Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 477

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 477 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 477); GESETZBLATT der Deutschen Demokratischen Republik Teil I I960 Berlin, den 25. August 1960 Nr. 47 Tag Inhalt Seite 10. 8. 60 Zweite Durchführungsbestimmung zum Fischereigesetz. Fischereiaufsicht der Binnengewässer 477 5. 8. 60 Preisanordnung Nr. 1797/1. Handels- und Verbraucherpreise für Speisefrüh-kartoffeln 479 29. 7. 60 Anordnung über steuerliche Vergünstigungen für Mitglieder von landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften 479 29. 7. 60 Anordnung Nr. 1 zur Erweiterung des Geltungsbereiches der Straßenverkehrs-Ordnung und Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Tagebaubetriebe der Sowjetisch-Deutschen Aktiengesellschaft Wismut 479 5. 8.60 Anordnung Nr. 3 über die Steuerveranlagung der privaten Wirtschaft und der Genossenschaften. (Veranlagungsrichtlinien 1959 priv. ) 479 Hinweis 480 Berichtigung 480 Zweite Durchführungsbestimmung* zum Fischereigesetz. Fischereiaufsicht der Binnengewässer Vom 10. August 1960 Auf Grund des §. 19 des Fischeredgesetzes vom 2. Dezember 1959 (GBl. I S. 864) wird im Eiinvernehmen mit den Leitern der zuständigen zentralen staatlichen Organe folgendes bestimmt: § 1 Die Fischereiaufsicht ist die staatliche Kontrolle über die Einhaltung der fischereirechtlichen Bestimmungen, der fischereilichen Gewässerbewirtschaftung und der damit verbundenen Tätigkeiten. § 2 (1) Die Fischereiaufsdcht wird durch die Räte der Bezirke, . Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, in Zusammenarbeit mit den Organen der Deutschen Volkspolizei und der Wasserstraßen Verwaltung ausgeübt. (2) Die Räte der Bezirke, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft, können Aufgaben der Fischereiaufsicht Mitarbeitern sozialistischer Fischereibetriebe übertragen und diese als Fischereiaufseher ein-setzen. Das gleiche gilt für Funktionäre des Deutschen Anglerverbandes für den Bereich der Gewässer, die dem Deutschen Anglerverband zur Nutzung übergeben wurden. (3) Zur Einbeziehung breiter Kreise der Werktätigen in die Fischereiaufsicht können Helfer aus sozialistischen Betrieben und aus Massenorganisationen, insbesondere aus den Reihen der Mitglieder des Deutschen Anglerverbandes, zur Fischereiaufsicht herangezogen 1. DB (GBl. I 1959 S. 863) werden. Diese werden auf Vorschlag der jeweiligen Betriebe bzw. Massenorganisation durch den Bezirksfischmeister eingesetzt. § 3 (1) Die Fischereiaufseher sind berechtigt, a) Fahrzeuge, die zum Fischfang oder zum Transport von Fischen verwandt werden, b) Fischerei- bzw. Angelberechtigungsscheine von Personen, die mit der Vorbereitung oder der Ausübung des Fischfanges oder dos Angelsportes auf oder am Gewässer beschäftigt sind, c) Fischfang- bzw. Angelgeräte sowie gefangene Fische und ihre Verwendung innerhalb ihres Auf sich tsbereiches zu kontrollieren. (2) Die Fischereiaufseher sind berechtigt, Fahrzeuge, die zum Fischfang, Angelsport oder zum Transport von Fischen aus Binnengewässern verwandt werden, zu betreten. Das gleiche gilt für eingefriedete Grundstücke und Gebäude, in denen sich ständige Fangvorrichtungen für Fische befinden bzw. von denen aus der Fischfang oder der Angelsport ausgeübt wird. (3) Zur Feststellung der Ursachen von Gewässerverunreinigungen und Fischsterben sind die Fischereiaufseher berechtigt, eingefriedete Grundstücke zu betreten und Wasserproben zu entnehmen. (4) Die Fischereiaufseher haben das Recht, gebührenpflichtige Verwarnungen gemäß § 16 der Binnenfischereiordnung vom 7. Dezember 1959 (GBl. I S. 868) zu erteilen. (5) Das Verfahren des Einzuges sowie der Abführung - der Gebühren wird in einer besonderen, für den Bereich der Binnengewässer geltenden Anweisung geregelt.;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfordert das getarnte und zunehmend subversive Vorgehen des Gegners, die hinterhältigen und oft schwer durchschaubaren Methoden der feindlichen Tätigkeit, zwingend den Einsatz der spezifischen tschekistischen Kräfte, Mittel und Methoden, insbesondere durch operative Kontroll- und Voroeugungsmabnahmen, einen Übergang von feindlichnegativen Einstellungen zu feindlieh-negativen Handlungen frühzeitig zu verhindern, bevor Schäden und Gefahren für die sozialistische Gesellschaft vorher-zu Oehen bzvv schon im Ansatz zu erkennen und äbzuwehren Ständige Analyse der gegen den Sozialismus gerichteten Strategie des Gegners. Die Lösung dieser Aufgabe ist im Zusammenhang mit den Ursachen und Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen besonders relevant sind; ein rechtzeitiges Erkennen und offensives Entschärfen der Wirkungen der Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Ursachenermittlung und schnellen Täterermittlung zu erkennen und aufzudecken. Auf der Grundlage einer ständig hohen Einsatzbereitschaft aller Mitarbeiter und einer hohen Qualität der Leitungstätigkeit wurde in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Diensteinheiten des HfS Nach harten und komplizierten Verhandlungen fand das Folgetreffen in Wien seinen Abschluß mit der Unterzeichnung des Abschließenden Dokuments.

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