Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 516

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 516 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 516); 51 Gesetzblatt Teil I Nr. 55 Ausgabetag: €. Oktober 1960 § 2 § 6 (1) Der Zulieferer ist gegenüber dem Empfänger zur Übernahme einer Garantie für das Zuliefererzeugnis verpflichtet, wenn der Empfänger durch gesetzliche Bestimmungen zur Übernahme einer Garantie für sein Erzeugnis verpflichtet ist. (2) Die Übernahme einer Garantie für das Zuliefererzeugnis erfordert, daß der Zulieferer alles unternimmt, die Qualität seiner Erzeugnisse ständig zu verbessern. (3) Die Zweckbestimmung des Zuliefererzeugnisses sowie der Umfang der Garantie sind im Vertrag zu vereinbaren. Soweit das Zuliefererzeugnis für die bewaffneten Organe bzw. deren nachgeordnete Dienststellen, Betriebe oder Einrichtungen bestimmt ist, entfällt die Vereinbarung der Zweckbestimmung im Vertrag. § 3 (1) Zuliefererzeugnisse im Sinne dieser Verordnung sind solche Erzeugnisse, deren Funktion oder Haltbarkeit für das Enderzeugnis von so wesentlicher Bedeutung ist, daß ohne das Zuliefererzeugnis der gewöhnliche oder nach dem Vertrag vorausgesetzte Gebrauch des Enderzeugnisses nicht möglich ist. (2) Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission kann Ausnahmen von der Bestimmung des Abs. 1 festlegen. § 4 1) Die Garantiefrist für das Zuliefererzeugnis beginnt mit dem Zeitpunkt, der für den Beginn der Garantiefrist für das Enderzeugnis vorgeschrieben ist. Bei Inbetriebnahme des Erzeugnisses vor diesem Zeitpunkt beginnt die Garantiefrist mit der Inbetriebnahme. Ist mit dem Empfänger des Enderzeugnisses im Vertrag ein früherer Beginn der Garantiefrist vereinbart, so beginnt die Garantiefrist für das Zuliefererzeugnis mit diesem Zeitpunkt. (2) Die Garantiefrist für das Zuliefererzeugnis endet spätestens mit der Garantiefrist des Enderzeugnisses. Auf Verlangen eines Partners ist im Vertrag für die Garantie für das Zuliefererzeugnis eine Höchstfrist gerechnet vom Tage der Entgegennahme des Zuliefererzeugnisses zu vereinbaren. § 5 Garantieansprüche sind ausgeschlossen: a) wenn der Eintritt des Garantiefalles auf unsachgemäße Behandlung des Erzeugnisses oder auf die Nichtbeachtung der übergebenen Betriebsoder Bedienungsanweisung durch die Empfänger zurückzu führen ist; b) wenn die Empfänger ohne Zustimmung ihres Zulieferers Eingriffe in das Zuliefererzeugnis vorgenommen haben; c) wenn Einflüsse auf das Erzeugnis einwirken, die der vorgesehenen Behandlung oder dem bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht entsprechen. (1) Diese Verordnung tritt am 1. November 1960 in Kraft. Bereits abgeschlossene Verträge sind, soweit sie noch nicht erfüllt sind, entsprechend zu ergänzen. (2) Durchführungsbestimmungen erläßt der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission. Berlin, den 8. September 1960 Der Minkfer rat der Deutseiien Demokratischen Republik S t o p h Stellvertreter des Vorsitzenden des Mi nisterrat es Der Vorsitzende der Staatlichen Plankommission Leuschner Stellvertreter des Vorsitzenden des Ministerrates Verordnung über die staatliche Material- und Warenprüfung in der Deutschen Demokratischen Republik. Vom 8. September 1960 Zur planmäßigen Steigerung und Sicherung der Qualität von Erzeugnissen wird folgendes verordnet: § 1 Die Aufgaben und Befugnisse des Deutschen Amtes für Material- und Warenprüfung (DAMW) CD Das DAMW ist das zentrale staatliche Organ für die Material- und Warenprüfung in der Deutschen Demokratischen Republik. Es hat folgende Aufgaben zu erfüllen: a) Es führt die staatliche Gütekontrolle und die Prüfung aller Erzeugnisse der Industrie und des Handwerks auf -der Grundlage verbindlicher Standards und anderer Güte- und Prüfvarschriften durch, bestimmt und überwacht die ordnungsgemäße Qualitätskennzeichnung dieser Erzeugnisse. b) Das DAMW organisiert das Prüfwesen auf dem Gebiet der industriellen und handwerklichen Produktion. Es trifft Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung der Güte der Erzeugnisse. Ferner obliegt ihm neben anderen zuständigen Organen die Kontrolle und Anleitung der Betriebe bei der Verbesserung und Festlegung des Sortiments einschließlich der Typenbereinigung und des Materialeinsatzes. c) Fortschritt liehe Erfahrungen und Erkenntnisse von überbetrieblicher Bedeutung, die den Mitarbeitern des DAMW aus der Prüftätigkeit bekannt werden, sind den Leitern der zentralen staatlichen Organe zu melden. d) Das DAMW nimmt die Interessen der Deutschen Demokratischen Republik in internationalen Organisationen und Organen auf dem Gebiet der Material- und Warenprüfung wahr. e) In Zusammenarbeit mit den zuständigen zentralen Arbeitskreisen für Forschung und Technik stellt es Forderungen für die Bearbeitung von Entwicklun- ' gen.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und zur Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels zu leisten. Bei der Planung der Aufgaben und der Organisierung der politisch-operativen Arbeit haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Diese Art der Beweismittelsuche und -Sicherung findet unter anderem vor allem Anwendung bei der durch Angehörige der Linie erfolgenden Kontrolle von Personen und der von ihnen mitgeführten Gegenstände ist, daß sie dringend verdächtig sind, Sachen bei sich zu führen, durcfi deren Benutzung die öffentliche Ordnung gefährdet oder rrd Buchstabe Gesetz oder die der Einziehung unterliegen. Die Durchsuchung gemäß Buchstabe dient dem Zweck, durch das Auffinden von Sachen und deren nachfolgender Verwahrung oder Einziehung Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit ist oder dazu führen kann. Das Bestehen eines solchen Verhaltens muß in der Regel gesondert festgestellt werden.

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