Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1961, Seite 62

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961, Seite 62 (GBl. DDR Ⅰ 1961, S. 62); 62 Gesetzblatt Teil I Nr. 6 Ausgabetag: 7. Juli 1961 dem Rat des Bezirkes von den zentralen Planungsorganen festgelegt werden. Wird keine Übereinstimmung erzielt, erfolgt eine Konsultation zwischen dem Wirtschaftsrat und der WB (Z) bzw. dem zentralen staatlichen Organ. Bei unterschiedlicher Auffassung dieser Organe entscheidet die Staatliche Plankommission. 4. Auf der Grundlage der Direktive des Ministerrates für die Ausarbeitung des Volkswirtschaftsplanes und der Orientierungsziffern sowie des Perspektivplanes des Bezirkes erarbeitet der Rat des Bezirkes gemeinsam mit allen ständigen Kommissionen die wirtschaftspolitische Direktive und die Orientierungsziffern für die Kreise. Den dem Rat des Bezirkes unterstellten Betrieben und Einrichtungen werden auf dieser Grundlage Orientierungsziffern übergeben. Der Rat des Bezirkes gibt den Räten der Kreise Anleitung bei der Beurteilung der Leistungsangebote des genossenschaftlichen und privaten Handwerks und der Produktionsangebote der privaten Industriebetriebe. Die Ausarbeitung hat in enger Zusammenarbeit mit den Organen der Staatsmacht der Kreise, den Betrieben und Einrichtungen zu erfolgen. Dabei sind die volkswirtschaftlichen Bedürfnisse und konkreten Bedingungen, insbesondere in den Kreisen, sowie die Vorschläge der Räte der Kreise zu beachten. 5. Der Rat des Bezirkes organisiert mit Unterstützung der ständigen Kommissionen sowie der Massenorganisationen, insbesondere des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes, in den ihm unterstellten Betrieben und Einrichtungen sowie Betrieben mit staatlicher Beteiligung die Diskussion zur Ausarbeitung der Planvorschläge und unterstützt die Räte der Kreise. Dabei stützt sich der Rat auf den Wirtschaftsrat und die Fachorgane. Er vermittelt die besten Erfahrungen, insbesondere bei der Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zur ständigen Steigerung der Arbeitsproduktivität und bei der Durchsetzung des Prinzips der strengsten Sparsamkeit. Hierbei sind weitestgehend die Erfahrungen aus der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit zwischen den örtlich-und zentralgeleiteten Betrieben und Einrichtungen und in den Betrieben zu nutzen. Der Rat des Bezirkes nimmt in Zusammenarbeit mit dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund darauf Einfluß, daß mit den Werktätigen in zentralgeleiteten Betrieben, Einrichtungen und Neubauobjekten während der Plandiskussion auch die Fragen beraten werden, die gemeinsam von den örtlichen Organen der Staatsmacht und diesen Betrieben und Einrichtungen zu lösen sind. Er sorgt dafür, daß Maßnahmen zur Ausschöpfung aller Reserven beraten werden. Vorschläge und Verpflichtungen für Leistungen im Rahmen des NAW sind in den Plan einzuarbeiten. 6. Der Rat des Bezirkes unterstützt die Maßnahmen zur Einbeziehung der örtlichgeleiteten Betriebe und Einrichtungen in die internationale wirtschaftliche und technisch-wissenschaftliche Zusammenarbeit mit den sozialistischen Ländern. Er sichert die Erfüllung der in Abstimmung mit der Staatlichen Plankommission auf diesem Gebiet festgelegten Aufgaben. 7. Ergeben sich aus den Orientierungsziffern der zentralgeleiteten Betriebe und Einrichtungen, insbesondere bei Kapazitätserweiterung, Auswirkungen auf den Bezirk (Erschließungs- und Folgemaßnahmen), so sind diese Vorhaben mit den staatlichen Organen im Bezirk abzustimmen. Die verantwort- liehen zentralen staatlichen Organe haben in Zusammenarbeit mit der Staatlichen Plankommission und dem Ministerium der Finanzen zu gewährleisten, daß die entsprechenden materiellen und finanziellen Fonds in den Volkswirtschaftsplan und Haushaltsplan des Bezirkes aufgenommen werden. In gleicher Weise hat der Rat des Bezirkes gegenüber den Räten der Kreise zu verfahren. Durch die zentralen staatlichen Organe dürfen keine Maßnahmen begonnen werden, ohne daß alle sich daraus fir den Bezirk ergebenden Fragen (vor allem Folgemaßnahmen) mit den staatlichen Organen in den Bezirken geklärt sind. Werden solche Maßnahmen ohne Abstimmung mit dem Rat des Bezirkes begonnen, insbesondere wenn diese Maßnahmen regionale Disproportionen hervorrufen, teilt es der Rat des Bezirkes dem Vorsitzenden des Ministerrates zur Entscheidung mit. 8. Der Rat des Bezirkes kontrolliert den Abschluß langfristiger Kooperations- und Absatzbeziehungen zwischen den örtlichgeleiteten Betrieben und den zentralgeleiteten Betrieben. Er fördert die Zusammenarbeit zwischen den Industriebetrieben und Handelsorganen. Er sichert die zweckmäßige und volle Auslastung sowie den Ausbau der Kühl-und Lagerkapazitäten. 9. Der bilanzierte Vorschlag für den Volkswirtschaftsplan und für den Haushaltsplan wird mit Maßnahmen und Vorschlägen für weitere Abstimmungen dem Rat des Bezirkes zur Beratung und Beschlußfassung vorgelegt. Zu den Planvorschlägen des Bezirkes nehmen alle ständigen Kommissionen Stellung. Zu diesen Beratungen können die Vorsitzenden der ständigen Kommissionen der Kreistage und Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise beratend hinzugezogen werden. Der Rat des Bezirkes entscheidet über offene Probleme, die während der Ausarbeitung des Planvorschlages zwischen Vertretern des Rates des Bezirkes, der Räte der Kreise und der ihm unterstellten Betriebe und Einrichtungen nicht geklärt werden konnten, in der abschließenden Beratung und Beschlußfassung endgültig. An dieser Beratung nehmen die betreffenden Vorsitzenden der Räte der Kreise und die Leiter der Betriebe und Einrichtungen teil. Nach Beschlußfassung durch den Rat des Bezirkes wird der Vorschlag des Volkswirtschaftsplanes der Staatlichen Plankommission und des Haushaltsplanes dem Ministerium der Finanzen übergeben. Die Diskussion über die Planvorschläge ist mit dem Ziel weiterzuführen, die Erfüllung der Planaufgaben, insbesondere der Erhöhung der Arbeitsproduktivität vor allem durch die Verwirklichung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts, zu sichern. 10. Nach der Beschlußfassung des Perspektiv-, Jahresvolkswirtschafts- und Staatshaushaltsplanes durch die Volkskammer wird der Perspektiv-, Volkswirt-;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1961 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1961, S. 1-122).

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