Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1962, Seite 119

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962, Seite 119 (GBl. DDR Ⅰ 1962, S. 119); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I 1962 Berlin, den 8. Dezember 1962 Nr. 13 Tag Inhalt Seite 30. 11.62 Gesetz über die Besteuerung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und ihrer Mitglieder. PGH-Steuergesetz 119 Gesetz über die Besteuerung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und ihrer Mitglieder. PGH-Steuergesetz Vom 30. November 1962 I. Besteuerung der Produktionsgenossenschaften des Handwerks § 1 Steuerpflicht Produktionsgenossenschaften des Handwerks (PGH) entrichten eine Steuer vom Umsatz (Umsatzsteuer) und eine Steuer vom Gewinn (Gewinnsteuer). §2 Steuerbefreiung (1) PGH sind in den ersten zwei Jahren ihres Bestehens von der Abführung der Umsatzsteuer und der Gewinnsteuer befreit, wenn sie die Steuerbeträge in der gesetzlich bestimmten Höhe zusätzlich dem Akkumulationsfonds zuführen. (2) PGH sind von der Umsatzsteuer und der Gewinnsteuer befreit, wenn mehr als 75 % der Mitglieder Blinde sind. § 3 Umsatzsteuer (1) Umsatz im Sinne von § 1 ist die Summe der Erlöse aus Leistungen, aus Absatz von Erzeugnissen, aus Absatz von Handelsware und aus Absatz von Abfällen und Schrott. (2) Die Umsatzsteuer beträgt 3 % des Umsatzes. (3) Der Minister der Finanzen wird ermächtigt, für bestimmte Umsätze die Umsatzsteuer zu ermäßigen bzw. Steuerbefreiungen auszusprechen oder niedrigere Steuersätze festzusetzen. (4) Die Räte der Kreise sind berechtigt, zur Förderung von Reparaturen und Dienstleistungen zeitweilig auf die Abführung der Umsatzsteuer für derartige Leistungen in einzelnen Wirtschaftszweigen oder bei einzelnen PGH ganz oder teilweise zu verzichten. 8 4 Gewinnsteuer (1) Gewinn im Sinne des § 1 ist das nach den Grundsätzen des Rechnungswesens der PGH auszuweisenda Betriebsergebnis. (2) Die Gewinnsteuer ist nach der als Anlage 1 beigefügten Steuertabelle zu bemessen. Grundlage für die Ermittlung des Steuersatzes bildet der Gewinn je Mitglied. (3) Die nach § 3 Abs. 4 nicht erhobene Umsatzsteuer unterliegt nicht der Gewinnsteuer. § 5 Besteuerung berufsfremder Nebenbetriebe (1) Für berufsfremde Nebenbetriebe (z. B. Gaststätten) sind die Gewinne gesondert zu ermitteln. Von diesen Gewinnen verbleiben den PGH 35 %. Der übersteigende Betrag Ist als Gewinnsteuer abzuführen. (2) Die Erlöse aus berufsfremden Nebenbetrieben unterliegen der Umsatzsteuer. Für die Ermittlung der Umsatzsteuer gilt § 3 sinngemäß. II. Besteuerung der Mitglieder der PGH Besteuerung der Einnahmen aus der PGH § 6 Die Mitglieder der PGH unterliegen mit ihren Einnahmen aus der PGH der Steuer der Mitglieder der PGH. §7 (1) Die Einnahmen für die in der PGH geleistete Arbeit sind getrennt nach Leistungsgrundvergütungen und Mehrleistungsvergütungen zu besteuern. (2) Die Steuer auf die Leistungsgrundvergütungen ist nach dem als Anlage 2 beigefügten Steuertarif zu be-v messen. Das gilt auch für die Besteuerung der Zeitver- ' gülungen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1962 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1962, S. 1-122).

Der Leiter der Hauptabteilung seine Stellvertreter und die Leiter der Abteilungen in den Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit haben Weisungsrecht im Rahmen der ihnen in der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft - des Generalstaatsanwaltes der des Ministers für Staatssicherheit und des Minister des Innern leisten die Mitarbeiter derAbteilungen einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und auf der Grundlage der dienstlichen Bestimmungen und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftierten Aufgaben und Möglichkeiten zur Unterstützung der Untersuchungs-tätigkeit der Linie Staatssicherheit. Die wesentlichsten Aufgaben der Linie Staatssicherheit zur ständigen Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit einzuschätzen. Ordnung und Sicherheit haben stets Vorrang. Dennoch ist zu beachten, daß alle politisch-operativen und politisch-organisatorischen Maßnahmen gegenüber den verhafteten, Sicher ungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft zu garantieren. Zu bestimmen ist des weiteren, durch welche Handlungen und Reaktionen einschließlich von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges bereits eingetretene Gefahren und Störungen für die Ordnung und Sicherheit des Untersuchungshaftvollzuges zu begrenzen und die Ordnung und Sicherheit wiederherzustellen sind und unter welchen Bedingungen welche Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges nicht ausgenommen, dem Grundsatz zu folgen haben: Beim Vollzug der Untersuchungshaft ist die sozialistische Gesetzlichkeit streng einzuhalten, die Menschenwürde und die Persönlichkeit des Verhafteten zu achten.

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