Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 464

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 464 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 464); 464 Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 18. August 1960 (4) Bei Katastrophen oder Havarien der Schiffe des Entsendestaates benachrichtigen die Organe des Empfangsstaates unverzüglich den zuständigen Konsul und unterrichten ihn gleichzeitig über die zur - Rettung von Menschen, des Schiffes und der Fracht getroffenen Maßnahmen. Die Organe des Empfangsstaates gewähren dem Konsul die erforderliche Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahmen, die er im Zusammenhang mit Katastrophen oder Havarien von Schiffen des Entsendestaates einleitet. (5) Bestimmungen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Schiffskatastrophen oder Havarien in anderen Übereinkommen bleiben von diesem Artikel unberührt. arbeiter der diplomatischen Vertretungen, die mit der Ausübung konsularischer Befugnisse beauftragt worden sind, entsprechende Anwendung. Dadurch werden die diplomatischen Vorrechte und die Immunität dieser Mitarbeiter der diplomatischen Vertretung nicht berührt. (2) Der direkte Verkehr der diplomatischen Vertreter, die mit der Ausübung konsularischer Befugnisse beauftragt worden sind, mit den Organen des Empfangsstaates wird durch gegenseitige Übereinkommen von den Ministerien ,für Auswärtige Angelegenheiten der Vertragspartner geregelt. Artikel 22 (1) Die Konsuln 6ind befugt, den Flugzeugen des Entsendestaates jedmöglichen Beistand zu leisten. Insbesondere können sie im Falle einer Notlandung die Besatzungsmitglieder und Fahrgäste beim Verkehr mit den zuständigen Organen des Empfangsstaates unterstützen und geeignete Maßnahmen zur Fortsetzung der Reise ergreifen. (2) Bei Katastrophen oder Unfällen der Flugzeuge des Entsendestaates sind die Konsuln befugt, Maßnahmen zur Hilfeleistung für die Besatzungsmitglieder und Fahrgäste des Flugzeuges, zur Sicherstellung der Frachten und zur Reparatur des Flugzeuges zu ergreifen oder die Organe des Empfangsstaates darum zu ersuchen. (3) Bestimmungen über die gegenseitige Hilfeleistung bei Flugzeugkatastrophen oder Unfällen in anderen Übereinkommen bleiben von diesem Artikel unberührt. IV. Schlußbestimmungen Artikel 23 (1) Die Bestimmungen dieses Vertrages über die Rechte und Pflichten der Konsuln finden auf die Mit- Artikel 24 Der vorliegende Vertrag bedarf der Ratifikation. Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt in Berlin. Der Vertrag tritt einen Monat nach Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft. Artikel 25 Der vorliegende Vertrag wird für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Wenn der Vertrag sechs Monate vor Ablauf dieser Frist durch einen der Vertragspartner nicht gekündigt worden ist, bleibt er mit der vorgesehenen Kündigungsfrist jeweils für weitere fünf Jahre in Kraft. Ausgefertigt in Phoengjang, am 3. Juni 1960, in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und in koreanischer Sprache. Beide Texte sind gleichermaßen gültig. Zum Beweis dessen haben die Bevollmächtigten bei- der Vertragspartner diesen mit ihren Siegeln versehen. In Vollmacht des Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik K. Schneidewind Vertrag unterzeichnet und In Vollmacht des Präsidiums der Obersten Volksversammlung der Koreanischen Volksdemokratischen Republik Pak K wan Sen;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit sind alle Möglichkeiten zur Unterstützung der Realisierung des europäischen Friedensprogramms der sozialistisehen Gemeinschaft zielstrebig zu erschließen. Es sind erhöhte An-strengungen zur detaillierten Aufklärung der Pläne, Absichten und Maßnahmen des Feindes gegen die territoriale Integrität der die staatliche Sicherheit im Grenzgebiet sowie im grenznahen Hinterland. Gestaltung einer wirksamen politisch-operativen Arbeit in der Deutschen Volkspolizei und anderer Organe des Ministeriums des Innern und die Grundsätze des Zusammenwirkens. Die Deutsche Volkspolizei und andere Organe des Ministeriums des Innern erfüllen die ihnen zur Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens, der zum Schutz der Staatsgrenze und der Transitwege im Rahmen ihrer Zuständigkeit gestellten Aufgaben auf der Grundlage des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern, Gemeinsame Festlegungen der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugsordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der UntersuchungshaftVollzugsordnung -UKVO - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit ;. die Gemeinsamen Festlegungen der Leiter des Zentralen Medizinischen Dienstes, der Hauptabteilung und der Abteilung insbesondere im Zusammenhang mit der Übergabe Zugeführter; das kameradschaftliche Zusammenwirken mit Staatsanwalt und Gericht bei der raschen Verwirklichung getroffener Entscheidungen über die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden.

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