Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1961, Seite 177

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961, Seite 177 (GBl. DDR Ⅰ 1961, S. 177); Gesetzblatt Teil I Nr. 18 Ausgabetag: 20. September 1961 177 §9 Vorbereitung der Sach- und Dienstleistungen (1) Die Bevollmächtigten der Dienststellen und Einheiten der Nationalen Volksarmee und der anderen Bedarfsträger können notwendige Erhebungen über Sachen, Grundstücke, Betriebe und Werkstätten aller Eigentumsformen durchführen, die für Zwecke der Verteidigung oder des Schutzes der Bevölkerung nach § 8 in Anspruch genommen werden sollen. Sie können dem Leistungspflichtigen Auflagen erteilen, die sichern, daß die Sachen oder Grundstücke sich im Falle der Anforderung in dem verlangten Zustand befinden. (2) Bei Grundstücken kann die Auflage erteilt werden, daß Veränderungen der Oberfläche unterlassen oder in einer bestimmten Weise vorgenommen werden. §10 Inanspruchnahme von Grundstücken (1) Im Interesse der Verteidigung der Republik können Grundstücke, wenn sie nicht durch Kauf zu erwerben sind, gegen Entschädigung in Volkseigentum überführt werden. Damit erlöschen alle Rechte an den Grundstücken. . (2) Für die Entschädigung findet das Gesetz über die Entschädigung bei Inanspruchnahmen nach dem Aufbaugesetz vom 25. April 1960 (GBl. I S. 257) entsprechende Anwendung. §11 Unterbringungspflicht (1) Sofern die eigenen Objekte für die Unterbringung der bewaffneten Kräfte nicht ausreichen, sind die Besitzer von geeigneten Räumlichkeiten verpflichtet, in der ihnen möglichen Weise Unterkunft zu gewähren. (2) Die örtlichen Räte bestimmen auf Ersuchen der Leiter der Dienststellen und Einheiten der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe, wer Unterkunft zu gewähren hat. (3) Während des Verteidigungszustandes können die Leiter der Dienststellen und Einheiten der Nationalen Volksarmee und der anderen bewaffneten Organe in dringenden Fällen den Besitzern die Unterkunftspflicht unmittelbar auferlegen. §12 Persönliche Dienstleistungen (1) Während des Verteidigungszustandes sind auf allen Gebieten erhöhte Arbeitsleistungen erforderlich, die von den Werktätigen im Interesse der Verteidigung der Heimat und des Schutzes der Bevölkerung selbstlos erbracht werden. (2) Jeder arbeitsfähige Bürger kann außerdem während des Verteidigungszustandes zu persönlichen Dienstleistungen auch außerhalb seines Wohnsitzes herangezogen werden, wenn es für die Verteidigung der Republik oder zum Schutze der Bevölkerung notwendig ist. (3) Für die Dauer des Verteidigungszustandes kann der Ministerrat die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsverhältnisse und die Arbeitsbedingungen abweichend vom Gesetzbuch der Arbeit der Deutschen Demokratischen Republik vom 12. April 1961 (QB1. I S. 27) regeln oder andere staatliche Organe damit beauftragen. §13 Vorbereitung der persönlichen Dienstleistungen Die arbeitsfähigen Bürger sind durch die Räte der Kreise zu erfassen. Sie können zur Vorbereitung auf persönliche Dienstleistungen, die Spezialkenntnisse erfordern, entsprechend ausgebildet werden. §14 Übungen der bewaffneten Kräfte (1) Grundstücke, motorisierte Transportmittel und Straßenbaumaschinen sind auf Ersuchen des Ministers für Nationale Verteidigung für die Dauer von Übungen der bewaffneten Kräfte aus dem Volkseigentum zur Verfügung zu stellen. (2) Nach Vereinbarung mit den örtlichen Räten können auch Grundstücke anderer Eigentumsformen für militärische Übungen benutzt werden, wenn die vorhandenen Übungsplätze nicht ausreichen. (3) In Anspruch genommene Grundstücke und deren Kulturen, motorisierte Transportmittel und Straßenbaumaschinen sind vor vermeidbaren Beschädigungen zu bewahren. § 15 Zutritt zu bestimmten Gebieten (1) Auf Antrag der Leiter der Dienststellen und Einheiten der Nationalen Volksarmee kann im Interesse der Verteidigung der Republik der Zutritt zu bestimmten Gebieten für ständig oder für die Dauer von Übungen und Transporten von den Dienststellen der Deutschen Volkspolizei verboten oder von einer Sondergenehmigung abhängig gemacht werden. Der Aufenthalt in diesen Gebieten kann ganz oder teilweise untersagt werden. (2) Die im Absatz 1 genannten Maßnahmen können im Verteidigungszustand auch von den Leitern der Dienststellen und Einheiten der Nationalen Volksarmee angeordnet werden. §16 Leistungen zugunsten der verbündeten Streitkräfte Die nach diesem Gesetz der Nationalen Volksarmee zustehenden Leistungen können auch zugunsten der Streitkräfte der verbündeten Staaten in Anspruch genommen werden. Die §§ 17 bis 19 finden entsprechende Anwendung. IV. Abschnitt Entlohnuags- und Entschädigungsbestimmungen §17 Entlohnung für persönliche Dienstleistungen (1) Wer nach §§ 12 und 13 zu persönlichen Dienstleistungen oder zur Ausbildung herangezogen wird, erhält Entlohnung nach den geltenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen und unterliegt der Versicherungspflicht bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten. (2) Wer in keinem Arbeitsrechtsverhältnis steht und für eine kurze Zeit zu persönlichen Dienstleistungen herangezogen wird, erhält bei Unfällen Versicherungsschutz wie ein ehrenamtlicher Helfer nach der Verordnung über die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfällen vom 4. Februar 1954 (GBl. S. 169). Für persönliche Dienstleistungen kann eine Entschädigung gewährt werden. § 18 Entschädigung und Bezahlung für Sach- und Dienstleistungen (1) Anspruch auf angemessene Entschädigung besteht, wenn a) durch Sachleistungen nach § 8, Auflagen nach § 9, Übungen oder Inanspruchnahme nach § 14 oder Maßnahmen nach § 15 ein Vermögensnachteil eingetreten ist; b) Leistungen nach § 11 erbracht wurden.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1961. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1961 beginnt mit der Nummer 1 am 25. Januar 1961 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 13 vom 8. Dezember 1961 auf Seite 122. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1961 (GBl. DDR Ⅰ 1961, Nr. 1-13 v. 25.1.-8.12.1961, S. 1-122).

Die mittleren leitenden Kader sind noch mehr zu fordern und zu einer selbständigen Ar- beitsweise zu erziehen Positive Erfahrungen haben in diesem Zusammenhang die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwatungen haben in ihrem Zuständigkeitsbereich unter Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und konsequenter Wahrung der Konspiration und Geheimhaltung einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Vollzug der Untersuchungshaft zu gewährleisten. Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt trifft auf der Grundlage dieser Anweisung seine Entscheidungen. Er kann in dringenden Fällen vorläufige Anordnungen zur Beschränkung der Rechte der Verhafteten und zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung treffen. Diese bedürfen unverzüglich der Bestätigung des Staatsanwaltes des Gerichts. Der Leiter und die Angehörigen der Untersuchungshaftanstalt haben im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben erforderlichen Kenntnisse. Besondere Bedeutung ist der Qualifizierung der mittleren leitenden Kader, die Schaltstellen für die Um- und Durchsetzung der Aufgabenstellung zur Erhöhung der Wirksamkeit der Anleitungs- und Kontrolltätigkeit in der Uritersuchungsarbeit, die auch in der Zukunft zu sichern ist. Von der Linie wurden Ermittlungsverfahren gegen Ausländer bearbeitet. Das war verbunden mit der Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie weiter ope rativ-technisch kontrolliert und weitergeleitet werden. Die Notwendigkeit der operativ-technischen Kontrolle, wie zum Beispiel mittels Schräglicht und andere Methoden, ergibt sich aus der Spurenlage. Derartige Informationen, durch die Spezialkommission beweiskräftig gesichert, haben sowohl auf die weitere Untersuchung als auch auf das taktische Vorgehen der Untersuchungsführer Einfluß.

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