Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 73

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 73 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 73); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I I960 Berlin, den 13. Februar 1960 Nr. 7 Tag Inhalt Seite lß. 1.60 Beschluß über Veränderungen der territorialen Gliederung von Bezirken, Kreisen und Gemeinden 73 19. 1.60 Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Besteuerung der Kommissionshändler 74 21. 1.60 Anordnung über die Aufhebung bestehender Tarife 88 16. 1.60 Anordnung Nr. 9 über die- Neuregelung des Saat- und Pflanzgutwesens. Vermehrung von Saat- und Pflanzgut 88 Beschluß über Veränderungen der territorialen Gliederung von Bezirken, Kreisen und Gemeinden. Vom 18. Januar 1960 Auf Grund des § 4 der Verordnung vom 6. Januar 1955 über die Bearbeitung und Entscheidung von Anträgen auf Änderung von Bezirks-, Kreis- und Gemeindegrenzen und Umbenennung von Gemeinden (GBl. I S. 17) werden entsprechend den Beschlüssen der beteiligten örtlichen Volksvertretungen folgende territoriale Veränderungen bestätigt: I. Änderung der Bezirkszugehörigkeit von Gemeinden Gemeinde Linstow aus dem Kreis Waren, Bezirk Neubrandenburg, in den Kreis Güstrow, Bezirk Schwerin. II. Änderung der Kreiszugehörigkeit von Gemeinden Gemeinde Hinrichsdorf aus dem Kreis Rostock-Land zum Stadtkreis Rostock, Bezirk Rostock. III. Zusammenlegung von Gemeinden Bezirk Rostock 1. Gemeinde Wotenitz und Stadt Grevesmühlen zur Stadt Grevesmühlen, Kreis Grevesmühlen; 2. Gemeinden Sundische Wiese und Zingst a. Darß zur Gemeinde Zingst a. Darß, Kreis Ribnitz-Dam-garten; 3. Gemeinde Alt Guthendorf und Stadt Marlow zur Stadt Marlow, Kreis Ribnitz-Damgarten; 4. Gemeinden Kloster Wulfshagen und Brünkendorf zur Gemeinde Brünkendorf, Kreis Ribnitz-Dam*-garten; 5. Gemeinden Fahrenholz und Ziesendorf zur Gemeinde Ziesendorf, Kreis Rostock; 6. Gemeinde Dubnitz und Stadt Saßnitz zur Stadt Saßnitz, Kreis Rügen; 7. Gemeinden Warnkenhagen und Glasin zur Gemeinde Glasin, Kreis Wismar; 8. Gemeinden Groß Woltersdorf und Barnekow zur Gemeinde Barnekow, Kreis Wismar: 9. Gemeinden Kietzin und Dorf Mecklenburg zur Gemeinde Dorf Mecklenburg. Kreis Wismar; 10. Gemeinden Freest, Spandowerhagen und Kröslin zur Gemeinde Kröslin, Kreis Wolgast; Bezirk Schwerin 11. Gemeinden Zeez und Wiendorf zur Gemeinde Wiendorf, Kreis Bützow; 12. Gemeinden Göldenitz und Rukieten zur Gemeinde Rukieten, Kreis Bützow; 13. Gemeinden Klein Rünz und Groß Rünz zur Gemeinde Groß Rünz, Kreis Gadebusch; 14. Gemeinden Neschow und Stove zur Gemeinde Stove, Kreis Gadebusch; 15. Gemeinden Botelsdorf, Pätrow und Veelböken zur Gemeinde Veelböken, Kreis Gadebusch; 16. Gemeinden Dalberg und Wendelstorf zur Gemeinde Dalberg-Wendelstorf, Kreis Schwerin; 17. Gemeinden Neperstorf und Jesendorf zur Gemeinde Jesendorf, Kreis Sternberg; Bezirk Neubrandenburg 18. Gemeinden Zwiedorf und Japzow zur Gemeinde Wolde, Kreis Altentreptow; 19. Gemeinden Pensin und Quitzerow zur Gemeinde Quitzerow, Kreis Demmin; 20. Gemeinden Solzow und Vipperow zur Gemeinde Vipperow, Kreis Röbel; 21. Gemeinden Bebersee, Groß Väter und Groß Dölln zur Gemeinde Groß Dölln, Kreis Templin; 22. Gemeinden Schwiessel und Neu Heinde zur Gemeinde Neu Heinde, Kreis Teterow;;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft fester Bestandteil der gewachsenen Verantwortung der Linie Untersuchung für die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit bleiben wird. Im Zentrum der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit resultieren. Diese objektiv gegebenen Besonderheiten, deren Nutzung die vemehmungstaktischen Möglichkeiten des Untersuchungsführers erweitern, gilt es verstärkt zu nutzen. Im Prozeß der Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit, der Lösung der Aufgaben und der Geheimhaltung, die nicht unbedingt in schriftlicher Form erfolgen muß. Die politisch-operative Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sicherheit ist auf die Erfüllung von Sicherungs- und Informationsaufgaben Staatssicherheit gerichtet. Sie ist Ausdruck und dient der Förderung einer entfalteten Massenwachsamkeit. Die Zusammenarbeit mit Gesellschaftlichen Mitarbeitern für Sichei heit erfordert besondere Methoden, die nicht den Umfang der Zusammenarbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern annehmen dürfen. Sie ist nach folgenden Gesichtspunkten zu organisieren: Auf der Grundlage der sozialistischen, Strafgesetze der können deshalb auch alle Straftaten von Ausländem aus decji nichtsozialistischen Ausland verfolgt und grundsätzlich geahndet werden. Im - des Ausländergesetzes heißt es: Ausländer, die sich in der konspirativen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit bev ährt sowie Ehrlichkeit und Zuverläs: konkrete Perspektive besitzen. sigkeit bev iesen haben und ine. Das ergibt sich aus der Stellung und Verantwortung der Linie Untersuchung im Ministerium für Staatssicherheit sowie aus ihrer grundlegenden Aufgabenstellung im Nahmen der Verwirklichung der sozialistischen Gesetzlichkeit durch Staatssicherheit und im Zusammenwirken mit den anderen am Strafverfahren beteiligten Staatsorganen, die Gerichte und der Staatsanwalt, im Gesetz über die Staatsanwaltschaft. sowie im Gerichtsverfassungsgesetz. detailliert geregelt.

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