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Staatssicherheit , Frageund Antwortspiegel zur Person und persönlichen Problemen, Frageund Antwortspiegel zu täglichen Problemen in der Einkaufsscheine, Mitteilung über bei der Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt auf der Grundlage der Hausordnung über ihre Rechte und Pflichten zu belehren. Die erfolgte Belehrung ist aktenkundig zu machen.

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