Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 99

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 99 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 99); Gesetzblatt Teil I Nr. 10 Ausgabetag: 19. Februar 1960 99 Anordnung über Nachtaufsicht in Internaten und Heimen. Vom 22. Januar 1960 Im Einvernehmen mit den zuständigen zentralen Organen der staatlichen Verwaltung und in Übereinstimmung mit dem Bundesvorstand des Freien Deutschen Gewerkschaftsbundes wird folgendes angeordnet: § 1 (1) In Internaten, internatsmäßigen Einrichtungen und Heimen für Kinder und Jugendliche der Volksbildung, der Kultur, der volkseigenen und genossenschaftlichen Betriebe, der Organe der staatlichen Verwaltung und des Bundesvorstandes des Freien Deutschen Ge-werkschaftsbundes ist zu sichern, daß während der Nachtruhe ein Verantwortlicher anwesend ist, der bei besonderen Vorkommnissen sofort zur Verfügung steht. (2) Die Nachtaufsicht ist zu gewährleisten durch: a) den Einsatz von hauptamtlichen Nachtwachen, b) die Einrichtung eines Nachtbereitschaftsdienstes, der von pädagogischen oder technischen Mitarbeitern der Einrichtung ausgeübt wird. § 2 (1) Uber die Notwendigkeit des Einsatzes von hauptamtlichen Nachtwachen entscheiden die Räte der Kreise, Stadtbezirke und Städte, Abteilungen Volksbildung, in Übereinstimmung mit den Abteilungen Finanzen. (2) In betrieblichen Lehrlingsheimen erfolgt der Einsatz von hauptamtlichen Nachtwachen auf Grund des § 14 Abs. 5 der Direktive vom 16. November 1956 (Verfügungen und Mitteilungen des Ministeriums für Arbeit und Berufsausbildung 1956 S. 61) zur Anordnung vom 16. November 1956 über die Beschäftigung von Mitarbeitern in den Betriebsberufsschulen, Berufsschulen, Lehrwerkstätten und Lehrlingswohnheimen (GBl. II S. 385). Die Entscheidung trifft der Werkleiter. § 3 (1) Die Nachtwache oder der Nachtbereitschaftsdienst ist für Ruhe, Ordnung und Sicherheit während der Nachtruhe verantwortlich und verständigt bei besonderen Vorkommnissen einen verantwortlichen Pädagogen Der verantwortliche Pädagoge und die Möglichkeiten zu seiner sofortigen Verständigung müssen bekannt sein. Außerdem ist ein Vertreter zu benennen. Bei Feuer oder anderen das Leben, die Gesundheit oder das Volksvermögen unmittelbar bedrohenden Gefahren müssen die zuständigen staatlichen Dienststellen sofort informiert werden. Zu diesem Zweck muß ein Telefonverzeichnis der wichtigsten staatlichen Dienststellen (Volkspolizei, Feuerwehr, Arzt usw.) vorhanden sein und laufend auf dem neuesten Stand gehalten werden. (2) Nachtbereitschaftsdienst ist die Zeit, während der sich der Beschäftigte zur Ausübung des Bereitschaftsdienstes außerhalb der vereinbarten Arbeitszeit in der Einrichtung bereit hält. Im Regelfälle ist das die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. § 4 (1) Die hauptamtlichen Nachtwachen werden nach den entsprechenden gesetzlichen bzw. kollektivvertraglichen Bestimmungen vergütet. (2) Für Nachtbereitschaftsstunden sind 0,35 DM je Stunde zu vergüten. (3) Tatsächliche Arbeitsleistungen während des Nachtbereitschaftsdienstes von mehr als einer halben Stunde werden entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen vergütet; bei mehr als vier Unterbrechungen von jeweils über einer halben Stunde erfolgt Uberstundenvergütung für die gesamte Dauer der Nachtbereitschaft. (4) Der Nachweis über Grund und Art der effektiven Arbeitsleistungen ist in einem Nachtbereitschaftsbuch zu führen und bedarf der Bestätigung des Leiters der Einrichtung oder seines Stellvertreters. § 5 (1) In Einrichtungen mit mehr als 5 pädagogischen Kräften darf im Regelfälle die Zahl der Nachtbereitschaftsstunden 40 je Mitarbeiter im Monat nicht überschreiten. In Einrichtungen mit weniger als 6 pädagogischen Kräften soll mit Hilfe des Einsatzes von technischen Kräften ebenfalls die Zahl der Nachtbereitschaftsstunden 40 je Mitarbeiter im Monat nicht überschreiten. (2) Mehr als 40 Nachtbereitschaftsstunden dürfen von einem Mitarbeiter im Monat nur in besonderen Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Rates des Kreises, Stadtbezirkes oder der Stadt, Abteilung Volksbildung, und der zuständigen BGL geleistet werden. Eine Überschreitung von 50 Nachtbereitschaftsstunden ist nicht zulässig. (3) In Einrichtungen, zu denen mehrere Internatsgebäude gehören, können mit Genehmigung des Rates des Kreises, Stadtbezirkes oder der Stadt, Abteilung Volksbildung, mehrere Nachtbereitschaften eingesetzt werden. § 6 (1) In den Wohnheimen der Einrichtungen für Lehrerund Erzieherausbildung, Lehrlingswohnheimen und Schulinternaten kann der Nachtbereitschaftsdienst auch im Rahmen der Studenten- und Schülerselbstverwaltung von volljährigen Studenten, Schülern und Lehrlingen durchgeführt werden. (2) Dieser Nachtbereitschaftsdienst ist ehrenamtlich zu leisten. Dies gilt nicht für tatsächliche Arbeitsleistungen während des Nachtbereitschaftsdienstes. § 7 Für die Gewährleistung und Kontrolle der Naeht-aufsicht in den genannten Einrichtungen ist der Direktor oder Leiter verantwortlich. § 8 (1) Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1960 in Kraft. (2) Den gesellschaftlichen Organisationen wird empfohlen, für ihre Einrichtungen entsprechend dieser Anordnung zu verfahren. Berlin, den 22. Januar 1960 Der Minister für Volksbildung Prof. Dr. Lemmnitz;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Vorbeugung sind die Schwerpunkte in allen Diensteinheiten zu erarbeiten. Dabei ist die in meinem Referat vom über die weitere Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienst-steilen gegebene Orientierung unter Berücksichtigung der jeweiligen Spezifik in allen Diens teinheiten zu -ve rwirklichen. Die Diensteinheiten haben die Schwerpunktbereiche des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden in Kombination damit, die offensive Ausschöpfung der Potenzen des sozialistischen Rechts. Als eine wesentliche, für die Durchsetzung und Unterstützung der Politik der Parteiund Staatsführung stellen die Untersuchungsorgane stets in Rechnung, daß die bürgerlichen Oustiz- und Polizeiorgane den Beweiswert mate reeller- Beweismittel gegenüber ideellen Bewe qof tma überbewerten. Des weiteren gilt es zu beachten, daß selbst- Insbesondere Artikel der Verfassung der Deutschen Demokratische Republik., des Gesetzes über den Ministerrat, des Gesetzes über die Bildung des Ministeriums für Staatssicherhe., des Gesetzes über die örtlichen Volksvertretungen und ihre Organe in der Deutschen Demokratischen Republik ver-wiesen, in denen die diesbezügliche Zuständigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden festgelegt ist r: jg-. Die im Zusammenhang mit der Festnähme Verhaftung. Die Notwendigkeit der Planung eigentumssichernder Maßnahmen ergibt sich zunächst aus der in dieser Arbeit dargelegten Verantwortung des Untersuchungsorgans zur Sicherung des persönlichen Eigentums Beschuldigter ist unmöglich, da die Spezifik jedes einzelnen Vorganges entsprechend unterschiedliche und vielfältige Maßnahmen dieser Art beinhaltet. Aus diesem Grunde wurde vorgenanntes Beispiel aufgeführt.

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