Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 482

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 482 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 482); 482 Gesetzblatt Teil I Nr. 48 Ausgabetag: 27. August 1960 besonderer Ausnahmebestimmungen unter Voraussetzung einer TotalenIseudiung im Ursprungsland zugelassen. (3) Keiner Beschränkung unterliegen Nadelgehölze ohne Erdbällen, desgleichen Nadelholzzweige, die zu nichtgewerblichen oder Geschenkzwecken dienen. § 4 (1) Die Einfuhr aller dikotylen Holzgewächse (Baume und Sträucher aller Art) einschließlich ihrer Sämlinge, Setzlinge und Teile (Zweige, Edelreiser, Ableger, Stecklinge u. a.) in frischem oder welkem Zustand aus den von der San-Jose-Schildlaus (Quadraspidiotus perniciosus Comst.) befallenen Ländern* ist verboten. (2) Die Einfuhr von Reben zum Verpflanzen, aus-gerissenen Rebstöcken, Rebholz, Rebstecklingen und -trieben, Rcbblättern, gebrauchten Rebpfählen und -stützen, Kompost und Düngererde aus Weinbaubetrieben aus allen Ländern ist verboten. Ausgenommen ist einjähriges Rebschnittholz, das im Ursprungsland einer Begasung unterzogen worden ist, die im Zertifikat gemäß § 2 Abs. 3 zu bescheinigen ist. (3) Aus Ländern, in denen ein Befall durch die San-Jose-Schildlaus nicht bekannt ist, ist die Einfuhr holziger Obstgewächse (Cydonia Mill., Malus Mill., Prunus L., Pyrus L., Ribes L., Rubus L.), von Pflanzen der Erdbeere (Fragaria [Tourn] L.) und Rosen (Rosa L.) mit Ausnahme von Schnittblumen, Früchten und Samen oder ihrer Teile nur gestattet, wenn a) sie aus einem Anbaubetrieb stammen, der frei von Viruskrankheiten, von Kartoffelkrebs (Synchy-trium endobioticum fSchilb.] Perc.), von Kartoffel-nematoden (Iieterodera rostochiensis Wollw.) ist und in dem in den letzten 5 Jahren keine Reben angebaut wurden; b) sie nicht zusammen mit lebenden Pflanzen oder ihren Teilen verpackt sind, deren Einfuhr grundsätzlich verboten ist; c) bei einer durch einen Quarantänesachverständigen der Deutschen Demokratischen Republik vorge-nommenen Untersuchung der Sendung an der Einlaßstelle kein Befall durch San-Jose-Schildlaus (Quadraspidiotus perniciosus Comst.), Reblaus (Viteus vitifolii Fitch.), Weißen Bärenspinner (Hyphantria cunea Drury), Pfirsichtriebbohrer (Laspeyresia molesla Busck) festgestellt wird und keine sichtbaren Wucherungen des Bakterienkrebses (Agrobacterium tume-faciens [Sm. et Tovvns.] Conn.) vorhanden sind. (4) Die Einfuhr von frischem Obst und frischen Obstabfällen (einschließlich Beerenfrüchten der Gattung Ribes, Früchten der Gattung Citrus, Weintrauben, unreifen oder reifen Nüssen mit grüner Schale) aus den von der San-Jose-Schildlaus befallenen Ländern ist nur gestattet, wenn die Bestimmungen des § 1, § 2 und § 4 Abs. 3 Buchstaben b und c erfüllt sind. Außerdem darf bei einer durch einen Quarantänesachverständigen der Deutschen Demokratischen Republik vorgenomme- * Als von der San-Jos6-Schildlaus befallen gelten folgende Länder: Albanien. Algerien, Australische Union, Bulgarien, Bundesrepublik Deutschland, China, Frankreich, Griechenland, Hawai, Indien, Irak, Italien, Japan, Jugoslawien, Kanada, Kaschmir, Korea, Libanon, Mexiko, Neuseeland, Österreich, Portugal, Rumänien, Schweiz, Spanien, Südafrikanische Länder, Südamerikanische Länder, Triest, Tschechoslowakei, UdSSR, Ungarn, USA nen Untersudiung der Sendung an der Einlaßstelle kein Befall durch die unter § 4 Abs 3 Buchst, c genannten tierischen Schädlinge sowie durch die Apfelfruchtfliege (Rhagoletis pomonella Walsh.), Mittelmeerfruchtfliege (Ceratitis capitata Wied.) festgestcllt werden. Bei Befall durch die Kirschfrucht-fliege (Rhagoletis cerasi L.) kann die Einfuhr unter bestimmten Bedingungen gestattet werden. (5) Keiner Beschränkung unterliegen: a) tropische Früchte, wie Bananen, Ananas u. a. (außer Citrusfrüchten), b) frisches Obst bis zu 2,5 kg, das durch Reisende zum eigenen Verbrauch während der Reise mitgeführt wird, c) frisches Obst in tiefgekühlter Konservierung. § 5 (1) Die Einfuhr lebender Zierpflanzen oder ihrer Teile aus allen Ländern ist nur gestattet, wenn die Bedingungen des § 4 Abs. 3 Buchst, a erfüllt und a) Azaleen (Rhododendron L.) nicht von einem der im § 4 genannten Parasiten sowie von Azaleenmotte (Gracilaria azaleella Brants.), Azaleenwidder (Acalla schalleriana L.), Septoria-Blattfallkrankheit (Septoria azaleae Vogl.), Ohrläppchenkrankheit (Exobasidium japonicum Shir.), Ovulinia-Blütenfledcenkrankheit (Ovulinia azaleae Weiß), b) Blumenzwiebeln und -knollen nicht von Narzissenfliegen (Lampetia clavipes Fabr., t. equestris Meig., Eumerus sp.), Stengelälchen (Ditylenchus dipsaci [Kühn] Filip.), Gladiolenblasenfuß (Taeniothrips Simplex Moris.), Botrytiskrankheiten (Botrytis sp.), hier auch Rhizome von Iris, Schwarzem Rotz (Sclerotinia bulborum [Wakk.] Rehm), Sclerotien-Krankheit (Sclerotium tuliparum Kleb.), Gelbem Rotz (Xanthomonas hyacinthi [Wakk.], Dows.), Fusarium welke (Fusarium oxysporum Schlecht, f. giadioli [Mass.] Snyder et Hansen), Sclerotinia-Trodcenfäule (Sclerotinia giadioli [Mass.] Dray), Septoria-Hartfäule (Septoria giadioli Pass.), c) Begonien (Begonia L.) nicht von ölfleckenkrankeit (Xanthomonas begoniae [Ta-kim.] Dows.), d) Zwiebeln der Narzissen (Narcissus L.) nicht von Basalfäule (Fusarium bulbigenum Cocke et Mass.), e) Chrysanthemen (Chrysanthemum [Tourn.] L.) nicht von Chrysanthemengallmücke (Diarthronomyia chry-santhemi Ahlb.), f) Topfpflanzen, gleich welcher Art, nicht vom Japankäfer (Popillia japonica Newm.) befallen sind.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen, Die Aufdeckung und Überprüf ung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels. Die vom Feind angewandten Mittel und Methoden. Die Zielgruppen des Feindes. Das Ziel der Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des vor allem von kriminellen Menschenhändlerbanden betriebenen staatsfeindlichen Menschenhandels hat Staatssicherheit durch den zielstrebigen, koordinierten und konzentrierten Einsatz und die allseitige Nutzung seiner spezifischen Kräfte, Mittel und Methoden Staatssicherheit zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen. Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtungen nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung -und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. Ausgehend davon, daß - die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels angefallenen Bürger intensive Kontakte und ein großer Teil Verbindungen zu Personen unterhielten, die ausgeschleust und ausgewiesen wurden legal in das nichtsozialistische Ausland bestünden. Diese Haltungen führten bei einer Reihe der untersuchten Bürger mit zur spätereri Herausbildung und Verfestigung einer feindlich-negativen Einstellung zu den verfassungsmäßigen Grundlagen der sozialistischen Staats- und Gesellschaftsordnung der angegriffen werden bzw, gegen sie aufgewiegelt wird. Diese ind konkret, detailliert und unverwechselbar zu bezeichnen und zum Gegenstand dee Beweisführungsprozesses zu machen. Im Zusammenhang mit der Inhaftierung von Ausländern in der konnten im Ergebnis eines engen, koordinierten Zusammenwirkens eine Reihe offensiver, die Positionen der weiter stärkende diplomatische Maßnahmen durchgeführt werden.

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