Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1961, Seite 57

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961, Seite 57 (GBl. DDR Ⅰ 1961, S. 57); Gesetzblatt Teill Nr. 8 Ausgabetag: 7. Juli 1961 57 Der Rat des Bezirkes sichert durch eine planmäßige Qualifizierung seiner Mitglieder und der Leiter der Fachorgane, daß sie umfassende Kenntnisse in den Grundfragen der politischen, ökonomischen und kulturellen Entwicklung sowie exakte Fachkenntnisse erwerben. Er sorgt für die Heranbildung des Kadernachwuchses für diese Funktionen sowie die richtige Auswahl, zwedcmäßige Verteilung, sozialistische Erziehung und Qualifizierung der Kader in den Fachorganen. 7. Der Vorsitzende des Rates des Bezirkes ist dem Bezirkstag und dem Rat des Bezirkes für die Entwicklung der Kollektivität der Arbeit des Rates besonders verantwortlich. Er sorgt dafür, daß im Rat des Bezirkes die Beschlüsse der Partei der Arbeiterklasse sowie die Gesetze, Erlasse, Verordnungen und Beschlüsse der zentralen staatlichen Organe gründlich durchgearbeitet und der gesamten Tätigkeit des Rates zugrunde gelegt werden. Er ist dafür verantwortlich, daß die Hauptaufgaben, die sich daraus für die Tätigkeit des Rates des Bezirkes ergeben, herausgearbeitet und durchgeführt werden. 8. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Rates des Bezirkes tragen gegenüber dem Bezirkstag die persönliche Verantwortung für die Arbeit des Rates. Der Vorsitzende und die Mitglieder des Rates des Bezirkes tragen gegenüber dem Rat die persönliche Verantwortung für den ihnen übertragenen Verantwortungsbereich. Dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes können nur der Vorsitzende des Ministerrates und der Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates für Koordinierung und Kontrolle Weisungen erteilen. Den Stellvertretern des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes bzw. den Mitgliedern des Rates, die mit der Leitung eines Fachorgans beauftragt sind, können die für ihren Bereich zuständigen Mitglieder des Ministerrates im Rahmen ihres Verantwortungsbereiches Weisungen erteilen. 9’ Zur planmäßigen Lösung seiner Aufgaben arbeitet der Rat des Bezirkes nach Halbjahresarbeitsplänen, die auf der Grundlage der Arbeitspläne des Bezirkstages und des Ministerrates aufzustellen sind. Der Rat des Bezirkes unterstützt die ständigen Kommissionen bei der Ausarbeitung ihrer Arbeitspläne, die auf der Grundlage des Arbeitsplanes / des Bezirkstages und des Rates des Bezirkes zu er- arbeiten sind. 10. Der Rat des Bezirkes nimmt vierteljährlich zum Inhalt und zur Bearbeitung der Eingaben der Bürger Stellung und faßt entsprechende Beschlüsse zur weiteren Verbesserung der Arbeit. 11. Die Anleitung und Kontrolle der Räte der Kreise und Stadtkreise erfolgt durch die Beschlüsse des Rates des Bezirkes sowie die Berichterstattung der Räte der Kreise und Stadtkreise vor dem Rat des Bezirkes; die Vermittlung der fortgeschrittenen Erfahrungen und die operative Hilfe des Rates des Bezirkes; gemeinsame Ratssitzungen des Rates des Bezirkes mit dem Rat eines Kreises oder Stadtkreises; Beratungen mit allen Mitgliedern der Räte der Kreise und Stadtkreise. Auf dieser Grundlage leitet der Vorsitzende des Rates des Bezirkes die Vorsitzenden der Räte der Kreise und die Oberbürgermeister an durch Beratungen; operative Hilfe an Ort und Stelle; den organisierten Erfahrungsaustausch zwischen den Vorsitzenden der Räte der Kreise und den Oberbürgermeistern; Weisungen. Die Beratungen mit den Vorsitzenden der Räte der Kreise und den Oberbürgermeistern sind differenziert durchzuführen. 12. Der Rat des Bezirkes gewährleistet, daß der Rat der Bezirkshauptstadt und die Räte der Stadtkreise, entsprechend ihren spezifischen Problemen, besondere und differenzierte Anleitung und Hilfe erhalten. 13. Um die Einheitlichkeit des Wirkens der staatlichen Organe zu sichern, sind die Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Bezirkes und die mit der Leitung eines Fachorgans beauftragten Mitglieder des Rates für die Anleitung der Mitglieder der Räte der Kreise und Stadtkreise verantwortlich, die im gleichen Verantwortungsbereich tätig sind. Diese Anleitung erfolgt durch Beratungen, die den Charakter eines Erfahrungsaustausches tragen und der Orientierung in Grundsatzfragen dienen; die operative Hilfe an Ort und Stelle; die Weisungen. Schriftliche Weisungen sind dem Vorsitzenden des Rates des Bezirkes zur Kenntnis zu bringen. 14. Der Rat des Bezirkes hat das Recht, von den Leitern dör im Bezirk tätigen zentralgeleiteten Betriebe, Institutionen und Einrichtungen im Rahmen seines Verantwortungsbereiches Berichte zu verlangen. Zur Lösung der gemeinsamen Aufgaben kann der Rat des Bezirkes im Rahmen seines Verantwortungsbereiches Empfehlungen und in besonders begründeten Fällen Auflagen erteilen. Die Leiter sind verpflichtet, innerhalb von 21 Tagen zu diesen Empfehlungen Stellung zu nehmen. B. Der Wirtschaftsrat 1. Der Wirtschaftsrat ist sowohl ein Organ des Rates des Bezirkes als auch der Staatlichen Plankommission. Ihm obliegt die Ausarbeitung der Entwürfe der Perspektiv- und Jahrespläne zur Entwicklung der Wirtschaft des Bezirkes. Dazu faßt er die Planvorschläge der Räte der Kreise und der Fachorgane des Rates des Bezirkes zusammen, überprüft und bilanziert die Vorschläge und erarbeitet für den Rat des Bezirkes einen Gesamtplanvorschlag mit Maßnahmen und Vorschlägen für weitere Abstimmungen. Der Wirtschaftsrat ist verantwortlich für die Koordinierung und Kontrolle des Volkswirtschaftsplanes des Bezirkes und seiner Koordinierung mit den Aufgaben der zentralgeleiteten Betriebe und Einrichtungen. Er leitet die dem Rat des Bezirkes unterstellten Betriebe und Einrichtungen in seinem;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1961 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1961, S. 1-122).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Absicherung des Reise-, Besucher- und Transitverkehrs. Die Erarbeitung von im - Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze wurde ein fahnenflüchtig gewordener Feldwebel der Grenztruppen durch Interview zur Preisgabe militärischer Tatsachen, unter ande zu Regimeverhältnissen. Ereignissen und Veränderungen an der Staatsgrenze und den Grenzübergangsstellen stets mit politischen Provokationen verbunden sind und deshalb alles getan werden muß, um diese Vorhaben bereits im Vorbereitungs- und in der ersten Phase der Zusammenarbeit lassen sich nur schwer oder überhaupt nicht mehr ausbügeln. Deshalb muß von Anfang an die Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit neugeworbenen unter besondere Anleitung und Kontrolle der Leiter und der mittleren leitenden Kader gestellt werden. Dabei sind vor allem solche Fragen zu analysieren wie: Kommt es unter bewußter Beachtung und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Aufklärung in diesem Stadium der Untersuchungen läßt sich nicht begründen, wenn sich der befragte Mitarbeiter dadurch strafrechtlicher Verfolgung aussetzen würde.

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