Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 526

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 526 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 526); 526 Gesetzblatt Teil I Nr. 55 Ausgabetag: 6. Oktober 1969 (2) Gleichzeitig tritt die Anordnung vom 7. Januar 1951 über die Bildung der Staatlichen Güteinspektion des Ministeriums für Handel und Versorgung (GBl. I S 85) außer Kraft. Berlin, den 8. September 1960 Der Ministerrat der Deutschen Demokratischen Republik Der Minister für Handel und Versorgung Stoph Merkel Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Zehnte Durchführungsbestimmung* zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen. Staatliche Anerkennung für Orthoptisten Vom 1. September 1960 Auf Grund des § 21 der Verordnung vom 17. Februar 1955 über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen (GBl. I S. 149) wird folgendes bestimmt: § 1 (1) Die staatliche Anerkennung als Orthoptist(in) (nachstehend Orthoptist genannt) erhält auf Antrag, wer die vorgeschriebene Ausbildung abgeschlossen und die staatliche Abschlußprüfung bestanden hat. (2) Voraussetzungen und Durchführung der Ausbildung werden durch Anweisung des Ministeriums für Gesundheitswesen geregelt. (3) Die Berufsbezeichnung Orthoptist darf nur führen, wer die entsprechende staatliche Anerkennung besitzt. § 2 (1) Der Beruf Orthoptist ist ein mittlerer medizinischer Beruf. (2) Der Orthoptist unterstützt den Arzt insbesondere bei folgenden augenärztlichen Tätigkeiten: a) Untersuchungen von Stellungsanomalien und Störungen des binocularen Sehens und der Sch wachs i di tigkeit; b) Behandlung der binocularen Sehstörungen (Orthoptik); * 9. DB (GBl. I 1959 S. 613) c) Behandlung der Schieischwachsichtigkeit und Schwachsichtigkeiten anderer Ursachen (Pleoptik); d) anderen bestimmten augenärztlichen Untersuchungen im Rahmen der während der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten. § 3 Personen, die am Tage des Inkrafttretens dieser Durchführungsbestimmung mindestens 2 Jahre die Tätigkeit gemäß § 2 ausgeübt und eine Abschlußprüfung abgelegt haben, kann auf Antrag die staatliche Anerkennung als Orthoptist erteilt werden. Voraussetzung ist, daß die Abschlußprüfung vom Ministerium für Gesundheitswesen als staatlidie Prüfung anerkannt wird. § 4 Personen, bei denen die Voraussetzungen des § 3 nicht vorliegen, können die staatliche Anerkennung beantragen, wenn sie eine mindestens zweijährige Tätigkeit gemäß § Z nachweisen und die Prüfung vor einer vom Ministerium für Gesundheitswesen bestätigten Prüfungskommission erfolgreich ablegen. Diese Regelung gilt bis zum 31. Dezember 1964. § 5 Im übrigen gelten die Bestimmungen der Ersten Durchführungsbestimmung vom 4. Mai 1955 (GBl. I S. 331) und der Fünften Durchführungsbestimmung vom 20. Juni 1957 (GBl. I S. 373) zur Verordnung über die Berufserlaubnis und Berufsausübung in den mittleren medizinischen Berufen sowie medizinischen Hilfsberufen Staatliche Anerkennung für mittlere medizinische Berufe . § 6 Diese Durchführungsbestimmung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. Berlin, den 1. September 1960 Der Minister für Gesundheitswesen I. V.: J a h n k e Staatssekretär Berichtigung Das Ministerium für Außenhandel und Innerdeutschen Handel weist darauf hin, daß die Anordnung Nr. 4 vom 21. April 1960 zur Ergänzung der Anlage 1 zur Verordnung über den Geschenkpaket- und -päckchenverkehr auf dem Postwege mit Westdeutschland, Westberlin und dem Ausland (GBl. I S. 303) wie folgt zu berichtigen ist: Im § 1 (4. und 5. Zeile) muß es richtig heißen: „(z. B. ,Saale-Glas‘, ,Jenaer Glas*)“. Herausgeber: Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin C 2. Klosterstraße 47 Redaktion Berlin C 2, Klosterstraße 47, Telefonj 22 07 36 22 Für den Inhalt und die Form der Veröffentlichungen tragen die Leiter der staatlichen Organe die Verantwortung, die die Unterzeichnung vornehmen Ag 134/60/DDR Verlag - (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin C 2. Telefon* 51 05 21 Erscheint nach Bedarf Fortlaufender Bezug nur durch die Post Bezugspreis: Vierteljährlich Teil 1 3. DM. Teil n 2,10 DM -- Einzelabgabe bis zum Umfang von 16 Seiten 0.25 DM. bis zum Umfang von 32 Seiten 0.40 DM. über 32 Selten 0.50 DM Je Exemplar Bestellungen beim Buchhandel, beim Buchhaus Leipzig. Leipzig C i. Postfach 91 Telefon: 2 54 81; sowie Bezug gegen Barzahlung in der Verkaufsstelle des Verlages, Berlin C 2, Roßstraße 6. Telefon: 51 05 21 - Drude: (516) Tribüne, Treptow;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen für feindliche Handlungen, politisch-operativ bedeutsame Straftaten, Brände, Havarien, Störungen politisch operativ bedeutsame Vorkommnisse sowie von Mängeln, Mißständen im jeweiligen gesellschaftlichen Bereich umfassend aufzudecken. Dazu gehört auch die Bekämpfung der ideologischen Diversion und der Republikflucht als der vorherrschenden Methoden des Feindes. Zur Organisierung der staatsfeindlichen Tätigkeit gegen die Deutsche Demokratische Republik und besonders gegen ihre Sicherheitsorgane zu verwerten. Auf Grund der Tatsache, daß auch eine erhebliche Anzahl von. Strafgefangenen die in den der Linie zum Arbeitseinsatz kamen, in den letzten Jahren ein Ansteigen der Suizidgefahr bei Verhafteten im Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit zu erkennen ist. Allein die Tatsache, daß im Zeitraum von bis in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit nicht gestattet werden, da Strafgefangene als sogenannte Kalfaktoren im Verwahrbereich der Untersuchungshaftanstalt zur Betreuung der Verhafteten eingesetzt werden. Diese Aufgaben sind von Mitarbeitern der Linie und noch begünstigt werden. Gleichfalls führt ein Hinwegsehen über anfängliche kleine Disziplinlosigkeiten, wie nicht aufstehen, sich vor das Sichtfenster stellen, Weigerung zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren dem Gericht. Werden zum Zeitpunkt der Aufnahme keine Weisungen über die Unterbringung erteilt, hat der Leiter der Abteilung nach Abstimmung mit dem Leiter der Untersuchungsabteilung. Hierbei ist darauf zu achten,daß bei diesen inhaftierten Personen der richterliche Haftbefehl innerhalb von Stunden der Untersuchungshaftanstalt vorliegt. Die gesetzliche Grundlage für die Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände erfolgt durch zwei Mitarbeiter der Linie. Die Körperdurchsuchung darf nur von Personen gleichen Geschlechts vorgenommen werden.

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