Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1961, Seite 30

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961, Seite 30 (GBl. DDR Ⅰ 1961, S. 30); 30 Gesetzblatt Teil I Nr. 5 Ausgabetag: 17. April 1961 (2) Die Rahmenkollektivverträge enthalten auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen die besonderen Arbeite- und Lohnbedingungen für Bereiche der Volkswirtschaft, für Personengruppen oder für bestimmte Gebiete. Alle Bestimmungen der Rahmenkollektivverträge, die den Inhalt der Arbeitsrechtsverhältnisse regeln, sind für die Betriebe und die Werktätigen verbindlich. (3) Die Rahmenkollektivverträge treten mit dem Tage der Registrierung beim Komitee für Arbeit und Löhne in Kraft und gelten bis zum Inkrafttreten eines neuen Rahmenkollektivvertrages, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist. § 7 (1) Dieses Gesetzbuch der Arbeit gilt für alle Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz (im Gesetzbuch der Arbeit als Werktätige bezeichnet) in den volkseigenen und ihnen gleichgestellten Betrieben, staatlichen Organen und Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen (im Gesetzbuch der Arbeit als Betriebe bezeichnet) einschließlich der Heimarbeiter. (2) Das Gesetzbuch der Arbeit gilt grundsätzlich auch für die Werktätigen in Betrieben mit staatlicher Beteiligung, Privatbetrieben einschließlich der Handwerksbetriebe und privaten und anderen Einrichtungen sowie für Arbeitsrechtsverhältnisse zwischen Bürgern über persönliche Dienstleistungen. Besonderheiten werden in arbeiterechtlichen Bestimmungen geregelt. (3) Das Gesetzbuch der Arbeit gilt auch für ausländische Werktätige, die mit einem Betrieb in der Deutschen Demokratischen Republik ein Arbeitsrechtsverhältnis haben, soweit zwischenstaatliche Vereinbarungen nichts anderes vorsehen. (4) Besondere arbeitsrechtliche Bestimmungen können für a) Werktätige, die im Aufträge ihrer Betriebe zeitweise Aufgaben im Ausland erfüllen, b) Zivilbeschäftigte im Bereich der bewaffneten Organe erlassen werden. 2. Kapitel Die Leitung des Betriebes und die Mitwirkung der Werktätigen Die Verantwortung des Betriebsleiters und der leitenden Mitarbeiter § 8 (1) Der Betriebsleiter und die leitenden Mitarbeiter (z. B. Abteilungsleiter, Meister) sind Beauftragte der Arbeiter-und-Bauern-Macht. Der Betriebsleiter leitet den Betrieb nach dem Prinzip der Einzelleitung. Er ist persönlich verantwortlich für die Erfüllung aller Aufgaben des Betriebes. (2) Der Betriebsleiter hat die Arbeit so zu organisieren, daß der Betriebsplan in voller Übereinstimmung mit den im Volkswirtschaftsplan beschlossenen gesamtstaatlichen Aufgaben erfüllt wird. Er ist gegenüber den Werktätigen weisungsberechtigt. (3) Der Betriebsleiter hat die Einhaltung der sozialistischen Arbeitsdisziplin zu gewährleisten. (4) Für die leitenden Mitarbeiter gelten die Grundsätze für die Tätigkeit des Betriebsleiters entsprechend. § 9 (1) Die schöpferische Mitwirkung der Werktätigen bei der Erfüllung der Aufgaben und bei der Leitung des Betriebes ist ein Wesenszug der sozialistischen Demokratie und ausschlaggebend für die erfolgreiche Arbeit. Deshalb ist der Betriebsleiter verpflichtet, die Masseninitiative zu fördern und sich auf die Erfahrungen und Vorschläge der Werktätigen zu stützen, die insbesondere im sozialistischen Wettbewerb und in anderen von den Gewerkschaften organisierten Formen der Mitwirkung an der Leitung entwickelt werden. (2) Der Betriebsleiter ist nicht nur Verwalter von Sachen, sondern in erster Linie Leiter eines Kollektivs von Werktätigen, für deren politisch-ideologische Erziehung er mitverantwortlich ist. (3) Der Betriebsleiter hat mit der Betriebsgewerk-schaftsorganisation und ihrer Leitung eng zusammenzuarbeiten und über seine Tätigkeit zu berichten. Die Ausarbeitung des Betriebsplanes § 10 (1) Für die Ausarbeitung des Betriebsplanes auf der Grundlage der staatlichen Kontrollziffern ist der Betriebsleiter verantwortlich. Er hat gemeinsam mit der Betriebsgewerkschaftsleitung die Plandiskussion zu organisieren und auf die Grundfragen der Steigerung der Arbeitsproduktivität und der Senkung der Selbstkosten zu lenken. Der Planvorschlag ist entsprechend den technologischen Bedingungen auf die Meisterbereiche, Brigaden bzw. die einzelnen Werktätigen aufzuschlüsseln. (2) Der Betrieb darf den Planvorschlag nur dann an die zuständigen übergeordneten Organe weiterleiten, wenn zu diesem eine Stellungnahme einer Gewerkschaftsmitgliederversammlung, einer Vertrauensleutevollversammlung oder einer ökonomischen Konferenz vorliegt. Die Tätigkeit der Gewerkschaft im Betrieb § 11 (1) Die gewerkschaftliche Tätigkeit steht unter dem Schutz der Arbeiter-und-Bauern-Macht. Die Arbeiter-und-Bauern-Macht gewährleistet dem Freien Deutschen Gewerkschaftsbund als Klassenorganisation der Arbeiterklasse das Recht, sich in den Betrieben gemäß seiner Satzung und seinen Beschlüssen frei und ungehindert zu betätigen. Wer die gewerkschaftliche Tätigkeit behindert, wird zur Verantwortung gezogen. (2) Die von der Gewerkschaftsorganisation gewählten Vertrauensleute und betrieblichen Gewerkschaftsleitungen sind Interessenvertreter aller Arbeiter, Angestellten und Angehörigen der Intelligenz im Betrieb. (3) Den Gewerkschaftsvertrauensleuten und den Mitgliedern der Abteilungsgewerkschaftsleitungen darf nur mit vorheriger Zustimmung der Betriebsgewerkschaftsleitung, den Mitgliedern der Betriebsgewerkschaftsleitung nur mit vorheriger Zustimmung des übergeordneten Gewerkschaftsvorstandes, den Mitgliedern von Gewerkschaftsvorständen nur mit vorheriger Zustimmung des Vorstandes, dem sie angehören, gekündigt werden. Das gleiche gilt bei fristloser Entlassung. Eine Zustimmung ist in gleicher Weise erforderlich, wenn diesen Gewerkschaftsfunktionären länger als eine Woche eine Arbeit außerhalb des Bereiches übertragen wird, für den sie gewählt sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1961 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1961, S. 1-122).

Der Leiter der Hauptabteilung hat dafür Sorge zu tragen und die erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, daß die Bearbeitung von Ermittlungsverfahren wegen nachrichtendienstlicher Tätigkeit und die Untersuchung damit im Zusammenhang stehender feindlich-negativer Handlungen, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung zur einheitlichen Ordnung über das Betreten der Dienstobjekte Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Anweisung zur Verstärkung der politisch-operativen Arbeit in den Organen Staatssicherheit - Planungsrichtlinie - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers zur Weiterentwicklung und Qualifizierung der prognostischen Tätigkeit im Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Ooiergrundtäiigkeii Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Dienstanweisung Über den Vollzug der Untersuchungshaft und die SeMto lelatung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit der betroffenen Geheimdienste und damit im Zusammenhang stehender Einrichtungen oder weiterer Quellen für notwendig erachtet werden. Die dient folglich vor allem der Verhinderung eines Widerholungsfalls und der Erhöhung der Sicherheit der Dienstobjekte des Untersuchungshaftvollzuges im Ministerium für Staatssicherheit sowie zur Durchsetzung der Rechtsnormen des Untersuchungshaftvollzuges und der allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane auf dem Gebiet des Hoch- und Fachschulwesens und der Volksbildung Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit . Befehl des Ministers zur Gewährleistung der komplexen politischoperativen Aufklärungs- und Abwehrtätigkeit im Post-, Fernmeldeund Funkwesen in der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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