Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1962, Seite 11

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962, Seite 11 (GBl. DDR Ⅰ 1962, S. 11); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 25. Januar 1962 11 §28 Beginn des Dienstverhältnisses Das Dienstverhältnis der Offiziere des aktiven Wehrdienstes beginnt mit dem durch Befehl festgelegten Tag der Ernennung zu einem Offiziersdienstgrad bzw. bei Offizieren der Reserve mit dem Tage der Einstellung. §29 Dauer des Dienstverhältnisses (1) Im aktiven Wehrdienst verbleiben die Offiziere bis zur Erreichung des Höchstalters in den Dienststellungen des Truppen- und Flottendienstes bzw. bis zur Erreichung der Altersgrenze in den Dienststellungen außerhalb des Truppen- und Flottendienstes, in der Regel jedoch mindestens 10 Jahre. (2) Der Minister für Nationale Verteidigung hat das Recht, für bestimmte Dienststellungen bzw. Dienstlaufbahnen abweichende Festlegungen über die Mindestdienstzeit im aktiven Wehrdienst zu treffen. §30 Höchstalter in den Dienststellungen des Truppen- und Flottendienstes (1) Das Höchstalter in den Dienststellungen des Truppen- und Flottendienstes beträgt in der Regel: lt. Stellenplan festgelegter Dienstgrad für die Dienststellung Höchstalter * 2 a) bis Hauptmann 35 Jahre b) Major 40 Jahre c) Oberstleutnant 45 Jahre d) Oberst 50 Jahre e) ab Generalmajor aufwärts bis zur Erreichung der Altersgrenze. (2) Der Minister für Nationale Verteidigung hat das Recht, für bestimmte Dienststellungen des Truppen-und Flottendienstes entsprechend den Anforderungen in speziellen Dienststellungen und Dienstlaufbahnen abweichende Festlegungen über das Höchstalter zu treffen. §31 Die Qualifizierung der Offiziere Die Offiziere der Nationalen Volksarmee haben sich ständig eine hohe politische, militärische, spezialfachliche, wissenschaftlich-technische und allgemeine Bildung sowie praktische Fähigkeiten für die Ausübung ihrer jeweiligen oder einer höheren Dienststellung zu erwerben. Das erfolgt durch Besuch von Offiziersschulen und Militärakademien, in der praktischen Dienstdurchführung, im Selbst- bzw. Fernstudium oder bei Notwendigkeit im Direktstudium an zivilen Hoch- und Fachschulen. §32 Die Militärakademie „Friedrich Engels“ (1) Die Militärakademie „Friedrich Engels“ der Nationalen Volksarmee ist eine Hochschule der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Militärakademie arbeitet auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der Befehle und Anordnungen des Ministers für Nationale Verteidigung und des Statuts der Militärakademie sowie der Ausbildungsprogramme. §33 Die Offiziersschulen der Nationalen Volksarmee (1) Die Offiziersschulen der Nationalen Volksarmee sind militärische Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik, (2) Die Offiziersschulen der Nationalen Volksarmee arbeiten auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der Befehle und Anordnungen des Ministers für Nationale Verteidigung und des Statuts der Offiziersschulen sowie der Ausbildungsprogramme. §34 Die von Offizieren der Nationalen Volksarmee an militärischen Lehranstalten befreundeter sozialistischer Staaten erworbenen Diplome bzw. Zeugnisse sind den von den Hoch- bzw. Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik verliehenen Diplomen bzw. Zeugnissen gleichgestellt. § 35 Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit Offizieren des aktiven Wehrdienstes ist eine nebenberufliche Tätigkeit nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Entscheidung darüber treffen die Vorgesetzten, die das Redit zur Ernennung in die betreffende Dienststellung haben. §36 Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst und Versetzung in die Reserve Die Offiziere des aktiven Wehrdienstes können aus folgenden Gründen aus dem aktiven Wehrdienst entlassen und in die Reserve versetzt worden: a) Erfüllung der Mindestdienstzeit als Offizier im aktiven Wehrdienst, b) Erreichung des Höchstalters in den Dienststellungen des Truppen- und Flottendienstes, c) zeitliche Untauglichkeit für den aktiven Wehrdienst, d) Übernahme wichtiger staatlicher und gesellschaftlicher Aufgaben, e) außergewöhnliche persönliche Gründe, f) disziplinäre Gründe. §37 Entlassung aus dem Wehrdienst Offiziere des aktiven Wehrdienstes können aus folgenden Gründen aus dem Wehrdienst entlassen werden: a) Erreichung der Altersgrenze, b) Untauglichkeit für den Wehrdienst, c) Ausschluß vom Wehrdienst. V. Abschnitt Schlußbestimmungen §38 Durchführungsbestimmungen Die zur Durchführung dieses Erlasses notwendigen Bestimmungen und militärischen Dienstvorschriften werden vom Minister für Nationale Verteidigung erlassen. § 39 Dieser Erlaß tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. Januar 1962 Der Vorsitzende des Staatsrates W. U 1 b r i c h t Der Sekretär des Staatsrates O. Gotsche;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1962 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1962, S. 1-122).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der DVP. über die Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Maßnahmen zur wirkungsvollen Vorbeugung, Abwehr und schnellen Aufklärung Bekämpfung von Gewaltakten, Geheime Verschlußsache Befehl Mr, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung der Staatssicherheit . In Abwesenheit des Leiters- der Abteilung trägt er die Verantwortung für die gesamte Abteilung, führt die Pflichten des Leiters aus und nimmt die dem Leiter der Abteilung abzustimmen. Die weiteren Termine für Besuche von Familienangehörigen, nahestehenden Personen und gesellschaftlichen Kräften sind grundsätzlich von den zuständigen Untersuchungsführern, nach vorheriger Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung in Abwesenheit der Verhafteten mit den Besuchern zu vereinbaren, ohne daß erneut eine schriftliche Sprechgenehmigung ausgestellt wird.

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