Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1961, Seite 6

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961, Seite 6 (GBl. DDR Ⅰ 1961, S. 6); 6 VIII Schlußbestimmung Dieser Erlaß tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. Januar 1961 Der Vorsitzende Der Sekretär des Staatsrales des Staatsrates W. Ulbricht O. Gotsche Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Festlegung, die Verleihung und die Aberkennung von Rängen im Auswärtigen Dienst. Vom 30. Januar 1961 1. Auf Grund der außenpolitischen Erfordernisse sowie in Übereinstimmung mit den internationalen Gepflogenheiten werden an Mitarbeiter des Auswärtigen Dienstes der Deutschen Demokratischen Republik folgende Ränge verliehen: a) Außerordentlicher und Bevollmächtigter Botschafter, Außerordentlicher Gesandter und Bevollmächtigter Minister, Ständiger Geschäftsträger, Botschaftsrat, Gesandtschaftsrat (Legationsrat), Erster Sekretär, Zweiter Sekretär, Dritter Sekretär, Attache; b) Generalkonsul, Konsul, Vizekonsul, Konsularagent, Konsularsekretär, Konsularattache; c) Handelsvertreter, Handelsrat, Stellvertreter des Handelsvertreters, Handelsattache; d) Militärattache, Attache für Luftstreitkräfte, Attache für Seestreitkräfte, Stellvertreter des Militärattaches, Stellvertreter des Attaches für Luftstreitkräfte. Stellvertreter des Attaches für Seestreitkräfte, Stellvertreter des Militärattaches für technischwissenschaftliche Angelegenheiten, Erster Gehilfe des Militärattaches, Erster Gehilfe des Attaches für Luftstreitkräfte, Erster Gehilfe des Attaches für Seestreitkräfte, Zweiter Gehilfe des Militärattaches, Zweiter Gehilfe des Attaches für Luftstreitkräfte, Zweiter Gehilfe des Attaches für Seestreitkräfte; e) Sonderattache. 2. Die Ränge des Außerordentlichen und Bevollmächtigten Botschafters und des Außerordentlichen Gesandten und Bevollmächtigten Ministers werden vom Vorsitzenden des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik auf Vorschlag des Präsidiums des Ministerrates verliehen. Die übrigen unter Ziff. 1 Buchstaben a und b genannten Ränge des Auswärtigen Dienstes werden vom Minister für Auswärtige Angelegenheiten verliehen. Die Verleihung der Ränge gemäß Ziff. 1 Buchst, c erfolgt durch den Minister für Außenhandel und Innerdeutschen Handel, die Verleihung der Range gemäß Ziff. 1 Buchst, d erfolgt durch den Minister für Nationale Verteidigung. Die Verleihung der Ränge gemäß Ziff. 1 Buchst, e erfolgt auf Vorschlag des Leiters des zuständigen zentralen staatlichen Organs durch den Minister für Auswärtige Angelegenheiten. 3. Die Festlegungen der Nomenklatur werden durch diesen Erlaß nicht berührt. 4. Die Verleihung eines Ranges gewährt keinen Rechtsanspruch auf Entlohnung nach einer bestimmten Vergütungsgruppe. 5. Die Verleihung und Führung eines Ranges ist an die Ausübung einer Funktion im Auswärtigen Dienst gebunden. 6. Scheidet ein Mitarbeiter aus dem Auswärtigen Dienst aus, so verliert er seinen Rang, sofern bei Vorliegen besonderer Bedingungen das für die Ver leihung zuständige Organ nichts anderes .fesllcgt.' 7. Bei Vorliegen besonderer Bedingungen kann der Rang aberkannt werden. Für die Aberkennung von Rängen gilt die Regelung unter Ziff. 2 entsprechend. Berlin, den 30. Januar 1961 . Der Vorsitzende Der Sekretär des Staatsrales des Staatsrates W. U 1 b r i c h t O. Gotsche Erlaß des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik über die Verlängerung der Wahlperiode der Schöffen. Vom 30. Januar 1961 Die Erfahrungen bei der Wahl der Richter der Kreis-und Bezirksgerichte 1960 haben zu der Erkenntnis geführt, künftig die Wahlen der Schöffen gleichzeitig mit der Wahl der Richter durchzuführen. Es wird daher der nachstehende Erlaß beschlossen, der der Volkskammer zur Bestätigung vorgclegt wird: § 1 (1) Die am 31. Mai 1961 endende Wahlperiode der im Jahre 1958 gewählten Schöffen wird verlängert. (2) Die Neuwahl der Schöffen findet gleichzeitig mit der nächsten Wahl der Richter für die Kreis- und Bezirksgerichte statt. § 2 Der Minister der Justiz wird ermächtigt, für notwendig werdende Nachwahlen der Schöffen die erforderlichen Anordnungen zu treffen. § 3 Dieser Erlaß tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Berlin, den 30. Januar 1961 Der Vorsitzende Der Sekretär des Staatsrates des Staatsrates W. U 1 b r i c h t O. Gotsche Gesetzblatt Teil I Nr. 2 *- Ausgabetag.: 3. Februar 1961 Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2. Kloslerstraßc 47 Redaktion: Berlin C 2. Klostorsiraße 47, Telefon: 22 07 3(5 22 Für den Tnhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen AG 134/(51 DDR Verlag: (4) VEB Deutscher Zenlralverlag. Berlin C 2. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1961 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1961, S. 1-122).

Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet, Zusammenwirken mit den staatlichen und Wirtschaft sleitenden Organen und gesellschaftlichen Organisationen und Institutionen zur Erhöhung der Ordnung und Sicherheit in allen gesellschaftlichen Bereichen sind die Aktivitäten der staatlichen Organe, gesellschaftlichen Organisationen und der erktätigen gegen die politisch-ideologischen Peindeinflüsse zu verstärken. Deshalb ist es eine wesentliche Aufgabe Staatssicherheit , in Zusammenarbeit mit anderen staatlichen und gesellschaftlichen Organen in einer Vielzahl von Betrieben und Einrichtungen der entsprechende Untersuchungen und Kontrollen über den Stand der Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung des Brandschutzes können die gestellten Aufgaben wirksam erfüllt werden. Wir müssen nachdrücklich darauf hinweisen, daß die Leiter der Abteilungen in ihrem Verantwortungsbereich für die Einhaltung der Weisungen über die Sicherheit und Betriebsfähigkeit der operativ-technischen Mittel selbst voll verantwortlich. Er hat die Funk-Regimeverhältnisse ständig aufzuklären, die erforderlichen Funkquartiere Ausweichmöglichkeiten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten, indem dafür vorhandene Ursachen und begünstigende Bedingungen rechtzeitig aufgedeckt und beseitigt, die Pläne, Absichten, Maßnahmen, Mittel und Methoden der Inspiratoren und Organisatoren dieser Aktivitäten, einschließlich des Netzes der kriminellen Menschenhändlerbanden, aufzuklären und ihre Anwendung wirkungsvoll zu verhindern.

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