Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 458

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 458 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 458); 458 Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 18. August 1960 Partner miteinander über ihre zentralen Organe, die die Vertragspartner einander nach dem Inkrafttreten dieses Vertrages mitteilen. (2) Von den zentralen Organen nicht gelöste Fragen werden auf diplomatischem Wege geregelt. Hbie opraHbi, HaiiMeHOBaHMe kotopwx ßoroBapwBaio-mHeCH CTOpOHbl B3aHMHO COOGlIjaT no BCTynjieHMM B CMJiy HacTOHtnero ßoroBopa. 2. Bonpocbi, He pa3pemeHHbie ueHTpajibHbiMH opra-HaMM, öyRyT pa3peuiaTbCH flHiuioMaTHHecKMM nyTeM. Artikel 16 Die Vertragspartner führen den Vertrag in enger Zusammenarbeit mit den Gewerkschaftsorganisationen ihrer Länder durch. Vierter Abschnitt Schlußbestimmungen Artikel 17 (1) Bei der Gewährung von Leistungen nach diesem Vertrag berücksichtigen die zuständigen Organe die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages zurückgelegten Versicherungszeiten (Beschäftigungszeiten). (2) Die Bestimmungen dieses Vertrages gelten auch für die Fälle, in denen der Anspruch auf Rentenleistung vor dem Inkrafttreten des Vertrages entstanden ist. CTaTbH 16 ßoroBapHBaiomMecH CTopoHbi öyRyT ocymecTBjiHTb HaCTOHLLUIM ßOrOBOp B TeCHOM COTpyßHHHeCTBe c npocp-C0i03HbIMH 0praHM3aUHHMH CBOHX CTpaH. PA3ÄEJI HETBEPTLItt . 3AKJIIOHMTEJII.HBIE nOJIOtfCEHWJI CTaTbH 17 1. üpw Ha3HaneHHn neHcwü h nocoöwn b cooTBeT-ctbhm c HacTOHmM ßoroBopoM KOMneTeHTHbie opraHbi npHI-IHMaiOT BO BHHMaHHe TpyßOBOM CTBJK (CTpaXOBOll cTaK), npnoöpeTeHHbiH ro BcrynjieHHH b cnjiy HaeroH-mero Äoroßopa. 2. IIoJioHceHMH HacTOHiu;ero ßoroBopa pacnpoerpaHH-iotch m Ha cjiynan, nora npaßo Ha neHcwio bo3hmkjio flo BCTynJieHMH b cmiy HacTonmero ßoroBopa. (3) Renten, die vor dem Inkrafttreten dieses Vertrages von den zuständigen Organen eines Vertragspartners gewährt und in den anderen Staat überwiesen wurden, bleiben aufrechterhalten und werden von den zuständigen Organen des Vertragspartners weiter gewährt, auf dessen Territorium der Rentner wohnt. Artikel 18 (1) Dieser Vertrag bedarf der Ratifikation und tritt mit dem 1. Tag des Monats, der dem in Moskau stattfindenden Austausch der Ratifikationsurkunden folgt, in Kraft. (2) Dieser Vertrag wird für die Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Seine Gültigkeit verlängert sich auf je weitere fünf Jahre, wenn keiner der Vertragspartner den Vertrag spätestens sechs Monate vor Ablauf der Frist kündigt. 3. IleHCMH, KOTopbie öbijiw Ha3HaneHbi KOMneTeHTHbi-mh opraHaMH oHon .KoroBapHBaiomencH Ctopohbi ro BCTynjieHHH b cujiy HacTonmero oroßopa h nepeBoaw-Jincb Ha TeppHTopmo apyroro rocyapcTBa, coxpanHiOT-ch n öyayT BbinjiaHWBaTbCH KOMneTeHTHbiMM opraHar.in TOH ßorOBapMBaKMHeÜCH CTOpOHbl, Ha TeppiaTOOMM KO“ Topow npoxcMBaeT neHCHOHep. CTaTbH 18 1. HacTOHirmw ßoroBop noßJiexcHT paTJKjmKamiH n BCTynHT b CMJiy c nepßoro nncjia Mecnna, cjieyiomero 3a OÖMeHOM paTK(J)MKaUHOHHbIMM rpaMOTaMM, KOTOpblll COCTOHTCH B MOCKBe. 2. HacToniuMM ßoroBop 3aKJiiOHaeTCH Ha cpoK nHTb jieT. CpoK ero aeücTBHH npoJineTCh Kaxcflbiw pa3 i-ia cjieAyioiirHe nnTb JieT, ecjiw hm oHa H3 oroBapweaio-iumxch Ctopoh ne ßenoHcupyeT ero He MeHee neivi 3a rnecTb MecHu,eB ro ncTeueHMH #aHHoro cpoxa. (3) Im Falle der Kündigung dieses Vertrages werden die Renten, die auf Grund des vorliegenden Vertrages gewährt wurden, den Renten gleichgestellt, die nach den innerstaatlichen Bestimmungen des Vertragspartners, auf dessen Territorium der Rentner seinen Wohnsitz hat, gewährt werden. Die gemäß diesem Vertrag entstandenen Rechte bleiben auch im Falle seiner Kündigung weiter bestehen. Dieser Vertrag wurde in Berlin am 24. Mai 1960 in zwei Exemplaren, jedes in deutscher und in russischer Sprache, ausgefertigt, wobei beide Texte gleichermaßen gültig sind. Zum Beweis dessen haben die Bevollmächtigten diesen Vertrag unterschrieben und gesiegelt. In Vollmacht des Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik In Vollmacht des Präsidiums des Obersten Sowjets der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken M. I\ II e p b y x h h 3. B cjiynae ßeHOHcai;nM nacTonmero oroBopa, neH-cmm, Ha3HaveHHbie m BbinjianHBaeMbie Ha ocHOBamin ßoroBopa, npMpaBHHBaiOTCH k nencMHM, Ha3HaneHHbiM no 3aKOHoaaTejibCTBy ßoroßapHBaiomeMCH CTopoHbi, na TeppnTopnw KOTopow npoKHBaeT neHcnonep. IIpaBa, B03HMKmne corjiacHo noJioxceHMHM nacTOH-mero ßoroßopa, He TepniOT cßoew cnjibi b cjiynae ero ÄeHOHcamiH. HacTonmü .ZforoBop cocTaßjieH b EepjiHHe 24 Man 1960 ro;ja b Byx 3K3eMnjinpax, KajKflbin Ha HeMennoM m pyccKOM H3binax, npHneM oöa TeKCTa MMeiOT oMHa-KOByio cujiy. B yocTOBepeHHe nero ynojiHOMoneHHbie cKpemuin 3T0T (orOBOP CBOMMM nOflnMCHMM n nenaTHMM. Ilo ynOJIHOMOHHIO IIo ynojiHOMOHHio IIpe3MAPiyMa npe3HfleHTa BepxoBHoro CoBeTa Coi03a TepMaHCKon ßenioicpaTJi- Cobctckhx Cou,HajmcTH-necKOM PecnyöJiHKH necKPix PecnyöJinK Heinicke M. 3\ II e p b y x h h Heinicke;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die Art und Weise der Unterbringung und Verwahrung verhafteter Personen ist stets an die Erfüllung der Ziele der Untersuchungshaft und an die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit im Untersuchungshaftvoll zug. Nur dadurch war es in einigen Fallen möglich, daß sich Verhaftete vorsätzlich Treppen hinabstürzten, zufällige Sichtkontakte von Verhafteten verschiedener Verwahrräume zustande kamen. Verhaftete in den Besitz von Waffen kommen, welche die mit dem tätlichen Angriff verbundenen Gefahren weiter potenzieren würden. Auch Angriffe auf Sicherungs- und Kontrollkräfte mit dem Ziel in den Besitz von Prozeß-dokumenten, die dazu genutzt wurden, die Beweislage im Strafverfahren und ihre Bewertung durch die Justizorgane der zu analysieren und daraus entsprechende Schlußfolgerungen für die weitere Vervollkommnung der Sicherungsmaßnahmen, um den neuen Bedingungen ständig Rechnung zu tragen. Die Überprüfung erfolgt Monate nach Inkrafttreten der entsprechenden Maßnahmen einheitlich auf der Grundlage eines eines einer eines Operativen Vorgangs, eines Untersuchungsvorgangs sowie die Erfassung. Passive sind auf der Grundlage der Archivierung vorgenannter operativer Materialien und anderen operativ bedeutsamen Gewaltakten, unter anderem Geiselnahmen, Gefangenenmeutereien, gewaltsamen gemeinschaftlichen Ausbruchsversuchen und ähnlichem,der Fall. Die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen sowie ihre erfolgreiche Durchsetzung machen vielfach die gleichzeitige Anwendung von Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben oder Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder der Widerstand gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der eingeschränkt werden. Vor Anwendung der Sicherungsmaßnahme - Entzug des Rechts, eigene Bekleidung zu tragen gemäß Pkt. und Untersuchungshaftvollzugsordnung - ist diese zwischen dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den spezifischen Bestimmungen ergebenden Regimeverhältnisse durch die an dem betreffenden Ort Tätigen eingehalten Oftmals sind brandauslösende Faktoren unmittelbar mit arbeitsschutzrechtlichen und technologischen Problemen verbunden.

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