Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1962, Seite 11

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962, Seite 11 (GBl. DDR Ⅰ 1962, S. 11); Gesetzblatt Teil I Nr. 1 Ausgabetag: 25. Januar 1962 11 §28 Beginn des Dienstverhältnisses Das Dienstverhältnis der Offiziere des aktiven Wehrdienstes beginnt mit dem durch Befehl festgelegten Tag der Ernennung zu einem Offiziersdienstgrad bzw. bei Offizieren der Reserve mit dem Tage der Einstellung. §29 Dauer des Dienstverhältnisses (1) Im aktiven Wehrdienst verbleiben die Offiziere bis zur Erreichung des Höchstalters in den Dienststellungen des Truppen- und Flottendienstes bzw. bis zur Erreichung der Altersgrenze in den Dienststellungen außerhalb des Truppen- und Flottendienstes, in der Regel jedoch mindestens 10 Jahre. (2) Der Minister für Nationale Verteidigung hat das Recht, für bestimmte Dienststellungen bzw. Dienstlaufbahnen abweichende Festlegungen über die Mindestdienstzeit im aktiven Wehrdienst zu treffen. §30 Höchstalter in den Dienststellungen des Truppen- und Flottendienstes (1) Das Höchstalter in den Dienststellungen des Truppen- und Flottendienstes beträgt in der Regel: lt. Stellenplan festgelegter Dienstgrad für die Dienststellung Höchstalter * 2 a) bis Hauptmann 35 Jahre b) Major 40 Jahre c) Oberstleutnant 45 Jahre d) Oberst 50 Jahre e) ab Generalmajor aufwärts bis zur Erreichung der Altersgrenze. (2) Der Minister für Nationale Verteidigung hat das Recht, für bestimmte Dienststellungen des Truppen-und Flottendienstes entsprechend den Anforderungen in speziellen Dienststellungen und Dienstlaufbahnen abweichende Festlegungen über das Höchstalter zu treffen. §31 Die Qualifizierung der Offiziere Die Offiziere der Nationalen Volksarmee haben sich ständig eine hohe politische, militärische, spezialfachliche, wissenschaftlich-technische und allgemeine Bildung sowie praktische Fähigkeiten für die Ausübung ihrer jeweiligen oder einer höheren Dienststellung zu erwerben. Das erfolgt durch Besuch von Offiziersschulen und Militärakademien, in der praktischen Dienstdurchführung, im Selbst- bzw. Fernstudium oder bei Notwendigkeit im Direktstudium an zivilen Hoch- und Fachschulen. §32 Die Militärakademie „Friedrich Engels“ (1) Die Militärakademie „Friedrich Engels“ der Nationalen Volksarmee ist eine Hochschule der Deutschen Demokratischen Republik. (2) Die Militärakademie arbeitet auf der Grundlage der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, der Befehle und Anordnungen des Ministers für Nationale Verteidigung und des Statuts der Militärakademie sowie der Ausbildungsprogramme. §33 Die Offiziersschulen der Nationalen Volksarmee (1) Die Offiziersschulen der Nationalen Volksarmee sind militärische Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik, (2) Die Offiziersschulen der Nationalen Volksarmee arbeiten auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen, der Befehle und Anordnungen des Ministers für Nationale Verteidigung und des Statuts der Offiziersschulen sowie der Ausbildungsprogramme. §34 Die von Offizieren der Nationalen Volksarmee an militärischen Lehranstalten befreundeter sozialistischer Staaten erworbenen Diplome bzw. Zeugnisse sind den von den Hoch- bzw. Fachschulen der Deutschen Demokratischen Republik verliehenen Diplomen bzw. Zeugnissen gleichgestellt. § 35 Ausübung einer nebenberuflichen Tätigkeit Offizieren des aktiven Wehrdienstes ist eine nebenberufliche Tätigkeit nur in Ausnahmefällen gestattet. Die Entscheidung darüber treffen die Vorgesetzten, die das Redit zur Ernennung in die betreffende Dienststellung haben. §36 Entlassung aus dem aktiven Wehrdienst und Versetzung in die Reserve Die Offiziere des aktiven Wehrdienstes können aus folgenden Gründen aus dem aktiven Wehrdienst entlassen und in die Reserve versetzt worden: a) Erfüllung der Mindestdienstzeit als Offizier im aktiven Wehrdienst, b) Erreichung des Höchstalters in den Dienststellungen des Truppen- und Flottendienstes, c) zeitliche Untauglichkeit für den aktiven Wehrdienst, d) Übernahme wichtiger staatlicher und gesellschaftlicher Aufgaben, e) außergewöhnliche persönliche Gründe, f) disziplinäre Gründe. §37 Entlassung aus dem Wehrdienst Offiziere des aktiven Wehrdienstes können aus folgenden Gründen aus dem Wehrdienst entlassen werden: a) Erreichung der Altersgrenze, b) Untauglichkeit für den Wehrdienst, c) Ausschluß vom Wehrdienst. V. Abschnitt Schlußbestimmungen §38 Durchführungsbestimmungen Die zur Durchführung dieses Erlasses notwendigen Bestimmungen und militärischen Dienstvorschriften werden vom Minister für Nationale Verteidigung erlassen. § 39 Dieser Erlaß tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 24. Januar 1962 Der Vorsitzende des Staatsrates W. U 1 b r i c h t Der Sekretär des Staatsrates O. Gotsche;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1962. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1962 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1962 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1962 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1962 (GBl. DDR Ⅰ 1962, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1962, S. 1-122).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Gerichtsgebäude sowie im Verhandlungssaal abzustimmen, zumal auch dem Vorsitzenden Richter maßgebliche Rechte durch Gesetz übertragen wurden, um mit staatlichen Mitteln die Ruhe, Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft im Staatssicherheit sind die - sozialistische Verfassung der Straf Prozeßordnung und das Strafgesetzbuch der Gemeinsame Anweisung der Generalstaatsanwaltsohaft der des Ministers für Staatssicherheit, des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft, Dienstanweisung für den Dienst und die Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten des Staatssekretariats für Staatssicherheit aus dem Oahre durch dienstliche Bestimmungen und Weisungen des Genossen Minister, wie zum Beispiel die Gemeinsame Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel des Wach- und Sicherungsdienstes der Abteilung Dem Wachschichtleiter sind die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes und organisiert die Kontrolle. Der Leiter der Abteilung hat durch eine wirksame politischoperative Anleitung und Kontrolle im Prozeß der täglichen Dienstdurchführung die Angehörigen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes zum Verhalten des Inhaftierten, Stationskartei, Entlassungsanweisung des Staatsanwaltes, Besuchskartei, Aufstellung über gelesene Bücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie über gewährte Vergünstigungen.

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