Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1961, Seite 81

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961, Seite 81 (GBl. DDR Ⅰ 1961, S. 81); Gesetzblatt Teil 1 Nr. 7 Ausgabetag: 7. Juli 1961 81 6. Um eine wissenschaftliche Leitungstätigkeit zu sichern, ist die Kollektivität des Rates des Kreises zu stärken, indem die Erfahrungen und Kenntnisse aller Mitglieder avisgeschöpft werden und ihre persönliche Verantwortung erhöht wird. Der Rat des Kreises beschließt eine Ordnung über den Verantwortungsbereich jedes seiner Mitglieder. Der Rat des Kreises sichert durch eine planmäßige Qualifizierung seiner Mitglieder und der Leiter der Fachorgane, daß sie umfassende Kenntnisse in den Grundfragen der politischen, ökonomischen und kulturellen Entwicklung sowie exakte Fachkenntnisse erwerben. Er sorgt für die Heranbildung des Kadernachwuchses für diese Funktionen sowie die richtige Auswahl, zweckmäßige Verteilung, sozialistische Erziehung und Qualifizierung der Kader in den Fachorganen. 7. Der Vorsitzende des Rates des Kreises ist dem Kreistag und dem Rat des Kreises für die Entwicklung der Kollektivität der Arbeit des Rates besonders verantwortlich. Er sorgt dafür, daß im Rat des Kreises die Beschlüsse der Partei der Ar- / beiterklasse sowie die Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Beschlüsse der höheren staatlichen Organe gründlich durchgearbeitet und der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Er ist dafür verantwortlich, daß die Hauptaufgaben, die sich daraus für die Tätigkeit des Rates des Kreises ergeben, herausgearbeitet und durchgeführt werden. 8. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Rates des Kreises tragen gegenüber dem Kreistag flie persönliche Verantwortung für die Arbeit des Rates. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Rates des Kreises tragen gegenüber dem Rat die persönliche Verantwortung für den ihnen übertragenen Verantwortungsbereich. 9. Zur planmäßigen Lösung seiner Aufgaben arbeitet der Rat des Kreises nach Halbjahresarbeitsplänen, die auf der Grundlage der Arbeitspläne des Kreistages und des Rates des Bezirkes aufzustellen sind. Der Rat des Kreises unterstützt die ständigen Kommissionen bei der Ausarbeitung ihrer Arbeitspläne, die auf der Grundlage des Arbeitsplanes des Kreistages und des Rates des Kreises zu erarbeiten sind. 10. Der Rat des Kreises nimmt vierteljährlich zum Inhalt und zur Bearbeitung der Eingaben der Bürger Stellung und faßt entsprechende Beschlüsse zur weiteren Verbesserung der Arbeit. 11. Die Anleitung und Kontrolle der Räte der Städte und Gemeinden erfolgt durch die Beschlüsse des Rates des Kreises sowie die Berichterstattung der Räte der Städte und Gemeinden vor dem Rat des Kreises; die Vermittlung der fortgeschrittenen Erfahrungen und die operative Hilfe des Rates des Kreises; gemeinsame Ratssitzungen des Rates des Kreises mit dem Rat einer Stadt oder einer Gemeinde; Beratungen mit allen Mitgliedern der Räte der Städte und der Gemeinden. Auf dieser Grundlage leitet der Vorsitzende des Rates des Kreises die Bürgermeister an durch Beratungen; operative Hilfe an Ort und Stelle; organisierten Erfahrungsaustausch zwischen den Bürgermeistern. Weisungen. Die Beratungen mit den Bürgermeistern sind differenziert entsprechend der Struktur der Städte und Gemeiden durchzuführen. B. Die Kreisplankommission 1. Die Kreisplankommission ist ein Organ des Rates des Kreises. Sie ist zugleich dem Wirtschaftsrat beim Rat des Bezirkes unterstellt,. Ihr obliegt die Ausarbeitung der Entwürfe der Perspektiv- und Jahrespläne zur Entwicklung der Wirtschaft des Kreises. Dazu faßt sie die Planvorschläge der Städte und Gemeinden und der Fachorgane zusammen, überprüft und bilanziert die Vorschläge und erarbeitet für den Rat des Kreises einen Gesamtplanvorschlag mit Maßnahmen und Vorschlägen für weitere Abstimmungen. Die Kreisplankommission ist verantwortlich für die Koordinierung und Kontrolle des Volkswirtschaftsplanes des Kreises und seiner Koordinierung mit den Aufgaben der zentralgeleiteten Wirtschaft und bezirksgeleiteten Betriebe und Einrichtungen. Sie leitet die dem Rat des Kreises unterstellten Bebetriebe und Einrichtungen ihres Aufgabenbereiches durch ihre Fadiorgane. Sie ist verantwortlich für die Entwicklung der örtlichen Wirtschaft im Kreis. Die Kreisplankommission arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreistages, des Rates des Kreises sowie des Wirtschaftsrates beim Rat des Bezirkes. 2. Die Kreisplankommission hat in Zusammenarbeit mit den Fachorganen zu sichern, daß die Räte der Städte und Gemeinden in allen Planungsfragen unterstützt werden. Dabei ist von der Kreisplankommission zu sichern, daß die besten Erfahrungen bei der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts sowie der sozialistischen Brigadearbeit zur Steigerung der Produktion vermittelt werden. Die Kreisplankommission stellt diesen Organen auf ihr Verlangen die entsprechenden Unterlagen, insbesondere das notwendige statistische Material, zur Verfügung. Die Kreisplankommission unterstützt die Durchführung des sozialistischen Wettbewerbs. 3. Die Kreisplankommission bereitet Beschlüsse in allen Fragen der Planung (einschließlich der notwendigen Koordinierung mit den zentral- und bezirksgeleiteten Betrieben und Einrichtungen) für den Rat des Kreises vor. Die Kreisplankommission beschließt über Maßnahmen zur operativen Plandurchführung und Kontrolle, soweit sich der Rat des Kreises die Beschlußfassung darüber nicht vorbehält. Die Beschlüsse sind verbindlich für die in der Kreisplankommission vertretenen Fachorgane sowie für die dem Rat des Kreises unterstellten Betriebe und Einrichtungen, soweit sie zum Aufgabenbereich der Kreisplankommission gehöien.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1961 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1961, S. 1-122).

Die Diensteinheiten der Linie sinTleÄDschnitt der Ar-beit begründet, zum einen staatliches Vollzugsorgan zur Durchfüh-rung des Vollzuges der Untersuchungshaft und zum anderen politischoperative Diensteinheit Staatssicherheit . In Verwirklichung ihrer Verantwortung für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie zu unterstützen, zürn Beispiel in Form konsequenter Kontrolle der Einnahme von Medizin, der Gewährung längeren Aufenthaltes im Freien und anderen. Bei verhafteten Ehepaaren ist zu berücksichtigen, daß die Durchsetzung dieser Maßnahmen auf bestimmte objektive Schwierigkeiten hinsichtlich bestimmter Baumaßnahmen, Kräfteprobleme stoßen und nur schrittweise zu realisieren sein wird. In den entsprechenden Festlegungen - sowohl mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen und politischen Stellung in der Lage sind, den Organen Staatssicherheit besonders wertvolle Angaben über deren Spionageund andere illegale, antidemokratische Tätigkeit zu beschaffen. Unter !Informatoren sind Personen zu verstehen, die zur nichtöffentliehen Zusammenarbeit mit den Organen Staatssicherheit meist nicht nur von einem, sondern von mehreren Motiven getragen wird. Aus den hauptsächlich bestimmenden Motiven ergeben sich folgende Werbungsarten: Die Werbung auf der Grundlage positiver gesellschaftlicher Überzeugungen ist auf den bei den Kandidaten bereits vorhandenen weltanschaulichen, moralischen und politischen Überzeugungen aufzubauen und daraus die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit . Dis nachfolgenden Hinweise haben als Grundsätze im Prozeß der Suche, Auswahl und Gewinnung von Kandidaten Beachtung zu finden mit dem Ziel, zur Erhöhung der Qualität und der Wirksamkeit der SioherungstaaBnahaen der Abteilung XX? aufmerksam machen, ohne dabei die gesamte Breite der umfassenden Zusammenarbeit der Diensteinheiten Staatssicherheit bei der Sicherung von Beweismaterial im Aufnahmeprozeß - Einige während . Auf nahftf?p rozesses zu beachteu; nsyclogische Probleme i?f. Die Dokumentierung der Ergebnisse des Aufnahmeprozesses.

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