Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik Teil Ⅰ 1960, Seite 45

Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 45 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 45); Gesetzblatt Teil I Nr. 4 Ausgabetag: 23. Januar 1960 45 (2) Wer in der im Abs. 1 genannten Weise ein Prüfzeichen verwendet, hat auf Verlangen über die Berechtigung zur Führung des Prüfzeichens Auskunft zu erteilen. Dies gilt auch für die Führung des Prüfzeichens gemäß § 25. IV. Nachprüfung § 27 N achprüf ungspf licht (1) An Luftfahrtgerät sind zur Feststellung, ob es noch den Anforderungen der Verkehrssicherheit wäh-rendvdes Betriebes entspricht, Nachprüfungen auf der Grundlage der von der Prüfstelle für Luftfahrtgerät hierfür genehmigten oder erlassenen Prüfbestimmungen durchzuführen. (2) Die Nachprüfung ist, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes bestimmt wird, erforderlich a) nach Ablauf der im Prüfschein festgelegten Fristen, b) nach Durchführung jeder vorgeschriebenen Grundüberholung, c) nach Durchführung von Instandsetzungsarbeiten, wenn die Instandsetzung über den Austausch von geprüften Geräten oder Bauteilen hinausging bzw. den Umfang der normalen Wartungsarbeiten überstieg, d) nach besonderen Vorkommnissen, die den Verdacht einer Einschränkung der Luftfahrttauglichkeit begründen, e) nach Ausführung von Änderungen an bereits stückgeprüftem Luftfahrtgerät (diese Änderungen müssen grundsätzlich durch eine Zusatzmusterprüfung gemäß § 9 anerkannt sein), f) auf besondere Anweisung der Prüfstelle für Luftfahrtgerät. (3) Die Prüfstelle für Luftfahrtgerät kann bei nicht ausreichender Betriebserfahrung oder aus anderen Gründen kürzere Nachprüfungsfristen festlegen und nach dem Zustand des geprüften Luftfahrtgeräts die Betriebsstunden zwischen den Grundüberholungen und deren Umfang herabsetzen oder höher festsetzen. § 28 Antragstellung Für den Antrag auf Nachprüfung gilt der § 21 sinngemäß. Die Antragstellung hat durch den jeweiligen Halter bzw. Nutzer des Luftfahrtgeräts zu erfolgen. § 29 Durchführung der Nachprüfung (1) Die Nachprüfung umfaßt, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes festgelegt wird: a) die Feststellung der Übereinstimmung mit dem Muster, b) die Prüfung des Zustandes der Bau- und Ausrüstungsteile, insbesondere ausgewechselter Teile. Der Nachweis hierüber ist erforderlichenfalls durch Werkstoff- oder Belastungsprüfungen zu erbringen. c) die Überprüfung der vorgeschriebenen Ausrüstung* Kennzeichnung und Beschriftung sowie Dokumentation, d) soweit erforderlich, die Feststellung der Funktionen, Betriebsleistungen und Betriebseigenschaften. (2) Bei der Prüfung sind vom Antragsteller die über das Luftfahrtgerät geführten Betriebsaufzeichnungen sowie Prüfscheine u. dgl. und gegebenenfalls der Zulassungsschein vorzulegen. § 30 Bescheinigung der Nachprüfung (1) Über die durchgeführte Nachprüfung ist von dem Prüfer für Luftfahrtgerät ein Prüfbericht auszustellen, der die ordnungsgemäße Durchführung der Nachprüfung und die Kennzeichnung der Bauteile vermerkt. (2) Bei Nachweis der weiteren Luftfahrttauglichkeit des Luftfahrtgeräts wird dies in dem vorgelegten Prüfschein vermerkt. Dabei sind gleichzeitig die Einsatzfristen entsprechend den Prüfbestimmungen und den Auflagen der Musterprüfung festzulegen, V; Befugnisse der Prüfstelle für Luftfahrtgerät § 31 Maßnahmen zur Gewährleistung der Luftfahrttauglichkeit (1) Die Prüfstelle für Luftfahrtgerät hat das Recht* a) Auflagen und Anweisungen zur Sicherstellung der Luftfahrttauglichkeit zu erteilen, b) bei Gefahr für die Verkehrssicherheit Luftfahrtgerät vorläufig zu sperren, c) die Prüfscheine zurückzuziehen bzw. für ungültig zu erklären. Bei Luftfahrzeugen ist die Zulassungsstelle hiervon zu unterrichten. Bei vorläufiger Sperrung ist innerhalb von 14 Tagen eine Entscheidung zu treffen. (2) Die Prüfstelle für Luftfahrtgerät kann ferner Kontrollen bei den Herstellern und Haltern bzw. Nutzern von Luftfahrtgerät auf ordnungsgemäße Herstellung, Lagerung und Wartung durchführen und Anweisungen zur Beseitigung oder Vermeidung technischer Mängel und zur Erhöhung der technischen Sicherheit an Luftfahrtgerät erlassen. (3) Von der Prüfstelle für Luftfahrtgerät angeordnete Maßnahmen gehen zu Lasten des jeweiligen Herstellers oder Halters bzw. Nutzers des Luftfahrtgeräts* Unberührt hiervon bleiben Ansprüche gegen Dritte § 32 Entzug der Prüfscheine (1) Der Prüfschein wird durch die Prüfstelle für Luftfahrtgerät zurückgezogen oder für ungültig erklärt* wenn a) den Auflagen oder Anweisungen der Prüfstelle für Luftfahrtgerät nicht nachgekommen wird, b) die aus Anlaß von vorläufigen Sperrungen oder in sonstigen Fällen angeordneten Maßnahme nicht eingehalten werden.;
Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 45 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 45) Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960, Seite 45 (GBl. DDR Ⅰ 1960, S. 45)

Dokumentation: Gesetzblatt (GBl.) der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Teil Ⅰ 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960), Büro des Präsidiums des Ministerrates der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Das Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ im Jahrgang 1960 beginnt mit der Nummer 1 am 9. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Nummer 59 vom 15. Dezember 1960 auf Seite 538. Die Dokumentation beinhaltet das gesamte Gesetzblatt der DDR Teil Ⅰ von 1960 (GBl. DDR Ⅰ 1960, Nr. 1-59 v. 9.1.-15.12.1960, S. 1-538).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen zu planen und vorzubereiten, die in Spannungsperioden und unter den Bedingungen des Verteidigungszustandes die staatliche Sicherheit der Deutschen Demokratischen Republik um fassend zu gewähr!eisten. Das ist das wesen der Schwerpunktarbeit im Ministerium für Staatssicherheit. Bei der Bestimmung von Schwerpunktaufgaben in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Studienmaterial, Die Bedeutung des Ermittlungsverfahrens im Kampf gegen die Angriffe des Feindes Vertrauliche Verschlußsache Lehrheft, Zu ausgewählten Fragen der strafprozessualen Beweisführung und ihrer Bedeutung für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache - Erfordernisse und Möglichkeiten der Nutzung des sozialistischen Rechts im Zusammenhang mit der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit in der DDR. Vertrauliche Verschlußsache Vergleiche Schmidt Pyka Blumenstein Andrstschke: Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedin- ergebende der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit zum Schutze der Staatsgrenze der Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Befehl des Ministers zur politisch-operativen Bekämpfung der politisch-ideologischen Diversion und Untergrundtätigkeit unter jugendlichen Personenkreisen der Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anlage zur Durehführungsbestimmung zur Dienstanweisung zur operativen Meldetätigkeit über die Bewegung, den Aufenthalt und die Handlungen der Angehörigen der drei westlichen in der BdL Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X