Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 457

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 457 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 457); Gesetzblatt Teil I Nr. 46 Ausgabetag: 18. August 1960 457 Artikel 10 Alle mit der Durchführung der sozialen Versorgung nach diesem Vertrag verbundenen Kosten trägt der Vertragspartner, der die Leistungen der sozialen Versorgung gewährt. Eine gegenseitige Verrechnung dieser Kosten zwischen den Vertragspartnern erfolgt nicht. Artikel 11 Anträge und Rechtsmittel, die in einer gesetzlich festgelegten Frist bei den zuständigen Organen oder Verwaltungen eines der beiden Vertragspartner eingereicht bzw. eingelegt wurden, gelten auch bei den zuständigen Organen oder Verwaltungen des anderen Vertragspartners als rechtzeitig eingereicht bzw. eingelegt. In diesem Falle müssen die Dokumente unverzüglich an das gemäß Artikel 15 dieses Vertrages zuständige Organ des anderen Vertragspartners übersandt werden. Dritter Abschnitt Zusammenarbeit zwischen den Organen der sozialen Versorgung Artikel 12 (1) Die Vertragspartner arbeiten in allen Fragen der Durchführung der sozialen Versorgung zusammen. (2) Zur Erreichung dieses Zieles werden die für die soziale Versorgung zuständigen zentralen Organe der Vertragspartner den Erfahrungsaustausch unterstützen und sich gegenseitig über die Gesetzgebung und eintretende Änderungen informieren. Artikel 13 (1) Die zuständigen Organe und an der Durchführung der sozialen Versorgung beteiligten Verwaltungen des einen Vertragspartners gewähren den zuständigen Organen und Verwaltungen des anderen Vertragspartners unentgeltlich Rechtshilfe im gleichen Umfang wie bei der Durchführung der sozialen Versorgung im eigenen Staat. Die genannten Organe geben einander die notwendigen Informationen über die für die Gewährung der Leistungen entscheidenden Umstände und treffen die zur Ermittlung dieser Umstände erforderlichen Maßnahmen. (2) Urkunden und andere Beweismittel, die auf dem Territorium des einen Vertragspartners in gehöriger Form ausgestellt oder von einem zuständigen staatlichen Organ beglaubigt wurden, werden auf dem Territorium des anderen Vertragspartners ohne Legalisation anerkannt. Artikel 14 Die Mitarbeiter der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Vertragspartner haben das Recht, persönlich oder durch eine hierzu ermächtigte Person im Namen der Bürger ihres Staates in allen sich aus diesem Vertrag ergebenden Angelegenheiten zu handeln und die Bürger vor den Verwaltungen und Organen des anderen Vertragspartners zu vertreten, ohne dazu einer besonderen Vollmacht zu bedürfen. Artikel 15 (1) Bei der Durchführung dieses Vertrages verkehren die Organe der sozialen Versorgung der Vertrags- OraTbH 10 Bce pacxoflbi, cBH3aHHbie c ocymecTBJieHneM couh-ajibHoro oöecneneHMH no HacTonmeMy ßoroßopy, HeceT oroBapiiBaiomaHCH CTopoHa, npeßocTaBjiHioLu;aH oöec-neneHwe, h B3anMHbie pacneTbi Me*Kßy floroBapuBaio- mnMMCH CTOpOHaMU He npOH3BOflflTCH. OraTbH 11 3aHBjieHHH m apyrwe flonyMeHTbi, KOTopbie öbijim no- flaHbi b TeneHHe ycTaHOBJieHHoro 3aKOHOM cpoKa b KOMneTeHTHbie opraHbi mjih ynpencaeHMH oßHOw H3 oroBapMBaKnnwxcH Ctopoh, cnnTaiOTCH TaKKe cßoe-BpeivieHHo noaaHHbiMM b KOMneTeHTHbie opraHbi mjih ynpoKfleHMH ßpyroü ßoroBapiiBaiomeMCH Ctopohbi, / B 3tom cjiynae aonyMeHTbi flOJincHbi öbitb HeMeÄJieH-ho nepecjiaHbi KOMneTeHTHOMy opraHy apyrow #oroBa- pHBaiomencH Ctopohbi b nopnKe, npeycMOTpeHHOM CTaTbeü 15 HacTOHiijero ßoroBopa, PA3,Zi;EJI TPETMft COTPyßHMHECTBO MESKfly OPrAHAMH COU.MAJIbHOrO OEECIIEHEHHfl CTaTbH 12 1. 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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den Versuchen des Personenzusammenschlusses gegen das Wirken Staatssicherheit galt es,den Prozeß der Gewinnung von Informationen und der Überprüfung des Wahrheitsgehaltes unter Nutzung aller Möglichkeiten der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit , das Erfordernis schnellstmöglicher Reaktion zur Schadensabwendung, die Gewährleistung der Kontroll- und Aufsichtspflichten über die Realisierung der eingeleiteten Maßnahmen durch die zuständige operative Diensteinheit in dieser Frist notwendige Informationen als Voraussetzung für eine zielgerichtete und qualifizierte Verdachtshinweisprüf ung erarbeitet und der Untersuchungsabteilung zur Verfügung gestellt werden können. In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen durch den Untersuchungsführer mit dem Ziel erfolgen kann, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen.

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