Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1961, Seite 23

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961, Seite 23 (GBl. DDR Ⅰ 1961, S. 23); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 4. April 1961 23 Betrieben der bezirksgeleiteten und örtlichen VEW, die ihre Ursache in Sortimentsveränderungen haben, nicht verwendet werden. (4) Bei den Veränderungen gemäß den Absätzen 2 und 3 sind die staatlichen Aufgaben des Volkswirtschaftsplanes einzuhalten. Es darf keine Erhöhung oder Verminderung der für den jeweiligen örtlichen Haushalt festgelegten Ausgaben für Investitionen Erweiterung der Grundmittel , für Hauptinstandsetzungen, für Beschaffungen und beim Lohnfonds erfolgen. Die für die Planteile Volksbildung, Kultur und Gesundheitswesen festgelegten Ausgaben für Hauptinstandsetzungen und Beschaffungen sowie der Lohnfonds dürfen für jeden dieser Planteile nicht verändert werden. Die für die Bezirke im Abs. 1 festgelegten Überschüsse dürfen nicht vermindert werden. (5) Wird im Haushalt eines örtlichen Rates am Ende des Jahres 1961 der geplante Kassenbestand nicht erreicht, hat die Volksvertretung den fehlenden Betrag aus dem Rücklagenfonds abzudecken, soweit nicht gesetzlich eine andere Deckung festgelegt ist. Reichen die Mittel des Rücklagenfonds nicht aus, hat die höhere Volksvertretung den fehlenden Betrag aus dem Kassenbestand des Haushaltes ihres Rates oder aus ihrem Rücklagenfonds zu decken. Kann im Haushalt eines Bezirkes der Ausgleich des fehlenden Betrages nicht oder nicht voll aus eigenen Mitteln erfolgen, hat der Rat des Bezirkes die Abdeckung des fehlenden Betrages beim Ministerrat zu beantragen. Sofern der Ausgleich des fehlenden Kassenbestandes durch die höhere Volksvertretung bzw. den Ministerrat erforderlich wird, ist von diesen festzulegen, wie die Rückzahlung im folgenden Jahr erfolgt. Finanzierung der Ausgaben der Räte der Bezirke, Stadt- und Landkreise, Stadtbezirke, Städte und Gemeinden § 15 (1) Zu den Einnahmen der einzelnen örtlichen Organe der Staatsmacht gehören die Gewinne, Umlauf mittel-und sonstigen Abführungen (mit Ausnahme der Produktions-, Handels- und Dienstleistungsabgabe) der volkseigenen Betriebe, die ihnen unterstehen, die Einnahmen der MTS, die Gemeindesteuern, die Einnahmen ihrer Einrichtungen und Fachorgane sowie die Einnahmen aus ihrem Vermögen. (2) Zur Finanzierung ihrer Ausgaben, die nicht aus Einnahmen gemäß Abs. 1 gedeckt werden, erhalten die örtlichen Organe weiterhin a) Anteile an der Produktions-, Handels- und Dienstleistungsabgabe der bezirksgeleiteten und örtlichen volkseigenen Wirtschaft, b) Anteile an der Produktionsabgabe der zentral geleiteten volkseigenen Industrie, c) Anteile an den Republiksteuern und d) Zuweisungen aus den Haushalten der höheren Räte. § 16 (1) Die Bezirke erhalten auf Grund des § 15 Abs. 2 Buchst, a in voller Höhe die Produktions-, Handelsund Dienstleistungsabgabe der bezirksgeleiteten und örtlichen volkseigenen Betriebe der Landwirtschaft, des Verkehrs, des Handels, der Kommunalwirtschaft, der Kultur und der Lotterien. (2) Die Bezirke erhalten auf Grund des § 15 Abs. 2 Buchst, c in voller Höhe die Steuern der sozialistischen Genossenschaften (mit Ausnahme der Verbrauchsabgaben sowie der Steuern der Mitglieder der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, der Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Mitglieder der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer), die Steuern und staatlichen Gewinnanteile aus halbstaatlichen Betrieben sowie die sonstigen Verkehrssteuern. (3) Die Bezirkstage sind verpflichtet, die Kreise an den Abführungen der HO und der Konsumgenossenschaften zu beteiligen Sie sind berechtigt, ihre Anteile an den anderen Abgaben und Steuern der Republik auf die Stadt- und Landkreise aufzuteilen. Sie haben das Recht, die Kreise an den Abführungen der bezirksgeleiteten Betriebe zu beteiligen. (4) Die Kreise erhalten in voller Höhe die Steuern des Handwerks, der Mitglieder der Produktionsgenossenschaften des Handwerks, der Mitglieder der Produktionsgenossenschaften werktätiger Fischer und der Kommissionshändler. (5) Die Gemeinden erhalten in voller Höhe die Steuern der Mitglieder der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften. (6) Die Kreistage sind verpflichtet, die kreisangehörigen Städte und die Gemeinden mit mehr als 5000 Einwohnern an den Abführungen der in ihrem Bereich befindlichen Verkaufsstellen der HO und der Konsumgenossenschaften zu beteiligen. Sie sind berechtigt, die Städte und Gemeinden an der Produktionsabgabe und Dienstleistungsabgabe der den Städten und Gemeinden unterstehenden volkseigenen Betriebe und an den Abführungen der in ihrem Bereich befindlichen volkseigenen Betriebe, die den Räten der Kreise unterstehen, prozentual bzw. bei volkseigenen Industriebetrieben mit festen Beträgen zu beteiligen. § 17 (1) Zum Ausgleich ihrer Haushalte gemäß § 15 Abs. 2 erhalten die Bezirke ferner von folgenden Abgaben und Steuern Anteile sowie Zuweisungen aus dem Haushalt der Republik: Produktionsabgabe von der zentral Steuern v. der geleiteten, be- privaten Wirt- Zuweisungen zirksgeleiteten u. schaft (ohne in Millionen örtlichen volks- eigenen Industrie in Millionen DM Handwerk) in / DM Berlin 350,0 100 18,9 Rostock . 350,0 100 236,1 Schwerin . 250,0 100 201,7 Neubrandenburg 230,0 100 290,4 Potsdam . 300,0 100 148,9 Frankfurt (Oder) 240.0 100 132.1 Cottbus . 170.0 100 106,3 Magdeburg 400.0 100 31,8 Halle 350,0 70 9,9 Erfurt 200,0 100 18,7 Gera 150,0 100 44,8 Suhl 120,0 50 19,5 Dresden . 270,0 40 7,7 Leipzig . 150,0 40 24,6 Karl-Marx-Stadt 200,0 30 18,3 3 730,0 1 309,7;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1961 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1961, S. 1-122).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl Personen Personen -Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesverräterische Nachricht enüb ermi lung, Land rrät sche Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und den eingesetzten Sicherungskräften ergebenden grundsätzlichen Aufgaben zur Gewährleistung eines umsichtigen, zügigen und optimalen Ablaufes von der Zuführung verdächtiger Personen bis zur Entscheidung unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und die weitere Festigung des Vertrauensverhältnisses der Bürger zur sozialistischen Staatsmacht, besonders zum Staatssicherheit , die objektive allseitige und umfassende Aufklärung jeder begangenen Straftat, ihrer Ursachen und Bedingungen konsequent, systematisch und planvoll einzuengen sowie noch effektiver zu beseitigen, zu neutralisieren bzw, in ihrer Wirksamkeit einzuschränken. Die Forderung nach sofortiger und völliger Ausräumung oder Beseitigung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen bei Bürgern der einzudringen und Grundlagen für die Ausarbeitung wirksamer Geganstrategien zum Kampf gegen die Aktivitäten des Gegners zu schaffen.

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