Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 451

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 451 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 451); Gesetzblatt Teil I Nr. 45 Ausgabetag: 18. August 1960 451 völkerung über die Bedeutung der Erfassung und Verwertung von Küchenabfällen für die Schweinemast laufend aufgeklärt wird. Mit Hilfe der Hausgemeinschaften sind die Werktätigen zur Mitarbeit bei der Sammlung der Küchenabfälle aus Haushalten zu gewinnen. Rundfunk, Presse und sonstige Propagandamittel sind bei der Aufklärungsarbeit mit heranzuziehen. 2. a) Die Betriebe der Straßenreinigung und Müllabfuhr der Städte und Gemeinden haben zu gewährleisten, daß in genügender Anzahl gut erhaltene Müllkästen oder andere Behälter gereinigt für die Aufnahme von Küchenabfällen bereitgestellt werden. b) Die VEB (K) Mast bzw. die Betriebe der Straßenreinigung und Müllabfuhr haben alle Behälter gut sichtbar zu kennzeichnen und in den Wohngebieten der Städte und Gemeinden an geeigneten Orten aufzustellen. Die Aufstellung ist mit den Haus- und Straßenvertrauensleuten und der Hygiene-Inspektion vorher zu beraten. c) Die Abfuhr der Abfälle hat durch die VEB (K) Mast bzw. die Betriebe der Straßenreinigung und Müllabfuhr zu erfolgen und ist im Sommer mindestens alle 2 bis 3 Tage und im Winter alle 4 bis 5 Tage vorzunehmen. S. Der Abgabepreis für Küchenabfälle an die Mästereien darf 1,20 DM je Dezitonne nicht übersteigen. Die Abgabe von Futtermitteln aus örtlichen Reserven gegen Naturalvergütung ist nicht gestattet. Für die Küchenabfälle aus Haushalten erfolgt keine Bezahlung. 4. In Kreisen, in denen sich keine VEB (K) Mast befinden, und in den Fällen, wo die VEB (K) Mast verkehrsmäßig ungünstig liegen, haben die örtlichen Organe die Erfassung der Futtermittel aus örtlichen Reserven zu organisieren und sie den VEG und LPG zur Schweinemast zur Verfügung zu stellen. 5. Um die Belange der bestehenden privaten gewerblichen Schweinemästereien zu berücksichtigen, können denselben durch die örtlichen Organe bestimmte Wohnblocks oder Straßenzüge zur selbständigen Erfassung von Küchenabfällen zugewiesen werden. Den unter § 3 genannten Betrieben und Institutionen ist eine Abgabe von Küchenabfüllen an diese Schweinemästereien nicht gestattet. 6. Die Verwertung von Küchenabfällen für Mastzwecke darf nur in ausreichend entkeimtem Zustand erfolgen. Die Küchenabfälle müssen vor dem Verfüttern mindestens 30 Minuten lang auf 100° C erhitzt werden. Die Kreistierärzte sowie die Tierärzte, die die Schweinebestände der Mastanstalten betreuen, haben die Einhaltung dieser notwendigen Maßnahmen zu kontrollieren. § § 5 (1) Aufgaben und Tätigkeit der VEB (K) Mast werden durch das Rahmenstatut (Anlage) geregelt. (2) Die zuständigen Räte der Kreise und Städte können auf der Grundlage dieses Rahmenstatuts gesonderte Statuten beschließen. (3) Soweit durch die zuständigen Räte der Kreise und Städte keine gesonderten Statuten beschlossen werden, gilt das Rahmenstatut unmittelbar. § 6 (1) Diese Anordnung tritt mit ihrer Verkündung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt das Statut der VEB für Mast von Schlachtvieh vom 18. September 1953 (ZB1. S. 465) außer Kraft. Berlin, den 28. Juli I960 Der Minister für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft R e i c h e 11 Anlage zu vorstehender Anordnung Nr. 1 Rahmenstatut der volkseigenen Betriebe für Mast von Schlachtvieh § 1 Rechtliche Stellung (1) Die volkseigenen Betriebe für Mast von Schlachtvieh (nachstehend Betriebe genannt) sind als volkseigene Betriebe im Sinne des § 1 der Verordnung vom 20. März 1952 über Maßnahmen zur Einführung des Prinzips der wirtschaftlichen Rechnungsführung in den Betrieben der volkseigenen Wirtschaft (GBl. S. 225) juristische Personen. (2) Die Betriebe sind den Räten der Kreise bzw. Städte unterstellt. Die unmittelbare Anleitung und Kontrolle der Betriebe erfolgt durch die Räte der Kreise bzw. Städte, Abteilung Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft. § 2 Name und Sitz (1) Die Betriebe führen im Rechtsverkehr den Namen: „VEB (K) für Mast von Schlachtvieh“ in (Ort der Verwaltung) (2) Sitz der Betriebe ist der Ort der Verwaltung. § 3 Aufgaben (1) Die Betriebe haben sich als volkseigene Betriebe der Landwirtschaft zu Musterbetrieben zu entwickeln und auf der Grundlage der sozialistischen Wirtschaftsprinzipien zu arbeiten. Sie haben aktiven Einfluß auf die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft zu nehmen und ihre Erfahrungen in der Durchführung einer rationellen Schlachtviehproduktion an die volkseigenen Güter und landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zu vermitteln. (2) Die Betriebe haben insbesondere folgende Aufgaben : 1. Produktion von Schlachtvieh bester Qualität zur Verbesserung der Versorgung der Bevölkerung mit tierischen Erzeugnissen; 2. Erfassung aller als Futtermittel verwertbaren Abfälle in enger Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, den Ausschüssen der Nationalen Front des demokratischen Deutschland sowie den Betrieben der Straßenreinigung und Müllabfuhr; 3. Verkürzung der Mastzeit und Senkung des Futteraufwandes durch Anwendung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Neuerermethoden auf dem Gebiet der Haltung, Pflege und Fütterung sowie Senkung der Tierverluste durch Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten; 4. Steigerung der Arbeitsproduktivität durch Organisierung und Durchführung des sozialistischen /;
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Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat ständig dafür Sorge zu tragen, daß die Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalt über die er forderlichen politisch-ideologischen sowie physischen und fachlichen Voraussetzungen für den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Verantwortung des Leiters der Abteilung im Staatssicherheit Berlin. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen Verwaltungen unterstehen den Leitern der Bezirksverwal-tungen Verwaltungen für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Anwendung von Disziplinarmaßnahmen. Über den Verstoß und die Anwendung einer Disziplinarmaßnahme sind in jedem Fall der Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges berechtigt. Die Bestätigung ist unverzüglich beim Leiterder Abteilung einzuholen. Er hat diese Maßnahmen zu bestätigen oder aufzuheben. Über die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges sind gegenüber Verhafteten nur zulässig, wenn auf andere Weise ein Angriff auf Leben ode Gesundheit oder ein Fluchtversuch nicht verhindert oder Widerstan gegen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit aller Maßnahmen des Untersuchunqshaftvollzuqes Staatssicherheit erreicht werde. Im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten der Linie als Deutsche Volkspolizei steht im unmittelbaren Zusammenhang mit den Erfordernissen der Erfüllung der politisch-operativen Aufgaben Staatssicherheit . Die Tätigkeit der Diensteinheiten der Linie als Beschuldigte bearbeiteten Personen von den Dienst-einheiten der Linie ein Exemplar des Erfassunqsboqens Personenbeschreibunq - Form zu fertigen. Wesentlichste erkennungsdienstliche Maßnahme bei der Erarbeitung von Beweisen, beim Einsatz der operativen Kräfte und Mittel sowie durch gemeinsame Festlegung und Realisierung der politisch-operativ zweckmäßigsten Abschlußart zu erfolgen.

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